
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Kauf eines sanierten KfW-Effizienzhauses oder die energetische Sanierung zum KfW-Effizienzhaus. Der Bauantrag bzw. die Bauanzeige des Hauses muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen.

Wer wird gefördert?
- Private Eigentümer
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Mieter
- Vermieter

Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines Investitionszuschusses. Die Höhe beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, maximal 75.000 Euro. Dabei gilt: Je besser die Energieeffizienz, desto höher der Zuschuss.

Gut zu wissen
- bis zu 75.000 Euro Investitionszuschuss pro Wohnung
- der Antrag muss vor Vorhabensbeginn eingereicht werden
- Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich
- kombinierbar mit anderen KfW- und Landesförderprodukten
Wie geht es nun weiter?
Wie beantrage ich den "KfW BEG Wohngebäude - Zuschuss Effizienzhaus"?
Die KfW setzt voraus, dass Sie Ihr Vorhaben gemeinsam mit einem Energieeffizienz-Experten planen und durchführen. Dieser stellt sicher, dass die Förderkriterien der KfW eingehalten werden. Dies bestätigt er auf dem Formular „Bestätigung zum Antrag“, das er Ihnen aushändigt.
Erfahren Sie mehr Wissenswertes zum Thema Energieeffizienz-Experten.
Sie stellen den Antrag direkt im KfW-Zuschussportal. Wichtig: Tun sie dies, bevor Sie Aufträge an Fachunternehmer vergeben oder den Kaufvertrag abschließen. Für die Beantragung benötigen Sie die sogenannte BzA-ID, die Sie auf der „Bestätigung zum Antrag“ des Energieeffizienz-Experten finden. Der Nachweis Ihrer Identität erfolgt mit einer Video-Identifizierung oder dem Postident-Verfahren der Deutschen Post.
Zuschussportal der KfW
Sind alle Antragsvoraussetzungen erfüllt, erhalten Sie den Zuwendungsbescheid. Dann haben Sie 24 Monate Zeit, Ihr Vorhaben umzusetzen (Bewilligungszeitraum).
Der Energieeffizienz-Experte prüft die Umsetzung. Sie bekommen von ihm das Formular „Bestätigung nach Durchführung“, auf dem er die fachgerechte Durchführung bestätigt.
Um die Auszahlung des Zuschusses zu veranlassen, laden Sie die „Bestätigung nach Durchführung“ im Zuschuss-Portal der KfW hoch. Nach einer abschließenden Prüfung durch die KfW erfolgt die Auszahlung.
Häufig gestellte Fragen
Den Antrag für diesen Investitionszuschuss können Sie online bei der KfW stellen. Tun Sie dies, bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen.
Das Zuschussportal der KfW finden Sie hier:
Sie können mit Ihrem Vorhaben beginnen, sobald Ihr Antrag bei der KfW eingegangen ist. Als Vorhabensbeginn gilt der Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrages. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden.
Beim Investitionszuschuss handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung der KfW, die nicht zurückgezahlt werden muss. Die Höhe des Investitionszuschusses hängt vom tatsächlichen Energieeffizienz-Niveau des Gebäudes ab.
Der Begriff Effizienzhaus beschreibt einen Energiestandard für Wohngebäude, den die KfW eingeführt hat. Effizienzhäuser sind Gebäude, die sich durch eine besonders energieeffiziente Bauweise und Gebäudetechnik auszeichnen und die eine höhere Energieeffizienz erreichen als vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
Gemessen wird die Energieeffizienz eines Gebäudes anhand des Transmissionswärmeverlustes (Wärmeverlust durch die Gebäudehülle wie Dämmung und Fenster) und des Jahresprimärenergiebedarfs. Je nachdem, welche Kennzahlen Ihr Haus erreicht, erfolgt die Einstufung in einen der Effizienzhaus-Standards.
Weitere Informationen dazu finden Sie auch auf den folgenden Seiten:
Neubau eines Effizienzhauses
Sanierung zum Effizienzhaus