
Was wird gefördert?
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, deren Bauantrag bzw. Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Dazu zählen:
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (z.B. Dämmung von Wänden und Dachflächen, Erneuerung von Außentüren und Fenstern)
- Anlagentechnik (z.B. energieeffiziente raumlufttechnische Anlagen
- Heizungsanlagen
- Heizungsoptimierung (z.B. hydraulischer Abgleich, Austausch der Wärmepumpe)
- Fachplanung und Baubegleitung für energetische Sanierungen

Wer wird gefördert?
Alle Investoren, zum Beispiel:
- Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
- freiberuflich Tätige
- kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
- gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
- Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmern und kommunalen Unternehmen
- sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Vergabe erfolgt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Gut zu wissen
- bis zu 24.000 Euro
- der Antrag muss vor Vorhabensbeginn eingereicht werden
- einfache Antragstellung per Online-Formular
- Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich. Ausnahme: Heizungsaustausch oder Heizungsoptimierung als Einzelmaßnahme
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Wie geht es nun weiter?
Wie beantrage ich den Zuschuss „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“?
Bevor der Antrag gestellt werden kann, beauftragen Sie einen Energieeffizienz-Experten mit der Planung und Begleitung Ihres Vorhabens.
Erfahren Sie mehr Wissenswertes zum Thema Energieeffizienz-Experten.
Der Energieeffizient-Experte erstellt eine technische Projektbeschreibung (TPB), in der Ihr Vorhaben erläutert wird. Nach der elektronischen Übermittlung der TPB an das BAFA erhält Ihr Energieeffizienz-Experte die TPB-ID. Diese benötigen Sie zur Antragstellung.
Bei einem Heizungsaustausch oder der Heizungsoptimierung als Einzelmaßnahme ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten nicht zwingend erforderlich.
Sie stellen den Antrag online, bevor Sie das Fachunternehmen mit der Durchführung der Maßnahmen beauftragen.
Elektronisches Antragsformular des BAFA
Sind alle Antragsvoraussetzungen erfüllt, erhalten Sie den Zuwendungsbescheid. Dann haben Sie 12 Monate Zeit, die Maßnahme umzusetzen (Bewilligungszeitraum).
Spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums müssen Sie den Verwendungsnachweis einreichen. Anhand des Verwendungsnachweises prüft das BAFA die korrekte Umsetzung der Maßnahmen und ermittelt den endgültigen Zuschussbetrag.
Nach Prüfung des Verwendungsnachweises wird der Zuschuss vom BAFA ausgezahlt.
Häufig gestellte Fragen
Den Antrag für diesen Investitionszuschuss können Sie online beim BAFA stellen. Tun Sie dies, bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen.
Elektronisches Antragsformular des BAFA
Als Vorhabensbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden. Maßgeblich ist das Eingangsdatum des Antrags beim BAFA.
Die förderfähigen Kosten betragen maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit.
Nein. Kosten, die über die bei Antragstellung angegebene Summe hinausgehen, können im Rahmen der Förderung nicht berücksichtigt werden. Wenn Ihre Kosten geringer ausfallen als ursprünglich geplant, wird die Fördersumme gekürzt. Planen Sie daher solide auf der Grundlage eines Kostenvoranschlages mit angemessenem Risikopuffer.
Mit Hilfe des Verwendungsnachweises prüft der Zuschussgeber die sachgerechte Verwendung der Fördermittel und die Höhe der förderfähigen Kosten. Zum Verwendungsnachweis gehören die „Fachunternehmererklärung“, mit der das Fachunternehmen die Umsetzung der Maßnahmen gemäß den Förderbedingungen bestätigt, sowie Rechnungskopien.
Wenn Sie Ihr Vorhaben mit einem Energieeffizienz-Experten umgesetzt haben, bestätigt dieser die korrekte Durchführung Ihres Vorhabens.
Die Förderung für die energetische Fachplanung und Baubegleitung beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Kosten.
Ja, die förderfähigen Ausgaben sind gedeckelt auf 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, und bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf 2.000 Euro pro Wohneinheit. Insgesamt ist die Förderung auf 20.000 Euro pro Zuwendungsbescheid begrenzt.
Bei privaten Eigenleistungen können die mit der energetischen Sanierung verbundenen Materialkosten gefördert werden. Anschließend muss ein Energieeffizienz-Experte - oder im Falle eines Heizungsaustausches ein Fachunternehmen - bestätigen, dass die Maßnahmen fachgerecht durchgeführt wurden.