Was wird gefördert?
Gefördert wird der Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum
Wer wird gefördert?
- Privatpersonen
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens in Höhe von maximal 100.000 Euro. Sie können Laufzeiten zwischen 4 und 35 Jahren wählen, bei einer maximalen Zinsbindung von 10 Jahren.
Gut zu wissen
- vielfältige Kombinationsmöglichkeiten (siehe "Häufig gestellte Fragen")
- einfache Antragstellung
- nahezu alle Kosten sind förderfähig
Wie geht es nun weiter?
Wie beantrage ich den Kredit "KfW-Wohneigentumsprogramm"?
Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn bei Ihrer Bank gestellt werden. Die Bank stellt nach Prüfung und positiver Kreditentscheidung dann in Ihrem Namen den Antrag bei der KfW.
Sie schließen den Darlehensvertrag mit Ihrer Bank ab. Ihre Bank bleibt damit auch bezüglich der Fördermittel Ihr direkter Ansprechpartner.
Nach Erhalt der Zusage für die Förderung kann mit dem Vorhaben begonnen oder der Kaufvertrag abgeschlossen werden.
Häufig gestellte Fragen
Der Antrag auf eine Förderung durch die KfW muss vor Vorhabensbeginn (Kaufvertrag oder erster Spatenstich) gestellt werden.
Ja, eine vollständige Rückzahlung ist möglich, allerdings wird eine Vorfälligkeitsentschädigung erhoben.
Nein, dies ist nicht erforderlich.
Ja, mindestens in Kredithöhe.
Nein, lediglich die Materialkosten sind förderfähig.
Spätestens 12 Monate nach Auszahlung des Kredits.
Ja, eine unentgeltliche Überlassung einer Wohnung an Angehörige ist grundsätzlich förderfähig. Wichtig hierbei ist, dass die neu gebaute bzw. erworbene Wohnung von der oder dem Angehörigen selbst genutzt wird. In diesen Fällen beträgt der Förderhöchstbetrag 100.000 Euro je Wohneinheit. Bitte stellen Sie pro Wohneinheit einen separaten Antrag. Beispiele für unentgeltliche Überlassung an Angehörige:
- Wohnung am Studienort des Kindes
- Altersgerechte Wohnung für die Eltern
- Bau eines Hauses für die Kinder auf dem Grundstück der Eltern
- Ausbau des Dachgeschosses als neue Wohneinheit im Haus der Eltern
Ja, sofern das Kriterium der Selbstnutzung erfüllt wird.
Ja, eine Kombination mit weiteren Landes- und Bundesfördermitteln zur Selbstnutzung ist möglich. Sollten weitere Investitionen im Bereich Neubau oder Sanierung der Immobilie anfallen, können die entsprechenden Förderprogramme ebenfalls genutzt werden.
Nein, Ferienhäuser können nicht in dem Programm finanziert werden.