Jung kauft Alt - KfW Wohneigentum für Familien - Bestandserwerb (308)

Alles Wichtige im Blick

  • Bauen, Sanieren
  • Darlehen
  • bundesweit
  • bis zu 150.000 Euro

Der KfW-Förderkredit "Wohneigentum für Familien - Bestandserwerb" kombiniert Familienförderung mit Klimaschutz. Das Programm richtet sich an Familien mit mittleren Einkommen, die ein gebrauchtes Haus kaufen und selbst nutzen. Innerhalb von 4,5 Jahren muss die Bestandsimmobilie saniert werden. Voraussetzung für die Förderung ist, dass durch das Sanieren mindestens der Effizienzhausstandard 70 EE erreicht wird.  

Icon für Inhalt der Förderung

Was wird gefördert?

Gefördert werden Familien mit mittleren Einkommen, die eine Bestandsimmobilie kaufen und selbst nutzen. Voraussetzung ist, dass die Immobilie zum Zeitpunkt des Antrags gemäß eines Energiebedarfs- oder verbrauchsausweises in die Energieeffizienzklasse F, G oder H eingestuft ist und nach dem Erwerb innerhalb von 4,5 Jahren mindestens zum Effizienzhaus 70 EE saniert wird.

Icon für Begünstigten dieser Förderung

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen,

  • die das Bestandsgebäude nach Erwerb als Eigentümerin oder Eigentümer (mind. 50 % Miteigentumsquote) zu Wohnzwecken selbst nutzen
  • die bei Antragstellung noch nicht über Wohneigentum verfügen
  • bei denen mindestens ein Kind bis 18 Jahre im Haushalt lebt
  • deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen 90.000 Euro bei einem Kind, und  10.000 Euro je weiterem Kind nicht überschreitet (maximal drei Kinder werden berücksichtigt)
Icon für Art und Weise der Förderung

Wie wird gefördert?

Das Förderprogramm "Wohneigentum für Familien - Bestandserwerb" ist ein vergünstigtes Darlehen mit besonders attraktivem Zinssatz.

Icon für Nützliche Infos zur Förderung

Gut zu wissen

  • Der maximale Kreditbetrag ist abhängig von der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder bis 18 Jahre: 1 Kind 100.000 Euro, 2 Kinder 125.000 Eur, ab 3 Kinder 150.000 Euro 
  • Die Kreditlaufzeit beträgt bis zu 35 Jahre
  • Die Zinsbindung liegt bei bis zu 20 Jahren
  • Förderfähig sind: die gesamten Bauwerkskosten, die Kosten für Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen einschließlich Lebenszyklusanalyse und Nachhaltigkeitszertifizierung sowie die Materialkosten bei Eigenleistungen
  • Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn eingereicht werden
  • Die Immobilie muss mindestens fünf Jahre nach Erwerb selbst genutzt werden
  • Für die geforderte Sanierung zum Effizienzhaus 70 EE kann gleichzeitige oder spätere die Bundesförderung für effiziente Gebäude in Anspruch genommen werden

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