Heizungstausch und energetische Sanierung: So beantragen Sie den Zuschuss bei KfW oder BAFA

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Heizungstausch und energetische Sanierung: So beantragen Sie den Zuschuss bei KfW oder BAFA

Zuletzt aktualisiert am 26. Februar 2024

Mit der ab 2024 geltenden Novelle des Gebäudeenergiegesetzes wurde auch die Förderung für den Heizungstausch und für energetische Einzelmaßnahmen neu aufgestellt. Wie erklären, wie die Beantragung von Zuschüssen bei der KfW und beim BAFA läuft und welche Unterlagen Sie brauchen.

Antragstellung beim KfW-Zuschuss für den Heizungstausch

Die KfW vergibt einen attraktiven Zuschuss, wenn Sie Ihre alte, mit fossilen Brennstoffen betriebene Heizung gegen eine neue Heizung auf Basis von erneuerbaren Energien tauschen. Den Antrag stellen Sie online im Kundenportal „Meine KfW“.

  1. Im KfW-Kundenportal registrieren: Bevor Sie einen Antrag für einen Zuschuss bei der KfW einreichen können, müssen Sie sich im Kundenportal registrieren. Dafür benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Im Rahmen der Registrierung geben Sie Ihren Vor- und Nachmanen sowie die Ausweisnummer an.
  2. Lieferungs- oder Leistungsvertrag abschließen: Sie schließen per rechtsverbindlicher Unterschrift einen Vertrag mit Ihrem Fachunternehmen für den Einbau der neuen Heizung ab – den sogenannten Lieferungs- oder Leistungsvertrag. Das beauftragte Fachunternehmen muss bei der „dena“ (Deutsche Energie-Agentur) registriert sein, damit Sie die KfW-Förderung erhalten können.
    Wichtig: Der Lieferungs- oder Leistungsvertrag muss die Zusage der KfW-Förderung als aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten. Diese Klausel sorgt dafür, dass der Vertrag erst dann in Kraft tritt, wenn Sie eine Förderzusage von der KfW erhalten haben. Ausnahmeregelung: Bei Vorhaben, die vor dem 31.08.2024 begonnen wurden oder werden, ist eine aufschiebende oder auflösende Bedingung nicht nötig.
  3. BzA-ID erhalten: Mit der sogenannten „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) bestätigt das beauftragte Fachunternehmen, dass der anstehende Heizungstausch den Vorgaben der KfW entspricht und damit förderfähig ist. Zur BZA gehört die BzA-ID – eine 15-stellige Nummer, unter der Ihr Vorhaben im weiteren Verlauf der Antragstellung geführt wird.
  4. Zuschuss beantragen: Sie beantragen den Zuschuss im Kundenportal der KfW. Dafür benötigen Sie den Lieferungs- oder Leistungsvertrag als PDF-Dokument und die BzA-ID. 
  5. Vorhaben umsetzen: Sobald Sie eine Zusage der KfW für die Förderung erhalten haben, kann das Fachunternehmen mit dem Vorhaben beginnen. Sie wollen schon vorher loslegen? Das ist zwar nicht verboten, allerdings handeln Sie in diesem Fall auf eigenes Risiko.
  6. Nachweise einreichen und Auszahlung beantragen: Wenn der Heizungstausch abgeschlossen ist, können Sie die Auszahlung Ihres Zuschusses beantragen. Dafür müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
    a) Bestätigung nach Durchführung (BnD): Mit diesem Dokument bestätigt das Fachunternehmen, das Vorhaben gemäß den Fördervoraussetzungen durchgeführt zu haben.
    b) Rechnungen: Anhand der Rechnungen ermittelt die KfW die tatsächlichen Kosten des Heizungstausches. Die Zuschusshöhe ist ein prozentualer Anteil dieser Kosten.
    c) Einkommensnachweise (nur, wenn Sie für den Einkommensbonus in Frage kommen): Konkret werden die Einkommenssteuerbescheide für das zweite und dritte Jahr vor Antragsstellung für alle im Haushalt lebenden volljährigen (Mit-)Eigentümer benötigt.
    d) Ggf. weitere Dokumente, zum Beispiel um Ihre Berechtigung für den Geschwindigkeitsbonus nachzuweisen

Wissenswertes rund um die Zuschuss-Beantragung bei der KfW

  • Anders als bei energetischen Einzelmaßnahmen wie zum Beispiel der Verbesserung der Dämmung oder dem Einbau neuer Fenster müssen Sie beim Heizungstausch nicht zwingend eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten einbinden. Das Fachunternehmen, das den Heizungstausch ausführt, kann alle notwendigen Nachweise erstellen.
  • Sie müssen den Zuschuss für den Heizungstausch selbst beantragen. Es ist nicht möglich, andere Personen oder Dienstleister zu bevollmächtigen, die Beantragung für Sie zu übernehmen.
  • Ergänzungskredit: Wenn Sie den Restbetrag, der nach Abzug des Zuschusses übrig bleibt, nicht aus eigenen Mitteln stemmen können oder wollen, können Sie den Ergänzungskredit der KfW nutzen. Die Voraussetzung für die Beantragung dieses Ergänzungskredits ist eine Zusage für den Zuschuss.

Antragstellung beim BAFA-Zuschuss für energetische Einzelmaßnahmen

Als Einzelmaßnahmen werden im Kontext der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Sanierungsmaßnahmen bezeichnet, die einen positiven energetischen Effekt haben, aber nicht dazu führen müssen, dass das Haus einen Energieeffizienzstandard wie zum Beispiel „KfW 40“ erreicht. Beispiele für energetische Einzelmaßnahmen sind die Dämmung von Dach oder Außenwänden, der Einbau neuer Fenster oder die Optimierung einer bestehenden Heizung.

 

Zuschüsse für Energetische Einzelmaßnahmen werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergeben. Zuschuss-Anträge stellen Sie online im BAFA-Portal.

  1. Lieferungs- oder Leistungsvertrag abschließen: Sie schließen per rechtsverbindlicher Unterschrift einen Vertrag mit Ihrem Fachunternehmen für die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen – den sogenannten Lieferungs- oder Leistungsvertrag. Der Lieferungs- oder Leistungsvertrag muss die Zusage der BAFA-Förderung als aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten. Das heißt: Der Vertrag tritt erst dann in Kraft, sobald Sie eine Förderzusage vom BAFA erhalten haben. 
  2. TPB erhalten: Anhand der der technischen Projektbeschreibung (TPB) kann das BAFA die Förderfähigkeit des Vorhabens prüfen. Sie wird erstellt von einer verpflichtend einzubindenden Energieeffizienz-Expertin oder einem Energieeffizienz-Experten. Ausnahme: Bei der Einzelmaßnahme „Heizungsoptimierung“ kann auch das Fachunternehmen, also zum Beispiel ein Heizungsinstallateur die TPB erstellen. Jede TPB hat eine TPB-ID – diese benötigen Sie für die Antragstellung.
  3. Zuschuss beantragen: Sie beantragen den Zuschuss im BAFA Portal. Dafür benötigen Sie eine gültige TPB-ID.
  4. Vorhaben umsetzen: Sobald Sie eine Zusage des BAFA für die Förderung erhalten haben, kann das Fachunternehmen mit dem Vorhaben beginnen. Sie wollen schon vorher loslegen? Das ist zwar nicht verboten, allerdings handeln Sie in diesem Fall auf eigenes Risiko.
  5. TPN erhalten: Mit dem technischen Projektnachweis (TPN) wird die fachgerechte Umsetzung der Maßnahme bestätigt. Erstellt wird der TPN von einer Energieeffizienz-Expertin oder einem Energieeffizienz-Experten. Ausnahme: bei der Einzelmaßnahme „Heizungsoptimierung“ kann das Fachunternehmen selbst die TPN erstellen. Jede TPN hat eine TPN-ID – diese benötigen Sie, um die Auszahlung des Zuschusses beim BAFA zu beantragen.
  6. Auszahlung beantragen: Mit der TPN-ID beantragen Sie die Auszahlung des Zuschusses. Das BAFA veranlasst nach der erfolgreichen Prüfung der TPN die Überweisung des Betrags auf Ihr Konto.

Wissenswertes rund um die Zuschuss-Beantragung beim BAFA

  • Sowohl die TPB als auch der TPN sind nur 2 Monate gültig. Warten Sie also nicht zu lang mit der Beantragung des Zuschusses bzw. der Auszahlung.
  • Im Gegensatz zum Zuschuss für den Heizungstausch können Sie zur Beantragung des BAFA-Zuschusses auch andere Personen oder Dienstleiter bevollmächtigen. In der Praxis bieten viele Energieeffizienz-Expertinnen oder Energieeffizienz-Experten, die Sie für Ihr Projekt ohnehin einbinden müssen, für ein zusätzliches Honorar auch Unterstützung bei der Zuschuss-Beantragung an.

Weitere Details zu den Förderprogrammen:

Neue Heizungsförderung

KfW BEG Heizungsförderung für Privatpersonen (458)

  • Sanieren
  • Zuschuss
  • bundesweit
  • bis zu 70% der förderfähigen Investitionskosten

Sie planen den Austausch Ihrer mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizung gegen eine moderne, klimafreundliche Heizung? Der KfW Zuschuss für Wärmepumpen, Biomasseheizungen und andere Heizungssysteme auf Basis erneuerbarer Energien erleichtet Ihnen die Finanzierung Ihres Vorhabens.

Ab 2024 nicht mehr für Heizungstausch

BAFA Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen

  • Sanieren
  • Zuschuss
  • bundesweit
  • bis zu 20 % der förderfähigen Investitionskosten

Das BAFA fördert energieeffizienzsteigernde Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden mit einem Investitionszuschuss bis zu 20 % der förderfähigen Investitionskosten. In diesem Zusammenhang werden auch Kosten für die energetische Fachplanung und Baubegleitung gefördert.

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