
Was wird gefördert?
Gefördert werden vielfältige bauliche Maßnahmen zur Barrierereduzierung
Beispielhafte förderfähige Maßnahmen:
- Rampen im Eingangsbereich
- Treppenlifte
- bodengleiche Duschen
- altersgerechte Assistenzsysteme (u. a. auch bestimmte Smart Home-Anwendungen)
- Einbruchmeldeanlagen, Nachrüstung von Rollläden

Wer wird gefördert?
- Private Eigentümer oder Ersterwerber eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Wohnung
- Mieter

Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe des Zuschusses beträgt 12,5 % (Standard Altersgerechtes Haus) bzw. 10 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 6.250 Euro pro Wohneinheit.

Gut zu wissen
- bis zu 6.250 Euro
- Alternative zu KfW Altersgerecht Umbauen (Kredit 159)
- Arbeiten müssen durch ein Fachunternehmen durchgeführt werden
- einfache Antragstellung im KfW-Zuschussportal
Wie geht es nun weiter?
Wie beantrage ich den KfW Zuschuss „KfW Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung - Investitionszuschuss“?
Die Unterstützung durch einen Sachverständigen ist nicht verpflichtend, jedoch wird eine Beratung durch Sachverständige, Wohnungsberatungsstellen oder die Polizei empfohlen.
Stellen Sie den Antrag direkt im KfW-Zuschussportal, bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen. Der Nachweis Ihrer Identität erfolgt mit einer Video-Identifizierung oder dem Postident-Verfahren der Deutschen Post.
Nach Erhalt der Zusage für die Förderung kann mit dem Vorhaben begonnen werden.
Um die Auszahlung des Zuschusses zu veranlassen, erfassen Sie nach Fertigstellung im KfW-Zuschussportal die Gesamtkosten und laden die entsprechenden Rechnungen hoch. Die Auszahlung erfolgt nach positiver Prüfung durch die KfW.
Häufig gestellte Fragen
Den Antrag für diesen Zuschuss können Sie online im Zuschussportal der KfW stellen. Stellen Sie diesen, bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen.
Nein, dieser Zuschuss ist nicht altersabhängig und kann von jedem beantragt werden, solange die Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 12,5 % (Standard Altersgerechtes Haus) bzw. 10 % der Kosten, maximal jedoch 6.250 Euro pro Wohneinheit.
Folgende Maßnahmen sind förderfähig. Für diese kann ein Antrag auf diesen Zuschuss gestellt werden:
- Wege zu Gebäuden und Wohnungsumfeldmaßnahmen
- Eingangsbereich und Wohnungszugang
- Überwindung von Treppen und Stufen
- Anpassung der Raumgeometrie
- Sanitärräume
- Orientierung und Kommunikation (u.a. auch bestimmte Smart Home-Anwendungen)
- Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen
- Standard "Altersgerechtes Haus"
Ja, wenn Sie sowohl in Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zum Schutz vor Einbrüchen investieren.
Nein, sie müssen sich entweder für den Zuschuss oder das zinsgünstige Darlehen entscheiden.
Nein, die Arbeiten müssen durch ein Fachfirma ausgeführt werden.