Aktuelle Verzögerungen

Verzögerungen bei der Bewilligung und Auszahlung von Zuschüssen des BAFA

Aktuell gibt es Verzögerungen bei der Bewilligung und Auszahlung von Zuschüssen für Energieberatung des BAFA. Anträge können weiterhin gestellt werden, jedoch erfolgt die Bewilligung erst nach der erneuten Bereitstellung von Haushaltsmitteln. 

Wir werden Sie auf der FörderWelt darüber informieren, sobald neue Mittel zur Verfügung stehen.

BAFA Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW)

Alles Wichtige im Blick

  • Sanieren
  • Zuschuss
  • bundesweit
  • bis zu 50 % der Beratungskosten

Sie möchten wissen, wie der energetische Zustand Ihres Haus ist und welche Sanierungsmaßnahmen sich lohnen? Das BAFA fördert Ernergieberatungen durch zertifizierte Energieeffizienz-Expertinnen- und Experten mit einem attraktiven Zuschuss.

Icon für Inhalt der Förderung

Was wird gefördert?

Gefördert werden Ernergieberatungen durch zertifizierte Energieeffizienz-Expertinnen- und Experten. Als Ergebnis der Energieberatung erstellt die Energieberaterin oder der Energieberater einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) und erläuert diesen. Der iSFP ernhält Informationen zum energetischen Zustand des Hauses und Vorschläge zur Verbesserung der Energieeffizienz.

Icon für Begünstigten dieser Förderung

Wer wird gefördert?

  • Eigentümer von Wohngebäuden
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Nießbrauchberechtigte
  • Mieter / Pächter"
Icon für Art und Weise der Förderung

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Das heißt: Wer eine geförderte Energieberatung in Anspruch nimmt, bekommt einen Teil der Kosten zurückerstattet. Der Zuschuss wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergeben.

Icon für Nützliche Infos zur Förderung

Gut zu wissen

  • Höhe des Zuschusses: 50 % der Beratungskosten, maximal 650 Euro bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus und 850 Euro bei einem Mehrfamilienhaus
  • Antragstellung über das elektronische Antragsformular des BAFA
  • Beantragung durch Energieberaterin oder Energieberater mit Vollmacht möglich

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Verzögerung bei Bewilligungen

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