Was wird gefördert?
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, deren Bauantrag bzw. Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Dazu zählen:
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (z.B. Dämmung von Wänden und Dachflächen, Erneuerung von Außentüren und Fenstern)
- Anlagentechnik (z.B. energieeffiziente raumlufttechnische Anlagen
- Heizungsoptimierung (z.B. hydraulischer Abgleich, Austausch der Wärmepumpe)
- Fachplanung und Baubegleitung für energetische Sanierungen
Wer wird gefördert?
Alle Investoren, zum Beispiel:
- Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
- freiberuflich Tätige
- kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
- gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
- Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmern und kommunalen Unternehmen
- sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Vergabe erfolgt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Gut zu wissen
- bis zu 12.000 Euro
- einfache Antragstellung per Online-Formular
- Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich. Ausnahme: Heizungsoptimierung
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Häufig gestellte Fragen
Den Antrag für diesen Investitionszuschuss können Sie online beim BAFA stellen.
Elektronisches Antragsformular des BAFA
Als Vorhabensbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden. Maßgeblich ist das Eingangsdatum des Antrags beim BAFA.
Die förderfähigen Kosten betragen maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit, sofern ein individueller Sanierungsfahrplan erstellt wird. Ohne Fahrplan reduzieren sich die förderfähigen Kosten auf 30.000 Euro pro Wohneinheit.
Nein. Kosten, die über die bei Antragstellung angegebene Summe hinausgehen, können im Rahmen der Förderung nicht berücksichtigt werden. Wenn Ihre Kosten geringer ausfallen als ursprünglich geplant, wird die Fördersumme gekürzt. Planen Sie daher solide auf der Grundlage eines Kostenvoranschlages mit angemessenem Risikopuffer.
Mit Hilfe des Verwendungsnachweises prüft der Zuschussgeber die sachgerechte Verwendung der Fördermittel und die Höhe der förderfähigen Kosten. Zum Verwendungsnachweis gehören die „Fachunternehmererklärung“, mit der das Fachunternehmen die Umsetzung der Maßnahmen gemäß den Förderbedingungen bestätigt, sowie Rechnungskopien.
Wenn Sie Ihr Vorhaben mit einem Energieeffizienz-Experten umgesetzt haben, bestätigt dieser die korrekte Durchführung Ihres Vorhabens.
Die Förderung für die energetische Fachplanung und Baubegleitung beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Kosten.
Ja, die förderfähigen Ausgaben sind gedeckelt auf 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, und bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf 2.000 Euro pro Wohneinheit. Insgesamt ist die Förderung auf 20.000 Euro pro Zuwendungsbescheid begrenzt.
Bei privaten Eigenleistungen können die mit der energetischen Sanierung verbundenen Materialkosten gefördert werden. Anschließend muss ein Energieeffizienz-Experte bestätigen, dass die Maßnahmen fachgerecht durchgeführt wurden.