KfW BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit - Wohngebäude (358/359)

Alles Wichtige im Blick

  • Sanieren
  • Darlehen
  • bundesweit
  • bis zu 120.000 Euro

Sie haben den KfW-Zuschuss "Heizungsförderung für Privatpersonen" oder den BAFA-Zuschuss "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen" beantragt? Dann können Sie Ihren Finanzierungsbedarf für die bezuschussten Vorhaben mit dem zinsgünsten Ergänzungskredit decken.

Icon für Inhalt der Förderung

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Austausch einer mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizung (z.B. Öl-, Kohle-, Gas- oder Nachtspeicherheizung) gegen eine moderne Heizung, die auf erneuerbaren Energien basiert. Ebenso können Sie den Kredit beantragen, wenn Sie andere energetische Einzelmaßnahmen wie zum Beispiel eine Fassadendämmung oder eine energetische Dachsanierung vornehmen.

 

Wichtige Voraussetzung: Um den Kredit zu beantragen, muss Ihnen bereits ein Zuschuss aus den Programmen KfW BEG Heizungsförderung für Privatpersonen (458) oder BAFA Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen zugesagt worden sein.

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Wer wird gefördert?

Alle Investoren, die energetische Einzelmaßnahmen oder einen Heizungstausch an Wohnimmobilien vornehmen

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Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens.

Icon für Nützliche Infos zur Förderung

Gut zu wissen

  • Privatpersonen, die geförderte Maßnahmen an Ihrem selbstgenutzten Wohneigentum vornehmen, können eine besondere Zinsvergünstigung erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass das zu versteuernde Haushaltseinkommen 90.000 Euro nicht übersteigt.
  • Sie können dieses Darlehen nutzen, um den Zuschuss vorzufinanzieren, da dieser erst nach Abschluss des Vorhabens ausgezahlt wird. Sobald der Zuschuss auf Ihrem Konto eingeht, nutzen sie diesen zur Sondertilgung des Ergänzungskredits.
  • Sondertilgungen können jederzeit ohne die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung getätigt werden.

Der Ergänzungskredit - Schnell erklärt in einer Minute

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Häufig gestellte Fragen

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Neue Heizungsförderung

KfW BEG Heizungsförderung für Privatpersonen (458)

  • Sanieren
  • Zuschuss
  • bundesweit
  • bis zu 70% der förderfähigen Investitionskosten

Sie planen den Austausch Ihrer mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizung gegen eine moderne, klimafreundliche Heizung? Der KfW Zuschuss für Wärmepumpen, Biomasseheizungen und andere Heizungssysteme auf Basis erneuerbarer Energien erleichtet Ihnen die Finanzierung Ihres Vorhabens.

Ab 2024 nicht mehr für Heizungstausch

BAFA Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen

  • Sanieren
  • Zuschuss
  • bundesweit
  • bis zu 20 % der förderfähigen Investitionskosten

Das BAFA fördert energieeffizienzsteigernde Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden mit einem Investitionszuschuss bis zu 20 % der förderfähigen Investitionskosten. In diesem Zusammenhang werden auch Kosten für die energetische Fachplanung und Baubegleitung gefördert.

Verzögerung bei Bewilligungen

BAFA Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW)

  • Sanieren
  • Zuschuss
  • bundesweit
  • bis zu 80 % der Beratungskosten

Sie möchten wissen, wie der energetische Zustand Ihres Haus ist und welche Sanierungsmaßnahmen sich lohnen? Das BAFA fördert Ernergieberatungen durch zertifizierte Energieeffizienz-Expertinnen- und Experten mit einem attraktiven Zuschuss.

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