Mit erneuerbaren Energien heizen: Welche Optionen haben Sie als Hauseigentümer?

Erfahren Sie in wenigen Klicks, mit welchen Möglichkeiten Sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Stehen Sie vor der Herausforderung, Ihre Heizungsanlage den neuesten Energiestandards anzupassen?

Unsere interaktive Klickstrecke bietet Ihnen eine schnelle und einfache Möglichkeit, herauszufinden, ob und wann Sie Ihre Heizung austauschen müssen. So werden Sie den den gesetzlichen Anforderungen gerecht.

 

Mit unserem Heizungscheck können Sie prüfen, ob Ihre Heizung zukünftig mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien betrieben werden muss und welche Heizungsoptionen für Ihr Zuhause in Frage kommen.

 

Klicken Sie jetzt durch unseren Heizungscheck und machen Sie den ersten Schritt in eine energieeffiziente Zukunft!

Fördermittel für Sie

Neue Heizungsförderung

KfW BEG Heizungsförderung für Privatpersonen (458)

  • Sanieren
  • Zuschuss
  • bundesweit
  • bis zu 70% der förderfähigen Investitionskosten

Sie planen den Austausch Ihrer mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizung gegen eine moderne, klimafreundliche Heizung? Der KfW Zuschuss für Wärmepumpen, Biomasseheizungen und andere Heizungssysteme auf Basis erneuerbarer Energien erleichtert Ihnen die Finanzierung Ihres Vorhabens.

Neue Heizungsförderung

KfW BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit - Wohngebäude (358/359)

  • Sanieren
  • Darlehen
  • bundesweit
  • bis zu 120.000 Euro

Sie haben den KfW-Zuschuss "Heizungsförderung für Privatpersonen" oder
den BAFA-Zuschuss "Bundesförderung für effiziente Gebäude –
Einzelmaßnahmen" beantragt? Dann können Sie Ihren Finanzierungsbedarf
für die bezuschussten Vorhaben mit dem zinsgünstigen Ergänzungskredit
decken.

BAFA Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen

  • Sanieren
  • Zuschuss
  • bundesweit
  • bis zu 50 % der förderfähigen Investitionskosten

Das BAFA fördert energieeffizienzsteigernde Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden mit einem Investitionszuschuss bis zu 20 % der förderfähigen Investitionskosten. Für Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen beträgt der Fördersatz 50 % der förderfähigen Ausgaben. Kosten für die energetische Fachplanung und Baubegleitung werden zu 50% gefördert.