Seit 2024 nicht mehr für Heizungstausch

KfW hat Heizungsförderung vom BAFA übernommen

Der BAFA-Zuschuss BEG Einzelmaßnahmen ist seit Januar 2024 auf die Förderung energetischer Einzelmaßnahmen beschränkt. Dazu gehören Maßnahmen an der Gebäudehülle (z.B. Dämmung, Türen, Fenster), Anlagentechnik, Heizungsoptimierung sowie Gebäudenetze. Für die Förderung des Heizungstauschs ist nun die KfW zuständig. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in unserem Beitrag zur Heizungsförderung.

BAFA Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen

Alles Wichtige im Blick

  • Sanieren
  • Zuschuss
  • bundesweit
  • bis zu 50 % der förderfähigen Investitionskosten

Das BAFA fördert energieeffizienzsteigernde Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden mit einem Investitionszuschuss bis zu 20 % der förderfähigen Investitionskosten. Für Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen beträgt der Fördersatz 50 % der förderfähigen Ausgaben. Kosten für die energetische Fachplanung und Baubegleitung werden zu 50% gefördert.

Icon für Inhalt der Förderung

Was wird gefördert?

Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, deren Bauantrag bzw. Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Dazu zählen:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (z.B. Dämmung von Wänden und Dachflächen, Erneuerung von Außentüren und Fenstern)
  • Anlagentechnik (z.B. energieeffiziente raumlufttechnische Anlagen
  • Heizungsoptimierung (z.B. hydraulischer Abgleich, Austausch der Wärmepumpe)
  • Fachplanung und Baubegleitung für energetische Sanierungen
Icon für Begünstigten dieser Förderung

Wer wird gefördert?

Alle Investoren, zum Beispiel:

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • freiberuflich Tätige
  • kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmern und kommunalen Unternehmen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
Icon für Art und Weise der Förderung

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Vergabe erfolgt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Icon für Nützliche Infos zur Förderung

Gut zu wissen

  • Die förderfähigen Kosten betragen maximal 30.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Der Betrag erhöht sich auf 60.000 Euro, wenn die Maßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans umgesetzt wird.
  • Die Zuschusshöhe beträgt 15% (bzw. 20% mit individuellem Sanierungsfahrplan) der förderfähigen Kosten. Bei einer Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen beträgt der Zuschuss 50%.
  • Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich. Ausnahme: Heizungsoptimierung
  • Einfache Antragstellung per Online-Formular.

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