Gute Nachrichten für Eigentümer, Ersterwerber und Mieter, die barrierereduzierende Maßnahmen in ihrem Haus oder ihrer Wohnung umsetzen wollen: Ab dem 13. Juli 2023 können Sie wieder den beliebten KfW-Investitionszuschuss für Maßnahmen zur Barrierereduzierung (455-B) beantragen.
Förderung vom barrierefreien Badezimmer bis zum Smart-Home
Im Sommer 2022 wurde das Programm vorläufig gestoppt, da der Fördertopf vollständig ausgeschöpft war. Nun wurden neue Haushaltsmittel freigegeben, sodass die KfW den Zuschuss wieder anbieten kann. Damit können Sie bis zu 6.250 Euro sparen, wenn Sie Ihr Badezimmer barrierefrei sanieren, Rampen errichten oder einen Treppenlift einbauen. Übrigens: Auch für die Installation von Smart-Home-Anwendungen können Sie den Investitionszuschuss der KfW nutzen.
Tipp: Erfahrungsgemäß besteht eine hohe Nachfrage nach dem KfW-Zuschuss für barrierereduzierende Maßnahmen. Warten Sie also nicht zu lang!
Details zu den Förderbedingungen und zur Beantragung finden Sie auf unserer Produktseite zum KfW-Zuschuss „Umbauen Barrierereduzierung“.
Zuschuss für Barrierereduzierung beantragen: schnell und einfach mit dem ZuschussGuide
Sie glauben, die Beantragung eines Zuschusses ist kompliziert? Nicht mit dem ZuschussGuide! Das neue Online-Tool begleitet Sie von der Auswahl des passenden Förderprogramms bis zum Antrag.