Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, des barrierefreien Umbaus sowie zur Behebung baulicher Mängel.
Wer wird gefördert?
Privatpersonen, die Investitionsmaßnahmen an selbst genutztem Wohneigentum vornehmen.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt mit einem zinsgünstigen Darlehen.
Finanzierungsanteil: Bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten
Mindestbetrag: 2.500 Euro
Höchstbetrag: 150.000 Euro
Gut zu wissen
- Kreditlaufzeit: bis zu 35 Jahre
- Zinsbindung: bis zu 30 Jahre
- Das Darlehen muss innerhalb von 12 Monaten abgerufen werden, eine Verlängerung der Abruffrist ist nicht möglich
- Bei der Durchführung der Sanierungsmaßnahmen sind die baulichen Vorschriften der Energieeinsparverordnung zu beachten