Was wird gefördert?
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, deren Bauantrag bzw. Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Dazu zählen:
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (z.B. Dämmung von Wänden und Dachflächen, Erneuerung von Außentüren und Fenstern)
- Anlagentechnik (z.B. energieeffiziente raumlufttechnische Anlagen
- Heizungsoptimierung (z.B. hydraulischer Abgleich, Austausch der Wärmepumpe)
- Fachplanung und Baubegleitung für energetische Sanierungen
Wer wird gefördert?
Alle Investoren, zum Beispiel:
- Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
- freiberuflich Tätige
- kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
- gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
- Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmern und kommunalen Unternehmen
- sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Vergabe erfolgt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Gut zu wissen
- Die förderfähigen Kosten betragen maximal 30.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Der Betrag erhöht sich auf 60.000 Euro, wenn die Maßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans umgesetzt wird.
- Die Zuschusshöhe beträgt 15% (bzw. 20% mit individuellem Sanierungsfahrplan) der förderfähigen Kosten. Bei einer Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen beträgt der Zuschuss 50%.
- Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich. Ausnahme: Heizungsoptimierung
- Einfache Antragstellung per Online-Formular.
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Häufig gestellte Fragen
Den Antrag für diesen Investitionszuschuss können Sie online beim BAFA stellen.
Elektronisches Antragsformular des BAFA
Bevor der Antrag auf Einzelmaßnahmenförderung gestellt werden kann, muss zunächst ein Liefer- und Leistungsvertrag abgeschlossen sein. Dieser Vertrag muss eine auflösende oder aufschiebende Bedingung enthalten. Durch diese Bedingung wird der Liefer- und Leistungsvertrag erst mit Zusage des Zuschusses wirksam. Fehlt dem Vertrag die aufschiebende oder auflösende Bedingung, oder wird mit der Umsetzung des Bauvorhabens vor der Zusage der Förderung begonnen, sind die Vorhabensfristen nicht eingehalten. Eine Zusage des Zuschusses ist dann nicht mehr möglich. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden. Maßgeblich ist das Eingangsdatum des Antrags beim BAFA.
Die förderfähigen Kosten betragen maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit, sofern ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt wird. Ohne iSFP reduzieren sich die förderfähigen Kosten auf 30.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr.
Nein. Kosten, die über die bei Antragstellung angegebene Summe hinausgehen, können im Rahmen der Förderung nicht berücksichtigt werden. Wenn Ihre Kosten geringer ausfallen als ursprünglich geplant, wird die Fördersumme gekürzt. Planen Sie daher solide auf der Grundlage eines Kostenvoranschlages mit angemessenem Risikopuffer.
Mit Hilfe des Verwendungsnachweises prüft der Zuschussgeber die sachgerechte Verwendung der Fördermittel und die Höhe der förderfähigen Kosten. Zum Verwendungsnachweis gehören die „Fachunternehmererklärung“, mit der das Fachunternehmen die Umsetzung der Maßnahmen gemäß den Förderbedingungen bestätigt, sowie Rechnungskopien.
Wenn Sie Ihr Vorhaben mit einem Energieeffizienz-Experten umgesetzt haben, bestätigt dieser die korrekte Durchführung Ihres Vorhabens.
Die Förderung für die energetische Fachplanung und Baubegleitung beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Kosten.
Ja, die förderfähigen Ausgaben sind gedeckelt auf 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, und bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf 2.000 Euro pro Wohneinheit. Insgesamt ist die Förderung auf 20.000 Euro pro Zuwendungsbescheid begrenzt.
Bei privaten Eigenleistungen können die mit der energetischen Sanierung verbundenen Materialkosten gefördert werden. Anschließend muss ein Energieeffizienz-Experte bestätigen, dass die Maßnahmen fachgerecht durchgeführt wurden.