left and right to learn more
  • Heizungsförderung

    Heizungsförderung

    So unterstützt die KfW den Heizungstausch

Förderung für den Heizungstausch: Zuschüsse und Kredite von der KfW

Sie möchten auf eine Heizung auf Basis von erneuerbaren Energien umsteigen? Die KfW bietet Zuschüsse und zinsgünstige Förderkredite, um Ihnen die Finanzierung des Heizungstauschs zu erleichtern.

Die Heizungsförderung im Überblick

Infografik Heizungsförderung

So setzt sich die Heizungsförderung zusammen

Die Förderung für den Heizungstausch ist eingebettet in die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die Höhe der Förderung hängt nicht nur davon ab, welche Art von Heizung eingebaut wird. Auch der Zeitpunkt des Heizungstauschs sowie das Haushaltseinkommen spielen eine wichtige Rolle.

Aus diesen drei Bestandteilen setzt sich die Förderung zusammen:

  • 30 % Grundförderung: Diese Grundförderung erhalten alle privaten Hauseigentümerinnen und -eigentümer, aber auch Vermieterinnen und Vermieter, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen sowie Contractoren, die ihre alte fossile Heizung durch eine neue Heizung auf Basis von erneuerbaren Energien ersetzen. Dazu gehören zum Beispiel Wärmepumpen oder Biomasseheizungen. Die maximale Bemessungsgrundlage liegt bei 28.000 Euro. Dieser Betrag reduziert sich ab dem 01.02.2027 alle halben Jahre um 750 Euro. Daher lohnt sich ein rascher Umstieg.                                               
  • 16 % Klimageschwindigkeits-Bonus: Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten diesen Bonus, wenn sie frühzeitig ihre alte, fossile Heizung austauschen. Bis 31. Dezember 2028 beträgt dieser Bonus 20 %, danach sinkt er alle zwei Jahre um 3 %. Den Klimageschwindigkeits-Bonus gibt es für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie mehr als 20 Jahre alte Biomasse- und Gasheizungen. Auch bei diesem Bonus findet ab dem 01.02.2027 alle 6 Monate eine Anpassung um 4 % statt.
  • 40 % Einkommensabhängiger Bonus: Diesen Bonus erhalten selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer, wenn ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen bis zu 30.000 Euro beträgt. Bei Einkommen bis zu 40.000 Euro liegt der Bonus bei 30 % und bei Einkommen bis zu 50.000 Euro bei 10 %. Zusätzlich wird ein Familienzuschlag gewährt, den Sie folgender Tabelle entnehmen können:

 

zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen Bonus ohne Kinder Bonus mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren
bis 30.000 Euro 40 % 40 %
30.001 Euro -  40.000 Euro 30 % 40 %
40.001 Euro - 50.000 Euro 10 % 20 %
50.001 Euro -  60.000 Euro kein Bonus 10 %
ab 60.001 Euro kein Bonus kein Bonus

Neuer Wertschöpfungs-Bonus ab Anfang 2027

Ab 2027 wird es einen Wertschöpfungs-Bonus von 15 % für Wärmepumpen aus EU-Fertigung (inkl. assoziierter Märkte) geben. Im Gegenzug sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen aus Nicht-EU-Fertigung von 30 % auf 15 %.

Die Boni sind kumulierbar, wobei die Gesamtförderung auf insgesamt 80 % begrenzt ist. Ausgezahlt werden die Grundförderung sowie der Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus in Form eines Zuschusses. Das heißt: Die KfW überweist Ihnen den Förderbetrag nach der erfolgreichen Umsetzung des Vorhabens direkt auf Ihr Konto und erstattet Ihnen damit einen Teil der Kosten zurück. Unterm Strich zahlen sie also nur einen reduzierten Betrag aus „eigener Tasche“.

Welche Heizungstypen werden gefördert?

Als Ersatz für Ihre alte, fossile Heizung werden folgende Heizungssysteme gefördert:

  • Wärmepumpen
  • Biomasseheizungen 
  • Solarthermische Anlagen
  • Brennstoffzellenheizungen
  • Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes
  • Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz
  • Innovative Heizungstechnik, die auf der Nutzung erneuerbarer Energien basiert
  • Mehrkosten einer wasserstofffähigen Heizung

Rechenbeispiele: Wie hoch ist der Zuschuss für den Heizungstausch?

Rechenbeispiel 1: Sie haben selbstgenutztes Wohneigentum und ersetzen im Jahr 2026 Ihre über 20 Jahre alte Gasheizung durch eine Luft-Wärmepumpe, die mit einem natürlichem Kältemittel arbeitet. Ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen liegt bei 49.000 Euro uns im Haushalt lebt ein minderjähriges Kind. Die Kosten für den Heizungstausch betragen 28.000 Euro.

Förderfähige Kosten Grundförderung            Klimageschwindigkeits-Bonus Einkommensabhängiger Bonus Zuschusshöhe
28.000 Euro 30 % 16 % 20 % 28.000 Euro x 66 % = 18.480 Euro

Bitte beachten Sie, dass die maximal förderfähigen Kosten bei einem Einfamilienhaushalt auf 28.000 Euro begrenzt sind. Bei Mehrfamilienhaushalten gibt es eine gestaffelte Bemessungsgrundlage für die 2. – 6. Wohneinheit von 15.000 Euro. Ab der 7. Wohneinheit sind es jeweils 8.000 Euro.


Rechenbeispiel 2: Sie haben selbstgenutztes Wohneigentum und ersetzen im März 2027 Ihre Ölheizung durch eine Wärmpumpe aus EU-Fertigung. Ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen liegt über 70.000 Euro und im Haushalt lebt ein minderjähriges Kind.  Die Kosten für den Heizungstausch betragen 35.000 Euro.

Förderfähige Kosten Grundförderung        Klimageschwindigkeits-Bonus Einkommensabhängiger Bonus   Zuschusshöhe
27.250 Euro 30 % 12 % entfällt 27.250 Euro x 57 % = 15.532,50 Euro

Welche Besonderheiten bei der Heizungsförderung gelten für Vermieterinnen und Vermieter?

Vermieterinnen und Vermieter erhalten die Grundförderung von 30 %. Wichtig: Wird die Förderung beansprucht, dürfen die dadurch eingesparten Kosten nicht auf die Mieter umgelegt werden.

Führen Sie in einem Mehrparteienhaus einen Heizungstausch in mehreren Wohneinheiten aus, berechnen sich die maximal förderfähigen Kosten gemäß folgender Staffelung: 

  • 28.000 Euro für die erste Wohneinheit ((Reduzierung ab dem 01.02.2027 alle 6 Monate um 750 Euro)
  • Jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
  • Jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit

Bei einem Mehrparteienhaus mit 8 Wohneinheiten würden die maximal förderfähigen Kosten in 2026 also 119.000 Euro (1 x 28.000 Euro + 5 x 15.000 Euro + 2 x 8.000 Euro) betragen.

Der KfW-Ergänzungskredit erweitert die Fördermöglichkeiten

Zwar bietet die Grundförderung zuzüglich der möglichen Boni gerade für Personen mit vergleichsweise geringem Einkommen bereits eine große Entlastung, trotzdem können die individuellen Kosten zu hoch sein, um sie aus dem Eigenkapital zu stemmen.


Für diese Fälle bietet die KfW einen Ergänzungskredit mit einer Kreditsumme bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit an. Einen besonders günstigen Zins erhalten private Selbstnutzer und Selbstnutzerinnen von Wohngebäuden mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro.

Beantragung der Förderung

Die Antragstellung für die Zuschüsse und den Ergänzungskredit für private Selbstnutzer und Selbstnutzerinnen, die ihr Einfamilienhaus bereits bewohnen, ist bei der KfW möglich. Auch Privatpersonen als Eigentümer und Eigentümerinnen von vermieteten Einfamilienhäusern und bestehenden Mehrfamilienhäusern können den Zuschuss direkt bei der KfW beantragen. Private Besitzer von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit Maßnahmen am Sondereigentum sowie WEG mit Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum sind ebenfalls antragsberechtigt. Der Ergänzungskredit wird über eine Volks- oder Raiffeisenbank beantragt, sobald der jeweilige Bewilligungsbescheid zum Zuschuss vorliegt.

Erst der Vertrag mit dem Fachunternehmen, dann der Förderantrag

Bei vielen Förderprogrammen gilt die Devise: Erst wird der Antrag gestellt, dann kann mit dem Vorhaben begonnen – also zum Beispiel ein Liefer- und Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen abgeschlossen – werden. Bei der Förderung für den Heizungstausch gilt das nicht. Stattdessen gehen Sie wie folgt vor:

  1. Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung mit einem Fachunternehmen
  2. Beantragung der Förderung bei der KfW
  3. Umsetzung des Vorhabens

Durch die Umkehrung der Reihenfolge möchte das zuständige Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz verhindern, dass eine Förderung beantragt wird, ohne dass ein konkretes Vorhaben vor der Umsetzung steht.
 

Weitere Details zu den Förderprogrammen für den Heizungstausch:

Neue Förderbedingungen seit 21.07.2026

KfW BEG Heizungsförderung für Privatpersonen (458)

  • Sanieren
  • Zuschuss
  • bundesweit
  • bis zu 80 % der förderfähigen Investitionskosten

Sie planen den Austausch Ihrer mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizung gegen eine moderne, klimafreundliche Heizung? Der KfW Zuschuss für Wärmepumpen, Biomasseheizungen und andere Heizungssysteme auf Basis erneuerbarer Energien erleichtert Ihnen die Finanzierung Ihres Vorhabens.

KfW BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit - Wohngebäude (358/359)

  • Sanieren
  • Darlehen
  • bundesweit
  • bis zu 120.000 Euro

Sie haben den KfW-Zuschuss "Heizungsförderung für Privatpersonen" oder
den BAFA-Zuschuss "Bundesförderung für effiziente Gebäude –
Einzelmaßnahmen" beantragt? Dann können Sie Ihren Finanzierungsbedarf
für die bezuschussten Vorhaben mit dem zinsgünstigen Ergänzungskredit
decken.

Das könnte Sie auch interessieren: