Der Zugang zum KfW-Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ wird einfacher. Ab dem 16. Dezember 2025 wird eine neue Förderstufe ergänzt. Sie müssen dann nur noch den Effizienzhaus-Standard 55 erreichen, um den günstigen Förderkredit zu erhalten. Auch andere Voraussetzungen werden angepasst.
Anpassung der Voraussetzungen für die Neubau-Förderung
Bisher war eine Kernvoraussetzung für die Förderung im Programm „Klimafreundlicher Neubau“, dass ein neu gebautes Gebäude den anspruchsvollen Effizienzhaus-Standard 40 erreicht.
Künftig genügt es, im Effizienzhaus-Standard 55 zu bauen, um die attraktive Förderung der KfW zu erhalten. Gebäude dieses Standards sind immer noch überdurchschnittlich energieeffizient und klimafreundlich, der Bau ist aber einfacher und kostengünstiger. Durch die Lockerung der Anforderung möchte die Regierung den Zugang zur Förderung für klimafreundliche Neubauten erleichtern und den sogenannten „Bauüberhang“ verringern. Damit sind Bauprojekte gemeint, die in der Vergangenheit genehmigt, aber bisher nicht umgesetzt wurden.
Heizen mit erneuerbaren Energien
Wie bei den bestehenden Förderstufen im Programm „Klimafreundlicher Neubau“ gilt auf bei der neuen Effizienzhaus 55-Stufe: Es muss mit erneuerbaren Energien geheizt werden. Möglich sind zum Beispiel Wärmepumpen, Fernwärme oder Biomasse. Wer eine Gas- oder Ölheizung oder ein hybrides System nutzen will, kann das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ nicht beantragen.
Eine große Erleichterung der neuen Förderstufe ist der Wegfall von Grenzwerten in Bezug auf die CO2-Emissionen, die das Gebäude ausstößt. In den anspruchsvolleren – dafür noch zinsgünstigeren – Förderstufen müssen diese vorab geschätzt und in einer sogenannten „Lebenszyklusanalyse“ (LCA) dokumentiert werden – und zwar für den gesamten Lebenszyklus einer Immobilie vom Bau über die Nutzung bis hin zu einem angenommenen Abriss.
Neue Bedingung: Baugenehmigung muss vorliegen
Eine wichtige neue Bedingung zur Beantragung der KfW-Neubau-Förderung in der Förderstufe „Effizienzhaus 55“ lautet: Eine Baugenehmigung muss vorliegen! Damit möchte die Regierung verhindern, dass Fördergelder für Bauprojekte geblockt werden, die erst sehr wage geplant sind. Ob die Baugenehmigung schon älter oder sehr frisch ist, macht keinen Unterschied. Damit ist die Förderung interessant für
- in der Vergangenheit geplante und genehmigte, dann aber vorübergehend „auf Eis gelegte“ Projekte sowie für
- aktuelle Bauprojekte, bei denen die Genehmigung kürzlich erteilt wurde.
Ihr Projekt befinden sich gerade in der Planungs- oder Genehmigungsphase? Dann lohnt es sich zu prüfen, ob das geplante Haus die Anforderungen für die Förderung erfüllt. Möglicherweise sind es nur kleinere Anpassungen oder Erweiterungen, die zur Erfüllung der Voraussetzungen vorgenommen werden müssen. Sobald der Bauantrag genehmigt wurde und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie über Ihre finanzierende Bank den Förderantrag stellen und sich dabei einen besonders zinsgünstigen Finanzierungsbaustein sichern.
Infografik: Die drei Förderstufen im Überblick
Details zum Förderprogramm
Das Programm „Klimafreundlicher Neubau“, auch bekannt unter den KfW-Programmnummern 297 (für private Selbstnutzung) und 298 (für Vermietung oder Verkauf), ist ein zentrales Instrument der Bundesregierung zur Förderung nachhaltigen Bauens. Details zu dem Förderprogramm finden Sie auf unserer Produktseite.