Aktuell

Hochwasser 2021: Hilfe für Betroffene

Verheerende Starkregenfälle haben im Juli 2021 in einigen Teilen Deutschlands zu Hochwasser, Verschlämmung und Erosion geführt. Besonders betroffen sind Regionen in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen. Unzählige Menschen haben Hab und Gut verloren und stehen nun vor der enormen Herausforderung, die Schäden zu beseitigen und ihre individuellen Notlagen zu überbrücken. Soforthilfen sind jetzt ein wichtiges Instrument für Viele.

Einfacher Zugang für Hochwasserbetroffene

Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kurzfristig angepasst. Folgende Ausnahmen wurden beschlossen:

Beginn des Vorhabens

Mit dem Vorhaben kann bereits vor Antragstellung begonnen werden. Das heißt, auch wenn mit dem Wiederaufbau schon begonnen wurde, kann immer noch eine Förderung beantragt werden.

Möglichkeit eines Wiederantrags

Durch das Hochwasser beschädigte Anlagen oder Bauen können erneut gefördert werden, auch wenn diese bereits einmal durch Bundesmittel gefördert wurden. Die Sperrfrist aus den BEG-Vorgängerprogrammen gilt hierbei nicht.  

Kumulierung der BEG mit anderen öffentlichen Mitteln zur Bekämpfung der Flutschäden

Die Förderung der BEG kann gemeinsam mit bzw. zusätzlich zu anderen Hilfen verwendet (kumuliert) werden.

 

Die sonstigen Regelungen der BEG bleiben von den Ausnahmeregelungen unberührt. Die Prüfung der Betroffenheit und der Kumulierungsgrenzen obliegt der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Tilgungsaussetzungen und Förderkredite

Darüber hinaus bieten die Förderinstitute KfW und NRW.BANK Förderkredite und Tilgungsaussetzungen bestehender Darlehen an. „Angespannte Liquiditätssituationen entlasten und die Herausforderungen gemeinsamen mit den Betroffenen stemmen“ ist das erklärte Ziel.  

KfW

Das Förderinstitut unterstützt Sie in dieser besonderen Lage schnell und unkompliziert. Stundungen für Zins- und/oder Tilgungsleistungen ab Fälligkeit 31.07.2021 werden Ihnen für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten gewährt. Sie entscheiden über Ihr Stundungsmodell, denn Sie kennen Ihre Lage am besten.

 

Ihre Möglichkeiten für die Zahlung der gestundeten Leistungen:

 

Tilgungsleistungen  

  • Verteilung auf die verbleibende Restlaufzeit Ihres Darlehens oder
  • einen Zuschlag auf die Schlussrate oder
  • Laufzeitverlängerung im Rahmen der Höchstlaufzeit für den Zeitraum der gestundeten Tilgungsleistungen.

Zinsleistungen

  • Die Zahlung der gestundeten Zinsen hat spätestens 24 Monate nach Antragstellung in einer Summe zu erfolgen.

NRW.BANK

Auch die NRW.BANK bietet Ihnen in der jetzigen Situation besondere Finanzierungsmöglichkeiten an. Setzen Sie unwetterbedingte Schäden in Stand, finanzieren Sie notwendige Aufräum- und Reinigungsarbeiten an selbstgenutzten Wohnimmobilien, Heizungsanlagen oder Sanitärinstallationen mit dem Programm NRW.BANK.Gebäudesanierung.

 

Seit dem 01.08.2021 können Sie zudem Anträge auf Tilgungsaussetzungen für künftige Tilgungsraten bis einschließlich 30.06.2022 stellen.

So erhalten Sie die Förderung

Wenn Sie einen wohnwirtschaftlichen Förderkredit beantragen oder die Tilgungen für einen laufenden Kredit aussetzen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre Hausbank. Diese berät Sie im Detail, prüft die Förderfähigkeit Ihres Anliegens und stellt mit Ihnen den Antrag bei der Rentenbank. Mit Hilfe unserer Banksuche finden Sie schnell und einfach eine Genossenschaftsbank in Ihrer Nähe.