Was sind förderfähige Kosten?

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Was sind förderfähige Kosten?

Zuletzt aktualisiert am 15. Februar 2024

Sie planen eine energetische Sanierung Ihres Hauses oder haben ein anderes Vorhaben, für das es öffentliche Fördermittel gibt? Sie haben sich schon etwas intensiver mit möglichen Förderprogrammen und ihren Bedingungen beschäftigt? Vielleicht sind Sie dabei auf den Begriff „förderfähige Kosten“ gestoßen und fragen sich: Was genau heißt das eigentlich?


Am besten lässt sich die Bedeutung des Begriffs „förderfähige Kosten“ am Beispiel der beliebten Programme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erklären.

Die förderfähigen Kosten bei der KfW-Förderung für klimafreundliche Heizungen

Bei dem Programm „KfW BEG Heizungsförderung für Privatpersonen“ handelt es sich um einen Zuschuss. Das heißt: Einen Teil der Kosten bekommen Sie nach der Durchführung Ihrer Modernisierungsmaßnahme von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zurückerstattet. Gefördert wird der Austausch einer alten Heizung, die mit fossilen Brennstoffen betriebenen wird gegen eine neue Heizung, die erneuerbare Energien nutzt.

Rechenbeispiel: Sie ersetzen Ihre alte Gasheizung durch eine Luftwärmepumpe. Die KfW zahlt Ihnen als selbstnutzenden Eigentümer für diesen Austausch einen Zuschuss in Höhe von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten. Diese förderfähigen Kosten müssen nicht zwingend mit den Gesamtkosten des Projekts übereinstimmen. Angenommen, die Gesamtkosten für Ihr Vorhaben betrag 25.000 Euro, davon fallen 1.000 Euro auf die Neubepflanzung Ihres Vorgartens. Diese Arbeiten sind zwar eine Folge der Installation des Außengeräts Ihrer Luft-Wärme-Pumpe und den dazugehörigen Erdarbeiten, aber die Kosten dafür gelten nicht als förderfähig. Die förderfähigen Kosten, und damit die Berechnungsgrundlage für den Zuschuss, betragen in diesem Beispiel also „nur“ 24.000 Euro.

Aber keine Sorge: in der Regel zählen ein sehr großer Teil Ihrer Kosten oder sogar alle Ausgaben zu den förderfähigen Kosten. Das hängt damit zusammen, dass im Rahmen der BEG auch sogenannte „Umfeldmaßahmen“ gefördert werden. Das sind Maßnahmen, die zur Vorbereitung oder Umsetzung einer Maßnahme oder zur Inbetriebnahme einer Anlage nötig sind. Bei unserem Beispiel der Wärmepumpe zählen dazu unter anderem:

  • Entsorgung der Altheizung
  • Erdbohrungen
  • Hydraulischer Abgleich des Heizungssystems
  • Schalldämmung
  • Errichtung oder Umgestaltung eines Heizungsraums

Wichtige Hinweise

Zuschuss und Ergänzungskredit sind voraussichtlich ab Ende Februar beantragbar. 

 

Bitte beachten Sie beim Heizungstausch, dass die förderfähigen Kosten für die Ermittlung des Zuschusses auf 30.000 Euro begrenzt sind. Sollten die Kosten Ihrer neuen Heizung höher sein, ist dies aber kein Problem. Beantragen Sie hierfür bei Ihrer Hausbank einfach den zinsgünstigen Ergänzungskredit der KfW. Alle Informationen zum Ergänzungskredit finden Sie hier.

 

Förderfähige Kosten beim BEG-Kredit der KfW

Die KfW vergibt einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss, wenn Sie eine Bestandsimmobilie so umfassend energetisch sanieren, dass das Haus nach dem Abschluss der Arbeiten einen Effizienzhaus-Standard erreicht. Die förderfähigen Kosten bestimmen, wie hoch Ihr Förderkredit sein kann.


Wie beim BAFA-Zuschuss zählen auch beim KfW-Kredit für die Sanierung von Effizienzhäusern Umfeldmaßnahmen zu den förderfähigen Kosten. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Errichtung von Baugerüsten
  • Erdarbeiten
  • Abbrucharbeiten
  • Verkleidung einer Dachdämmung, zum Beispiel durch Gipskartonplatten
  • Erneuerung der Dachrinnen

Auch hier werden die Kosten der Umfeldmaßnahmen berücksichtigt. In der Regel zählt also ein großer Teil der Kosten, die im Rahmen der energetischen Sanierung anfallen, als förderfähig. Für diesen Anteil der Kosten haben Sie Anspruch auf einen Förderkredit. In Bezug auf die maximale Kreditsumme sollten Sie allerdings auch beachten: Es gibt eine Obergrenze, die je nach erreichtem Effizienzhaus-Standard 120.000 Euro oder 150.000 Euro je Wohneinheit beträgt.

Auflistung der förderfähigen Kosten im Detail

Eine genaue Auflistung der förderfähigen Kosten inklusive einiger wichtiger Ausschlüsse finden Sie im „Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen“. Auf den Produktseiten der Förderprogramme bieten wir Ihnen das Dokument zum Download an.

Bei Eigenleistungen sind nun auch Materialkosten förderfähig

Für handwerklich begabte Sanierer, die Maßnahmen in Eigenleistung durchführen, gilt: Materialkosten, die direkt mit der Maßnahme in Verbindung stehen, können den förderfähigen Kosten angerechnet werden. Hierbei müssen Sie unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Energieeffizienz-Experte oder ein berechtigtes Fachunternehmen muss die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Materialkosten bestätigen.
  • Die Rechnungen über die Materialkosten müssen auf Ihren Namen ausgestellt sein.

Wichtig zu wissen: Die Materialkosten für Umfeldmaßnahmen sind bei Eigenleistungen nicht förderfähig.

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