Praxis

Eigenheim sanieren und Klima schützen? So unterstützt Sie der Staat

Zuletzt aktualisiert am 2. März 2023

Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 hat die Bundesregierung beschlossen, die Förderung von energetischen Sanierungen im Gebäudebereich noch attraktiver zu machen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet Ihnen eine hohe Flexibilität mit direkten Investitionszuschüssen oder zinsgünstigen Krediten mit Tilgungszuschüssen. Entscheiden Sie sich für Ihren persönlichen Weg.

Kalt geduscht ist halb saniert

Vor einigen Jahren haben Sie sich den Traum vom Eigenheim erfüllt. Als Besitzer einer Doppelhaushälfte wissen Sie, es gibt immer etwas zu tun. Kleinere Reparaturen gehören zu Ihrem Alltag als Eigentümer. Vieles erledigen Sie buchstäblich im Vorbeigehen.

In den letzten Monaten haben Sie pandemiebedingt deutlich mehr Zeit zu Hause verbracht. Wissen Sie noch, wann Sie zum ersten Mal bemerkt haben, dass Ihr mittlerweile 30 Jahre altes Haus nahezu unbemerkt in die Jahre gekommen ist?

Max Koch kann sich an diesen Moment noch genau erinnern. Die überraschend kalte Dusche am Morgen konnte nur bedeuten, dass die alte Ölheizung über Nacht ausgefallen war. Der Monteur, der die Heizung nur wenig später inspizierte, machte Max Koch wenig Hoffnung. Nach der Reparatur legte er ihm nahe, sich mit dem Kauf einer neuen Heizung zu beschäftigen.  

Mit staatlicher Förderung zur neuen Heizung

Bei seiner Recherche stößt Max Koch auf die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die „Sanierung einer Doppelhaushälfte zum KfW Effizienzhaus 70“ erlangt hierbei sein besonderes Interesse. Neben der dringenden Erneuerung seiner Heizung könnte er durch die Aufnahme eines Förderkredits sein Haus mit weiteren Maßnahmen fit für die Zukunft machen, beispielsweise mit neuen Fenstern. Für diese Sanierungsmaßnahmen könnte er bis zu 120.000 Euro Förderkredit mit einem besonders günstigen Zins in Anspruch nehmen und bekäme bei Einhaltung der KfW-Standards sogar einen Tilgungszuschuss von 10 %, müsste vom Kredit also nur 108.000 Euro zurückzahlen.

Die Förderung wäre noch höher, wenn Max Koch sich für das Erneuerbare Energien-Paket entscheidet. Das bedeutet konkret eine weitere Erhöhung des Tilgungszuschusses, wenn die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes zu mindestens 65 % aus Erneuerbaren Energien gespeist wird. Bei einem Darlehenshöchstbetrag von 150.000 Euro je Wohneinheit stiege der Tilgungszuschuss sogar auf 15 %, also 22.500 Euro. Durch den Tilgungszuschuss könnte Herr Koch seinen Kreditbetrag verringern und die Laufzeit verkürzen.

Max Koch erfährt auch durch seine Genossenschaftsbank vor Ort, dass eine Baubegleitung mit bis zu 10.000 Euro als zusätzlichem Darlehensbetrag gefördert wird. Hierauf zahlt die KfW einen Tilgungszuschuss in Höhe von 50 %. Beim Einsatz eines Energieeffizienz-Experten würden somit die Hälfte der Kosten von beispielsweise 9.000 Euro, also 4.500 Euro, als Tilgungszuschuss fließen.

Die Fakten überzeugen auf ganzer Linie. Max Koch plant bereits sein Sanierungsvorhaben.

Fördermittel für Sie

KfW BEG Wohngebäude Kredit Effizienzhaus (261)

  • Kaufen, Sanieren
  • Darlehen mit Tilgungszuschuss
  • bundesweit
  • bis zu 150.000 Euro

Sie möchten Ihr Haus so umfassend sanieren, dass Sie einen KfW-Effizienzhaus-Standard erreichen? Oder ein frisch saniertes Effizienzhaus kaufen? Dann können Sie diesen attraktiven Förderkredit nutzen. Die KfW fördert Sie mit einem zinsgünstigen Kredit und einem attraktiven Tilgungszuschuss.

BAFA Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen

  • Sanieren
  • Zuschuss
  • bundesweit
  • bis zu 50 % der förderfähigen Investitionskosten

Das BAFA fördert energieeffizienzsteigernde Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden mit einem Investitionszuschuss bis zu 20 % der förderfähigen Investitionskosten. Für Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen beträgt der Fördersatz 50 % der förderfähigen Ausgaben. Kosten für die energetische Fachplanung und Baubegleitung werden zu 50% gefördert.

KfW Altersgerecht Umbauen (159)

  • Sanieren
  • Darlehen
  • bundesweit
  • bis zu 50.000 Euro

Gefördert werden Einzel- oder kombinierte Maßnahmen in bestehenden Wohngebäuden in Deutschland zur Barrierereduzierung bzw. dem altersgerechten Umbau und zum Einbruchschutz.

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