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Was ist der Vorhabensbeginn?

Zuletzt aktualisiert am 8. März 2024

Bei Ihrer Recherche zu Fördermitteln, insbesondere zu Programmen für den Neubau oder die Sanierung energieeffizienter Gebäude, haben Sie sicher des Öfteren gelesen, dass diese „vor Vorhabensbeginn“ beantragt werden müssen. Aber was ist mit Vorhabensbeginn eigentlich konkret gemeint? Handelt es sich dabei um den Zeitpunkt der Unterzeichnung des Kaufvertrags, den ersten Spatenstich oder den Vertragsabschluss mit dem Bauträger?

Vorhabensbeginn: was ist damit gemeint?

Als Vorhabensbeginn gilt grundsätzlich die Unterzeichnung eines Liefer- und Leistungsvertrags oder eines notariellen Kaufvertrags.

Die genaue Auslegung hängt davon ab, welches Förderprogramm Sie einsetzen. Je nachdem, ob Sie einen KfW-Kredit für den Neubau eines Effizienzhauses, zur Sanierung zum Effizienzhaus oder einen Investitionszuschuss des BAFA für energetische Einzelmaßnahmen beantragen möchten, gibt es abweichende Regelungen zum Vorhabensbeginn.
 

Auf einen Blick: Das Wichtigste zum Vorhabensbeginn

  • Unterzeichnung eines Liefer- und Leistungsvertrags oder eines notariellen Kaufvertrags
  • Wichtig bei der Förderung für effiziente Gebäude und energetische Einzelmaßnahmen
  • Erst Fördermittel beantragen, dann mit dem Vorhaben beginnen
  • Unterschiedliche Regelungen bei Förderkrediten und Investitionszuschüssen

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