![Was wird mit dem Darlehen Gebäudesanierung der NRW.Bank gefördert? Icon für Inhalt der Förderung](/content/dam/foerderwelt/Icons/200207_Icons_Was.jpg/jcr%3Acontent/renditions/original.transform/resize1920/image.jpg)
Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, des barrierefreien Umbaus sowie zur Behebung baulicher Mängel.
![Wer wird mit dem Darlehen Gebäudesanierung der NRW.Bank gefördert? Icon für Begünstigten dieser Förderung](/content/dam/foerderwelt/Icons/200207_Icons_Wer.jpg/jcr%3Acontent/renditions/original.transform/resize1920/image.jpg)
Wer wird gefördert?
Privatpersonen, die Investitionsmaßnahmen an selbst genutztem Wohneigentum vornehmen.
![Wie wird mit dem Darlehen Gebäudesanierung der NRW.Bank gefördert? Icon für Art und Weise der Förderung](/content/dam/foerderwelt/Icons/200207_Icons_Wie.jpg/jcr%3Acontent/renditions/original.transform/resize1920/image.jpg)
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens in Höhe von mindestens 2.500 Euro bis maximal 150.000 Euro pro Verwendungszweck.
![Nützliche Infos zum Darlehen Gebäudesanierung der NRW.Bank. Icon für Nützliche Infos zur Förderung](/content/dam/foerderwelt/Icons/200207_Icons_Wissen.jpg/jcr%3Acontent/renditions/original.transform/resize1920/image.jpg)
Gut zu wissen
- Kreditlaufzeit: bis zu 35 Jahre
- Zinsbindung: bis zu 30 Jahre
- Das Darlehen muss innerhalb von 12 Monaten abgerufen werden, eine Verlängerung der Abruffrist ist nicht möglich
- Bei der Durchführung der Sanierungsmaßnahmen sind die baulichen Vorschriften der Energieeinsparverordnung zu beachten