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BEG: staatliche Förderung für klimafreundliche Häuser

Zuletzt aktualisiert am 9. Januar 2023

Wer in einem energieeffizienten Haus wohnt, spart Energiekosten und leistet einen Beitrag zum Klimaschutz. Die Bundesregierung belohnt energetische Sanierungen von Bestandsimmobilien mit einer attraktiven Förderung. Im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) wurden im Juli 2021 neue Förderprogramme aufgesetzt und zwischenzeitlich mehrmals angepasst. Wir erklären Ihnen alles Wichtige zur BEG und wie Sie optimal von der staatlichen Förderung profitieren können.

Wichtiger Baustein der Klimaschutzmaßnahmen: Förderung für Energieeffizienzhäuser

Der Klimaschutz ist eine der zentralen Herausforderungen unserer Zeit. Um der Erderwärmung entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung das Ziel gesetzt, die Emission von Treibhausgasen wie CO2 deutlich zu reduzieren. Ein wichtiger Baustein hierfür sind energieeffiziente Gebäude. Je weniger Energie benötigt wird, um Gebäude zu heizen und mit Strom zu versorgen, desto weniger klimaschädliches CO2 wird ausgestoßen.

Um Immobilienbesitzern die Sanierung energieeffizienter Gebäude noch schmackhafter zu machen, hat die Bundesregierung die Förderung neu aufgestellt. Unter dem Titel „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) werden interessante Förderprogramme angeboten, von denen auch Sie als Besitzer oder Käufer einer Wohnimmobilie profitieren können. 

Wichtig: Reihenfolge einhalten!

Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft die Reihenfolge von Beantragung und Vorhabensbeginn. Es gilt die strenge Vorgabe: Erst stellen Sie den Förderantrag, dann beginnen Sie mit Ihrem Vorhaben. Unter dem Vorhabensbeginn wird dann der Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrags oder eines Kaufvertrags verstanden. Eine rückwirkende Beantragung von Fördergeldern für bereits begonnene Projekte ist nicht möglich! Eine Ausnahme ist unter bestimmten Bedingungen für Förderkredite möglich: Sie führen vor der Vertragsunterzeichnung ein Finanzierungsgespräch mit Ihrer Bank und bestätigen auf einem dafür vorgesehenen Formular Ihre Absicht, einen Förderkredit in Anspruch zu nehmen. In dem Fall können Sie einen Liefer- und Leistungsvertrags abschließen, bevor Sie den Kredit bei der KfW beantragen. Die Baumaßnahmen vor Ort dürfen allerdings keinesfalls vor dem Kreditantrag beginnen.

Tilgungszuschuss, Investitionszuschuss – was ist der Unterschied?

Zuschüsse sind ein wichtiger Baustein der BEG-Förderung und ausschlaggebend für die Attraktivität der Förderprogramme. Bei einem „normalen“ Zuschuss – zur Vermeidung von Verwechslungen nutzen wir hier den Begriff „Investitionszuschuss“ – überweist Ihnen der Fördermittelgeber die Zuschusssumme, nachdem Sie die korrekte Umsetzung nachgewiesen haben. Sie stemmen die Finanzierung Ihres Vorhabens also grundsätzlich selbst, bekommen aber als Belohnung für Ihren Beitrag zum Klimaschutz einen Teil der Investitionen zurückerstattet.

 

Die Förderkredite der KfW sind dagegen mit einem sogenannten Tilgungszuschuss ausgestattet: Der reduziert die Summe, die Sie an den Kreditgeber zurückzahlen müssen. Wenn Sie also einen Förderkredit in Höhe von 120.000 Euro aufnehmen und einen Tilgungszuschuss in Höhe von 20 % des Kreditbetrags, also 24.000 Euro erhalten, müssen Sie nur 96.000 Euro zurückzahlen. Erfahren Sie mehr über die Funktionsweise von Tilgungszuschüssen in diesem Beitrag.

In Kürze zusammengefasst:

  • Investitionszuschuss: Direktüberweisung des Förderinstituts
  • Tilgungszuschuss: Verringerung der Tilgungssumme eines Förderkredits

Ob die Förderung in Form eines Investitions- oder Tilgungszuschusses möglich ist, hängt von Ihrem Vorhaben ab. Unser Tipp: Nutzen Sie den FördermittelFinder, um die passende Förderprogramme für Ihr Projekt zu ermitteln.

Fördermittel für Sie

KfW BEG Wohngebäude Kredit Effizienzhaus (261)

  • Kaufen, Sanieren
  • Darlehen mit Tilgungszuschuss
  • bundesweit
  • bis zu 150.000 Euro

Sie möchten Ihr Haus so umfassend sanieren, dass Sie einen KfW-Effizienzhaus-Standard erreichen? Oder ein frisch saniertes Effizienzhaus kaufen? Dann können Sie diesen attraktiven Förderkredit nutzen. Die KfW fördert Sie mit einem zinsgünstigen Kredit und einem attraktiven Tilgungszuschuss.

BAFA Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen

  • Sanieren
  • Zuschuss
  • bundesweit
  • bis zu 50 % der förderfähigen Investitionskosten

Das BAFA fördert energieeffizienzsteigernde Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden mit einem Investitionszuschuss bis zu 20 % der förderfähigen Investitionskosten. Für Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen beträgt der Fördersatz 50 % der förderfähigen Ausgaben. Kosten für die energetische Fachplanung und Baubegleitung werden zu 50% gefördert.

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