Förderung für energieeffiziente Heizungen: Das Zuschussprogramm des BAFA
Um den Klima- und Umweltschutz voranzutreiben und die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu reduzieren, werden Förderprogramme für die Erneuerung der Heizung angeboten. Wer beim Einbau oder Austausch der Anlagen auf Energieeffizienz achtet, profitiert von beachtlichen Zuschüssen. Wenn Sie eine alte Gas- oder Ölheizung durch eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien ersetzen, winkt zusätzlich eine Austauschprämie.
Heizungsförderung im Rahmen der BEG
Seit der Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im Juli 2021 kümmert sich das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) um die zielgerichtete Förderung beim Austausch von Heizungen in Bestandsimmobilien und vergibt Investitionszuschüsse. Hierbei handelt es sich um eine Direktüberweisung des Zuschussbetrags, nachdem das Vorhaben gemäß den Förderbedingungen umgesetzt wurde.
Die Höhe des Zuschusses hängt davon, wie energieeffizient Ihre neue Heizung ist und in welchem Maße Sie damit einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Austauschprämie für Öl- und Gasheizungen
Ein zentrales Anliegen der staatlichen Förderung ist es, den Einsatz von Öl und Gas als Brennstoff für Heizungen zu reduzieren. Um den Austausch attraktiver zu machen, erhalten Sie zusätzlich zu dem Investitionszuschuss für die neue Heizung einen Heizungstausch-Bonus in Höhe von 10 %. Ersetzen Sie beispielsweise eine Gasheizung durch eine den Anforderungen entsprechende Wärmepumpenanlage, können Sie einen Zuschuss von bis zu 40 % der förderfähigen Summe erhalten. Bei beispielhaften 25.000 Euro Kosten für den Einbau der neuen Heizung sparen Sie so 10.000 Euro.
Heizungsanlagen auf Basis von Heizöl oder Brennwertölheizungen sind nicht förderfähig. Ab 2026 dürfen sogar gar keine Ölheizungen mehr installiert werden. Gasheizungen werden seit einer Anpassung der Förderbedingungen im August 2022 ebenfalls nicht mehr gefördert - auch nicht in Form von Hybridlösungen, bei denen sowohl Gas als auch erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung genutzt werden.
Wärmepumpen-Bonus für besonders effiziente Anlagen und natürliche Kältemittel
Wärmepumpen sind eine sehr beliebte Alternative für Hausbesitzer, die auf eine klimafreundliche Heizung auf Basis von erneuerbaren Energien umsteigen wollen. Besonders nachgefragt sind Luft-Wärmepumpen. Aber aufgepasst: Für diese Wärmepumpen-Variante beträgt der Zuschuss maximal 25 % bzw. 35 %, wenn sie eine Öl- oder Gasheizung ersetzt. Der Wärmepumpen-Bonus, der die Gesamt-Förderung um weitere 5 %, also auf max. 40 %, erhöht, gilt nur bei den noch effizienteren Sole-Wasser-Wärmepumpen oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen.
Auch bei Wärmepumpen, die mit natürlichen Kältemitteln arbeiten, gibt es einen Bonus von 5 %. Aber: Sie können den Bonus von 5 % nur einmal erhalten, selbst wenn Sie eine der besonders effizienten Wärmepumpen-Varianten einsetzen UND natürliche Kältemittel einsetzen. Der maximale Zuschuss beträgt also in jedem Fall 40 %.
So hoch sind die BAFA-Zuschüsse
Das BAFA bietet Investitionszuschüsse für den Austausch der Heizanlage an. Es gelten folgende Fördersätze (Stand: 1. Januar 2023 ):
Maßnahme / Heizungsart |
Zuschuss | Heizungstausch- Bonus |
Wärmepumpen-Bonus | Gesamt-Förderung |
---|---|---|---|---|
Wärmepumpe | 25 % | 10 % |
5 % | 40 % |
Solarthermie-Anlage | 25 % |
10 % |
35 % | |
Biomasseheizung | 10 % |
10 % | 20 % | |
Brennstoffzellenheizung | 25 % |
10 % |
35 % |
|
Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien |
25 % |
10 % | 35 % | |
Anschluss an ein Wärmenetz |
30 % |
10 % |
40 % | |
Anschluss an ein Gebäudenetz | 25 % |
10 % |
35 % |
|
Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes |
30 % (ohne Biomasse); 25 % (mit max. 25 % Biomasse für Spitzenlast); 20 % (mit max. 75 % Biomasse) |
20 – 30 % |
Wichtig: Beantragen Sie die Fördermittel, bevor Sie mit der Durchführung Ihrer Sanierungsmaßnahme beginnen! Die Erteilung eines Auftrags an einen Heizungsinstallateur wird bereits zur Durchführung gezählt.
Ausblick: Angepasste Förderung mit Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum 1. Januar 2024
Zum Jahresbeginn 2024 soll eine Novelle des GEG in Kraft treten. Damit soll auch eine Erweiterung der Heizungsförderung einhergehen. Wir werden Sie auf der FörderWelt informieren, sobald Details zur angepassten Förderung für klimafreundliche Heizungsanlagen feststehen.