Das Heizungsgesetz (GEG) wird reformiert, doch Ihre Förderchancen bleiben! Wir zeigen Ihnen, was die Änderungen für Sie bedeuten und wie Sie sich schon heute attraktive Zuschüsse für den Heizungstausch sichern.
Die Bundesregierung hat erste Eckpunkte für die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vorgestellt. Ziel ist es, Eigentümern künftig mehr Flexibilität bei der Wahl ihrer Heizungsanlage zu ermöglichen. Während die genauen Details des zukünftigen "Gebäudemodernisierungsgesetzes" noch folgen, gibt es schon jetzt eine wichtige Konstante: Die attraktiven staatlichen Förderungen für den Heizungstausch bleiben Ihnen erhalten.
Ihre Chance: Profitieren Sie von bestehenden Förderungen
Unabhängig von den politischen Plänen können Sie bei einer anstehenden Modernisierung von bewährten Förderprogrammen profitieren. Die Bundesregierung hat zugesagt, die finanzielle Unterstützung für den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme bis mindestens 2029 zu sichern. Wer jetzt handelt, kann sich also auf verlässliche Konditionen verlassen.
Wichtige Förderprogramme im Überblick
- Heizungsförderung für Privatpersonen (KfW 458): Mit diesem Programm erhalten Sie einen direkten Zuschuss für den Kauf und die Installation einer klimafreundlichen Heizung wie einer Wärmepumpe oder einer Biomasseheizung. Der Zuschuss kann bis zu 70 % der förderfähigen Kosten decken, was einer Summe von maximal 21.000 Euro entspricht.
- Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit (KfW 358, 359): Wenn Sie bereits eine Zusage für den KfW-Zuschuss 458 haben, können Sie zusätzlich diesen zinsgünstigen Kredit beantragen. Er unterstützt Sie bei der Finanzierung weiterer Sanierungsarbeiten mit bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit und hilft, die Zeit bis zur Auszahlung des Zuschusses finanziell zu überbrücken.
Ein Blick in die Zukunft: Die Eckpunkte der GEG-Reform
Die geplante Gesetzesreform soll die Regeln für den Heizungstausch flexibler gestalten. So soll die viel diskutierte 65-Prozent-Regel, nach der jede neue Heizung überwiegend mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss, entfallen. Damit bleibt der Einbau von Gas- und Ölheizungen weiterhin eine Option.
Gleichzeitig sollen ab 2029 für neue fossile Heizungen schrittweise ansteigende Quoten für die Nutzung klimaneutraler Brennstoffe (z. B. Biomethan) eingeführt werden. Der finale Gesetzentwurf wird bis Sommer 2026 erwartet.
Jetzt handeln und die passende Förderung sichern
Die aktuellen Förderbedingungen bilden eine stabile Grundlage für Ihre Modernisierungspläne. Nutzen Sie die verfügbaren Online-Tools, um die optimale Unterstützung für Ihr Vorhaben zu finden.
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