Komfortabler wohnen
Wenn Sie ein Haus bauen oder eine Wohnung kaufen, möchten Sie sich natürlich lange darin wohlfühlen. Dafür sollte die Immobilie jedoch zu den verschiedenen Lebenssituationen passen: eventuell möchten Sie eine Familie gründen und im Alter so lange wie möglich unabhängig leben. Daher ist es wichtig langfristig zu planen.
Wer sein Zuhause barrierearm und großzügig gestaltet, freut sich in
jüngeren Jahren über den höheren Wohnkomfort, die Senkung der Sturz- und
Unfallgefahr – und später vor allem über mehr Mobilität und
Selbstständigkeit in der gewohnten Umgebung. Ein erhöhter Einbruchschutz
sorgt außerdem für mehr Sicherheit zu Hause.
Für Modernisierungsmaßnahmen, die zur Erhöhung des Wohnkomforts oder der Sicherheit beitragen und Barrieren reduzieren, gibt es finanzielle Unterstützung in Form von Förderkrediten oder Zuschüssen.
Was bedeutet Barrierefreiheit?
Barrierefreiheit beim Wohnraum bedeutet, dass dieser so gestaltet ist, dass er ohne Probleme auch von Menschen mit Einschränkungen nutzbar ist. Dies können die eingeschränkte Mobilität im Alter sein oder die speziellen Anforderungen an Wohnraum, die man z.B. mit Babys oder Kleinkindern hat.
Welche Umbaumaßnahmen sind förderfähig?
Nachstehend finden Sie eine beispielhafte Auflistung von Maßnahmen, für die Sie eine Förderung durch Kredite oder Zuschüsse erhalten können.
Die Wege vom und zum Haus sollten so breit und ohne Schwellen und Stufen angelegt sein, dass man sie auch mit einem Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen mühelos bewältigen kann.
Dabei sollte man nicht nur den Weg zum Hauseingang im Blick haben, sondern auch an die Wege zu Garagen oder Autostellplätzen, Spielplätzen und Entsorgungseinrichtungen denken.
Damit sich alle auch im Wohnumfeld wohlfühlen, können Sitz- oder Spielplätze eingerichtet werden. Auch der Umbau und die Schaffung von altersgerechten, überdachten KFZ-Stellplätzen sowie der Umbau oder die Schaffung von überdachten Abstellplätzen für Kinderwagen, Rollatoren oder Fahrrädern sollten in Betracht kommen.
Der Eingangsbereich zu einer Wohnung oder einem Haus sollte ausreichend Bewegungsfläche bieten, dass man auch mit Rollator, Rollstuhl oder Kinderwagen problemlos in das Haus bzw. die Wohnung kommt.
Des Weiteren sollten dementsprechend auch keine Stufen oder Schwellen zu überwinden sein bzw. eine stufenlose Alternative zur Verfügung stehen.
Die Eingangstür sollte leichtgängig, ausreichend breit und einbruchsicher sein. Am besten ist natürlich auch ein Wetterschutz, z. B. ein Vordach.
Am einfachsten nach oben geht es natürlich mit dem Fahrstuhl. Dieser ist barrierefrei von allen nutzbar. Der Einbau, die Nachrüstung oder Verbesserung von Aufzugsanlagen ist förderfähig.
Wo der Platz für einen Fahrstuhl fehlt, kann alternativ auch ein Treppenlift eingebaut werden. Auch Rampen können für das Überwinden von Höhenunterschieden hilfreich sein.
Aber auch schon relativ einfache Umbaumaßnahmen wie die Installation von nicht unterbrochenen Handläufen, Stufenmarkierungen oder rutschhemmenden Belägen können zur Barrierereduzierung beitragen.
Ist ein Raum zu klein, ein anderer zu groß, können Sie die Raumaufteilung anpassen. Der Umbau von Küchen, Wohn- und Schlafräumen sowie Fluren, damit Sie sich in Ihrer Wohnung frei bewegen können, ist förderfähig.
Auch die Verbreiterung von Türdurchgängen, damit einhergehend der Einbau neuer Innentüren und der Abbau von Türschwellen kann notwendig werden.
Haben Sie noch keinen Balkon? Für einen erhöhten Wohnkomfort empfiehlt sich die Schaffung von Terrassen, Loggien oder Balkonen.
Vor allem im Bad gibt es einige Barrieren und daher können Umbaumaßnahmen nötig sein.
Waschbecken, die genug Beinfreiheit bieten oder gar in der Höhe verstellbar sind, Badewannen mit niedriger Einstiegshöhe, alternativem Türeinstieg oder Liftsystem können den Alltag vereinfachen.
Auch bodengleiche Duschen mit Dusch(-klapp)sitzen und WCs, die in der Sitzhöhe und dem Nutzbedarf angepasst werden können, erfüllen diesen Zweck.
Im Alter kann es notwendig sein, auf Stütz- und Haltesysteme zurückzugreifen. Der Einbau oder aber auch die spätere Nachrüstung sind förderfähig.
Auch altersgerechte Assistenzsysteme können eine Hilfe sein. Hier können z. B. Systeme für die Bedienung von Türen, Rollläden, Fenstern, Beleuchtung oder aber auch für Heizung- und Klimatechnik gefördert werden.
Im Allgemeinen sollte man bei der Auswahl von Bedienelementen bereits an später denken und diese barrierereduziert oder intelligent gestalten.
Auch Maßnahmen zur Verbesserung der Orientierung und Kommunikation wie beispielsweise Beleuchtung, Gegensprech- und Briefkastenanlagen oder Sicherheits- und Notrufsysteme können mit Förderkrediten und -zuschüssen finanziert werden.
Um Raum für Begegnungen und Besuch zu haben, fördert die KfW die Schaffung von Gemeinschaftsräumen. Oft können auch bereits bestehende Flächen dahingehend umgestaltet werden.
In einem altersgerechten Haus oder einer altersgerechten Wohnung müssen Zugang, Wohn- und Schlafzimmer, Küche und Bad barrierereduziert und bestimmte Bedienelemente vorhanden sein.
So erhöhen Sie Ihren Wohnkomfort
Fördermittel für Sie
Häufig gestellte Fragen
Nein, eine Förderung für eine barrierereduzierende Sanierung kann von jedem beantragt werden.
Für die nachfolgenden Maßnahmen kann dieser Förderkredit beantragt werden:
- Wege zu Gebäuden und Wohnungsumfeldmaßnahmen
- Eingangsbereich und Wohnungszugang
- Überwindung von Treppen und Stufen
- Anpassung der Raumgeometrie
- Sanitärräume
- Orientierung und Kommunikation (u.a. auch bestimmte Smart Home-Anwendungen)
- Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen
- Einbruchschutz
- Standard "Altersgerechtes Haus"
Wenn Sie Ihr Haus altersgerecht umbauen und Barrieren reduzieren möchten, können Sie zum einen den KfW Kredit Altersgerecht Umbauen beantragen. Dadurch können Sie bis zu 50.000 Euro zinsgünstig finanzieren.
Alternativ haben Sie aber auch die Möglichkeit einen Zuschuss (Zuschuss Altersgerecht Umbauen - Barrierereduzierung) zu beantragen. Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden mit einem Investitionszuschuss von bis zu 6.250 Euro gefördert.
Nein, für die Maßnahmen müssen sie sich entweder für den zinsgünstigen Kredit oder den Zuschuss entscheiden.
Wenn Sie eine Förderung für die Baumaßnahmen beantragen wollen, müssen die Bauarbeiten von einem Fachbetrieb durchgeführt werden. Selbst umgesetzte Arbeiten sind leider nicht förderfähig.
Die Unterstützung durch einen Sachverständigen ist nicht verpflichtend, jedoch wird eine Beratung durch Sachverständige, Wohnungsberatungsstellen oder die Polizei empfohlen.
Nein, sie können das Objekt auch vermieten.