Was wird gefördert?
Die KfW fördert den Einbau von effizienten Heizungsanlagen und Anlagen der Heizungsunterstützung sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Ziel der Förderung ist es, den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zu beschleunigen.
Wer wird gefördert?
- Privatpersonen, die Ihre Heizung im selbstbewohnten Eigentum austauschen
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum
- Eigentümer von Wohnungen in Eigentümergemeinschaften (WEG) mit Maßnahmen am Sondereigentum
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines Investitionszuschusses, der nach der Umsetzung des Vorhabens auf Ihr Konto ausgezahlt wird. Der Zuschuss setzt sich aus einer Grundförderung in Höhe von 30 % und folgenden kumulierbaren Boni zusammen:
- Klima-Geschwindigkeitsbonus in Höhe von zunächst 16 % (siehe häufig gestellte Fragen).
- bis zu 40 % maximaler Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer (in Abhängigkeit von ihrem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen)
Die Förderhöhe beträgt max. 80 % der förderfähigen Kosten.
Gut zu wissen
- Die Bemessungsgrundlage für den Zuschuss beträgt maximal 28.000 Euro - auch wenn Ihr Heizungstausch teurer wird. Sie können Sie als Eigentümer einen Einfamlienhauses beispielsweise in der niedrigsten Einkommensklasse Zuschuss von maximal 22.400 Euro (80 % von 28.000 Euro) erhalten.
- Der Zuschuss ist kombinierbar mit dem KfW-Kredit "BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit - Wohngebäude (358/359)". So können Sie den Anteil der Kosten, der nicht durch den Zuschuss abgedeckt ist, zinsgünstig finanzieren. Ebenso können Sie den Zuschussbetrag über den Ergänzungskredit zwischenfinanzieren. In diesem Fall müssen Sie nach Zuschussauszahlung eine Teilrückzahlung in gleicher Höhe an die KfW vornehmen.
Förderung ab sofort mit bis zu 80 % der förderfähigen Kosten
Wie geht es nun weiter?
Wie beantrage ich den Zuschuss "KfW BEG Heizungsförderung für Privatversonen"?
Zunächst planen Sie Ihre neue Heizungsanlage gemeinsam mit einem Fachunternehmen. Danach beauftragen Sie das Unternehmen mit der Umsetzung des Vorhabens. Achten Sie unbedingt darauf, dass Ihr Vertrag eine aufschiebende Bedingung hinsichtlich des KfW-Zuschusses beinhaltet.
Nach der Beauftragung können Sie den Zuschuss im Zuschussportal der KfW beantragen. Dabei müssen Sie auch den Vertrag mit dem ausführenden Fachunternehmen hochladen.
Nach der Zusage des Zuschusses kann das Fachunternehmen mit dem Austausch der Heizung beginnen.
Um die Auszahlung des Zuschusses zu veranlassen, erfassen Sie nach der Durchführung des Vorhabens im KfW-Zuschussportal die Gesamtkosten und laden die Rechnungen hoch. Die Auszahlung erfolgt nach positiver Prüfung durch die KfW.
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Häufig gestellte Fragen
Eine aufschiebende Bedingung sorgt dafür, dass ein Vertrag erst gültig wird, sobald diese Bedingung erfüllt ist. In Bezug auf den KfW Zuschuss "Heizungsförderung für Privatpersonen" bedeutet das: Der Vertrag mit dem ausführnden Fachunternehmen enthält eine Klausel, dass der Vertrag erst in Kraft tritt, sobald eine Zusage für den KfW-Zuschuss vorliegt. So gehen Sie erst dann eine Zahlungsverpflichtung ein, wenn Sie die Sicherheit haben, Ihr Vorhaben mit staatlicher Förderung finanzieren zu können.
Weitere Informationen finden Sie in diesem Artikel: Was ist eine aufschiebende oder auflösende Bedingung?
Nein, den Zuschuss erhalten Sie nur, wenn Sie eine vorhandene Heizung auf Basis fossiler Brennstoffe in einem Bestandsgebäude austauschen.
Der Klimageschwindigkeitsbonus entfällt zum 1. Januar 2037. Ab dem 1. Januar 2029 sinkt der Bonus bis zu seinem Entfall alle zwei Jahre um 3 %. Ein früherer Heizungstausch kann sich also lohnen!