Mit den neuen Richtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) richtet die Bundesregierung die staatliche Unterstützung neu aus. Die Förderung wird sozial gerechter gestaltet und hilft gezielt denjenigen, die besonders sanierungsbedürftige Häuser besitzen. Wir zeigen Ihnen, was sich für Sie ändert und wie Sie das Beste aus den neuen Fördertöpfen für Ihr Zuhause herausholen.
Energetische Sanierung: Höhere Kredite und neue Bonus-Chancen
Wenn Sie Ihr gesamtes Haus energetisch auf Vordermann bringen und einen Effizienzhaus-Standard anstreben, bietet die KfW Ihnen weiterhin finanzielle Rückendeckung. Allerdings ändern sich die Spielregeln im Detail.
Erneuerbare Energien werden zum Standard
Wer saniert, baut die Zukunft gleich mit ein: Bei allen geförderten Effizienzhäusern ist ab sofort ein Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien beim Heizen Pflicht. Da dies nun der neue Standard ist, entfällt der bisherige separate „EE-Bonus“ von 5 Prozent.
Höheres Kreditvolumen, angepasste Tilgungszuschüsse
Die gute Nachricht vorweg: Der maximale Förderhöchstbetrag für Wohngebäude wird einheitlich auf 150.000 Euro pro Wohneinheit angehoben (zuvor waren es in der Grundstufe 120.000 Euro). Sie erhalten also mehr zinsgünstiges Kapital für Ihr Vorhaben.Gleichzeitig sinken die Tilgungszuschüsse (der Teil des Kredits, den Sie nicht zurückzahlen müssen) durchgängig um 10 Prozentpunkte. Um diese Absenkung für Sie abzufedern, verbessert der Staat die Zinskonditionen der Kredite.
Die neuen Tilgungszuschüsse im Überblick:
- Effizienzhaus Denkmal: 5 % Tilgungszuschuss
- Effizienzhaus 85 und 70: kein Tilungszuschuss
- Effizienzhaus 55: 5 % Tilgungszuschuss
- Effizienzhaus 40: 10 % Tilungszuschuss
Wichtig: Clevere Kombinationen lohnen sich!
Sie können Ihren Tilgungszuschuss deutlich erhöhen, wenn Sie Boni kombinieren. Der Bonus für serielles Sanieren (mit vorgefertigten Bauteilen) greift künftig auch für die Stufe Effizienzhaus 70. Wenn Sie diesen mit dem Bonus für besonders sanierungsbedürftige Häuser (WPB-Bonus) kombinieren, können Sie Ihren Fördersatz um bis zu 25 Prozent steigern!
Was ist eigentlich ein „Worst Performing Building“ (WPB)?
Als Worst Performing Building werden Immobilien bezeichnet, die energetisch zu den schwächsten 25 Prozent des deutschen Gebäudebestands gehören – meist erkennbar an einer unzureichenden Dämmung oder veralteten Fenstern. Wenn Sie ein solches Gebäude sanieren, belohnt der Staat dies mit einem extra WPB-Bonus, da hier die CO2-Einsparung am größten ist.
Einzelmaßnahmen über das BAFA: Das gilt für Dämmung, Fenster & Co.
Sie möchten nicht das gesamte Haus, sondern nur einzelne Teile (wie das Dach oder die Fenster) sanieren? Hier bleibt die Grundförderung bei 15 Prozent der Kosten.
Das ist neu ab 2027: Ab dem 1. Quartal 2027 wird ein neuer WPB-Bonus von 5 Prozent für bestimmte Dämmmaßnahmen eingeführt. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme in Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) empfohlen wurde.
Hinweis zum iSFP-Bonus: Die Hürde für den iSFP-Bonus wird etwas höher gelegt. Er wird künftig erst ab einem Mindest-Investitionsvolumen von 30.000 Euro gewährt – und zwar für den Betrag, der darüber hinausgeht.
Der Heizungstausch: Starke Unterstützung für Familien und geringe Einkommen
Der Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung (wie eine Wärmepumpe) bleibt eine der am stärksten geförderten Maßnahmen. Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 Prozent.
Völlig neu gestaltet wird jedoch die Bonusstruktur, um gezielt Familien und Haushalte mit kleineren Einkommen zu entlasten.
Der neue, gestaffelte Einkommensbonus
Je nach Ihrem zu versteuernden Jahreshaushaltseinkommen erhalten Sie einen zusätzlichen Bonus auf Ihre Heizungsförderung:
- Einkommen bis 30.000 Euro: + 40 % Bonus
- Einkommen von 30.001 bis 40.000 Euro: + 30 % Bonus
- Einkommen von 40.001 bis 50.000 Euro: + 10 % Bonus
- Einkommen ab 50.001 Euro: kein Einkommensbonus
Großer Vorteil für Familien: Der Familienzuschlag
Haben Sie mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt? Dann profitieren Sie von einer rechnerischen Erleichterung: Ihr relevantes Einkommen reduziert sich für die Berechnung einmalig um 10.000 Euro. Dadurch rutschen viele Familien automatisch in eine attraktivere Bonusstufe!
Bis zu 80 Prozent maximale Förderung
Die absolute Obergrenze für staatliche Zuschüsse liegt künftig grundsätzlich bei 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Ausnahme für Sie: Für selbstnutzende Eigentümer mit geringerem Einkommen (bis 30.000 Euro bzw. bis 40.000 Euro mit Kind) steigt die maximale Förderung auf bis zu 80 Prozent!
Achtung bei den Fristen – Schnelligkeit zahlt sich aus!
- Förderfähige Kosten sinken: Die maximal anrechenbaren Kosten für die erste Wohneinheit beim Heizungstausch werden auf 28.000 Euro festgesetzt. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt dieser Deckel alle sechs Monate um weitere 750 Euro (bis auf 22.000 Euro im Jahr 2030).
- Klimageschwindigkeits-Bonus schrumpft: Der Bonus für den schnellen Tausch alter Heizungen startet bei 16 Prozent (vorher 20 Prozent) und sinkt ab Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte, bis er im August 2028 komplett ausläuft.
Neu ab 2027: Der Europa-Bonus für Wärmepumpen
Der bisherige Effizienz- und Emissionsminderungsbonus fällt weg. Stattdessen wird ab dem 1. Quartal 2027 ein neuer Wertschöpfungs-Bonus von 15 Prozent für den Einbau von Wärmepumpen aus europäischer Fertigung eingeführt. Wer sich für ein Gerät ohne europäischen Ursprung entscheidet, erhält ab diesem Zeitpunkt eine auf 15 Prozent reduzierte Grundförderung für die Wärmepumpe.
Fazit: Wer jetzt klug plant, profitiert am meisten!
Die neue BEG-Förderung ist zielgerichteter denn je. Vor allem Familien und Eigentümer von älteren, sanierungsbedürftigen Immobilien können sich über exzellente Förderbedingungen freuen. Da einige Fördersätze und Höchstgrenzen in den kommenden Monaten schrittweise sinken, lohnt sich eine frühzeitige und präzise Planung.