BAFA Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen

Alles Wichtige im Blick

  • Sanieren
  • Energieeffizienz, Erneuerbare Energien, Heizen
  • bundesweit
  • bis zu 40 % der förderfähigen Investitionskosten Zuschuss

Das BAFA fördert energieeffizienzsteigernde Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden mit einem Investitionszuschuss bis zu 40 % der förderfähigen Investitionskosten. In diesem Zusammenhang werden auch Kosten für die energetische Fachplanung und Baubegleitung gefördert.

Icon für Inhalt der Förderung

Was wird gefördert?

Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, deren Bauantrag bzw. Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Dazu zählen:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (z.B. Dämmung von Wänden und Dachflächen, Erneuerung von Außentüren und Fenstern)
  • Anlagentechnik (z.B. energieeffiziente raumlufttechnische Anlagen
  • Heizungsanlagen
  • Heizungsoptimierung (z.B. hydraulischer Abgleich, Austausch der Wärmepumpe)
  • Fachplanung und Baubegleitung für energetische Sanierungen
Icon für Begünstigten dieser Förderung

Wer wird gefördert?

Alle Investoren, zum Beispiel:

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • freiberuflich Tätige
  • kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmern und kommunalen Unternehmen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
Icon für Art und Weise der Förderung

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Vergabe erfolgt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Icon für Nützliche Infos zur Förderung

Gut zu wissen

  • bis zu 24.000 Euro
  • der Antrag muss vor Vorhabensbeginn eingereicht werden
  • einfache Antragstellung per Online-Formular
  • Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich. Ausnahme: Heizungsaustausch oder Heizungsoptimierung als Einzelmaßnahme

Wie geht es nun weiter?

Wie beantrage ich den Zuschuss „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“?

Häufig gestellte Fragen

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