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    Förderung Smart-Home

Smart Home: Mit KfW-Förderung zu mehr Wohnkomfort

Smart Home bedeutet, technische Geräte im Haus miteinander zu vernetzen. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, sie bequem durch Sprachbefehle, Apps oder Zeitschaltungen zu steuern. Komponenten, die mit Sensoren ausgestattet sind, können selbstständig auf Umwelteinflüsse reagieren. Durch Smart Home Systeme wird Ihr Zuhause nicht nur komfortabler -  es lassen sich auch Maßnahmen zur Barrierereduzierung, zur Energieeffizienz und zum Einbruchschutz umsetzen. Bei vielen dieser Maßnahmen können Sie auf Förderkredite oder Zuschüsse zurückgreifen.

Ob Smart Home, Connected Home, Smart Living oder eHome: all diese Begriffe bezeichnen Automatisierungsverfahren zur Vernetzung technischer Geräte – mit dem Ziel, den Wohnkomfort nachhaltig zu steigern. Spezielle Lösungen für Senioren bezeichnet man auch als Ambient Assisted Living (AAL).

Ein smartes Zuhause bietet viele Vorteile:

Wie funktioniert ein Smart Home System?

Die einfachste Lösung ist der Einsatz von WLAN-Steckdosen, mit deren Hilfe sich die Stromversorgung einzelner Geräte zentral steuern lässt. Für komplexere Systeme benötigen Sie meist eine Steuerungszentrale. Diese verbindet, entweder über Funk oder via Kabel, alle Komponenten miteinander. Die verschiedenen Komponenten, also beispielsweise eine Deckenleuchte, die Heizung, Jalousien oder Ihre Kaffeemaschine, lassen sich per Sprache, App oder Zeitschaltung steuern. So können Sie noch schnell von unterwegs den Saugroboter zur Arbeit rufen, wenn sich spontaner Besuch angekündigt hat.

Viele Komponenten verfügen auch über Sensoren, die Umweltreize wahrnehmen und darauf reagieren können. Die Jalousien fahren bei starker Sonneneinstrahlung selbstständig herunter, die Heizung schaltet sich bei geöffnetem Fenster aus oder der Rauchmelder sendet ein Warnsignal an Ihr Smartphone.

Günstiger ins Smart Home dank KfW-Förderung

Viele Maßnahmen im Bereich Smart Home sind förderfähig. Dazu gehören beispielsweise:

  • Automatische Steuerung für Türen, Tore, Fenster
  • Intelligente Steuerung von Jalousien und Rollläden
  • Hilfsmittel zur Orientierung und Kommunikation
  • Überwachungskameras, Notruf- und Unterstützungssysteme
  • Automatische Steuerung von Beleuchtung, Heizungs- und Klimatechnik

Je nach Vorhaben können Sie von zinsgünstigen Förderkrediten profitieren oder sich durch Zuschüsse Teile Ihrer Investitionskosten zurückerstatten lassen. Hierbei ist wichtig zu wissen: Es gibt kein Förderprogramm, das speziell auf Smart Home-Vorhaben ausgerichtet ist. Abhängig von der Zielrichtung Ihres Vorhabens lassen sich aber andere Programme einsetzen.

Fördermittel für Sie:

KfW Altersgerecht Umbauen (159)

  • Sanieren
  • Darlehen
  • bundesweit
  • bis zu 50.000 Euro

Gefördert werden Einzel- oder kombinierte Maßnahmen in bestehenden Wohngebäuden in Deutschland zur Barrierereduzierung bzw. dem altersgerechten Umbau und zum Einbruchschutz.

KfW Umbauen Barrierereduzierung (455-B)

  • Sanieren
  • Zuschuss
  • bundesweit
  • bis zu 6.250 Euro

Sie möchten in Ihrem Zuhause Barrieren abbauen und den Wohnkomfort erhöhen? Die KfW fördert Maßnahmen zur Barrierereduzierung und Smart-Home-Anwendungen mit einem attraktiven Zuschuss.

Antragstopp seit 01.07.2022

KfW Umbauen Einbruchschutz (455-E)

  • Sanieren
  • Zuschuss
  • bundesweit
  • bis zu 1.600 Euro

Gefördert werden bauliche Maßnahmen zum Einbruchschutz an der Wohnimmobilie wie einbruchhemmende Eingangstüren und Garagentore/-zugänge, Nachrüstsysteme für Fenster, Balkon und Terrassentüren sowie Smart-Home-Anwendungen.

Förderung für smarte Heizungssteuerung

Auch Heizungen lassen sich smart steuern. Wenn Erneuerungen oder Optimierungen der Heizungsanlage durchgeführt werden und in diesem Rahmen Smart Home-Komponenten eingesetzt werden, bieten sich weitere Fördermöglichkeiten. Zum Beispiel können Sie den Zuschuss BEG Einzelmaßnahmen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen.

Fördermittel für Sie

BAFA Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen

  • Sanieren
  • Zuschuss
  • bundesweit
  • bis zu 50 % der förderfähigen Investitionskosten

Das BAFA fördert energieeffizienzsteigernde Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden mit einem Investitionszuschuss bis zu 20 % der förderfähigen Investitionskosten. Für Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen beträgt der Fördersatz 50 % der förderfähigen Ausgaben. Kosten für die energetische Fachplanung und Baubegleitung werden zu 50% gefördert.

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