KfW BEG Heizungsförderung für Privatpersonen (458)

Alles Wichtige im Blick

  • Sanieren
  • Zuschuss
  • bundesweit
  • bis zu 80 % der förderfähigen Investitionskosten

Sie planen den Austausch Ihrer mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizung gegen eine moderne, klimafreundliche Heizung? Der KfW Zuschuss für Wärmepumpen, Biomasseheizungen und andere Heizungssysteme auf Basis erneuerbarer Energien erleichtert Ihnen die Finanzierung Ihres Vorhabens.

Icon für Inhalt der Förderung

Was wird gefördert?

Die KfW fördert den Einbau von effizienten Heizungs­anlagen und Anlagen der Heizungs­unterstützung sowie den An­schluss an ein Gebäude- oder Wärme­netz. Ziel der Förderung ist es, den Umstieg auf klima­freundliche Heizungen zu beschleunigen.

Icon für Begünstigten dieser Förderung

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen, die Ihre Heizung im selbstbewohnten Eigentum austauschen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum
  • Eigen­tümer von Wohnungen in Eigen­tümer­gemein­schaften (WEG) mit Maßnahmen am Sondereigentum
Icon für Art und Weise der Förderung

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines Investitionszuschusses, der nach der Umsetzung des Vorhabens auf Ihr Konto ausgezahlt wird. Der Zuschuss setzt sich aus einer Grundförderung in Höhe von 30 % und folgenden kumulierbaren Boni zusammen:

  • Klima-Geschwindigkeitsbonus in Höhe von zunächst 16 % (siehe häufig gestellte Fragen).
  • bis zu 40 % maximaler Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer (in Abhängigkeit von ihrem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen)

Die Förderhöhe beträgt max. 80 % der förderfähigen Kosten.

Icon für Nützliche Infos zur Förderung

Gut zu wissen

  • Die Bemessungsgrundlage für den Zuschuss beträgt maximal 28.000 Euro - auch wenn Ihr Heizungstausch teurer wird. Sie können Sie als Eigentümer einen Einfamlienhauses beispielsweise in der niedrigsten Einkommensklasse Zuschuss von maximal 22.400 Euro (80 % von 28.000 Euro) erhalten.
  • Der Zuschuss ist kombinierbar mit dem KfW-Kredit "BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit - Wohngebäude (358/359)". So können Sie den Anteil der Kosten, der nicht durch den Zuschuss abgedeckt ist, zinsgünstig finanzieren. Ebenso können Sie den Zuschussbetrag über den Ergänzungskredit zwischen­finanzieren. In diesem Fall müssen Sie nach Zuschussauszahlung eine Teil­rück­zahlung in gleicher Höhe an die KfW vornehmen.

Förderung ab sofort mit bis zu 80 % der förderfähigen Kosten

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