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BEG-Förderung: Das ändert sich zum 1. Januar 2023

Zuletzt aktualisiert am 21. Dezember 2022

Ab dem 1. Januar 2023 gelten neue Regelungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Von den Änderungen profitieren können alle, die ein energetisch besonders schwaches Gebäude auf Effizienzhaus-Niveau bringen oder eine serielle Sanierung umsetzen. Auch die Förderung von Eigenleistungen wird künftig möglich sein. Wir fassen die wichtigsten Anpassungen der BEG-Förderung für Sie zusammen.

BEG-Änderungen zum 1. Januar 2023 im Überblick

Die KfW hat erneut Anpassungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) angekündigt. Im Gegensatz zu den teilweise sehr drastischen Änderungen im Laufe des Jahres 2022 bis hin zu einem zwischenzeitlichen Förderstopp geht es nun aber eher um Details.

 

Das sind die wichtigsten Änderungen für Neubauten und Sanierungen ab dem 1. Januar 2023:

  • Förderung von Eigenleistungen: Gute Nachrichten für handwerklich begabte Bauherren und Sanierer: Wer energetische Maßnahmen in Eigenleistung umsetzt, kann die Materialkosten fördern lassen. Allerdings muss die fachgerechte Durchführung durch einen Energieeffizienz-Experten bestätigt werden.
  • Erhöhter Bonus für „Worst Performing Buildings“ (WPB): Der Bonus für die Sanierung energetisch besonders schwacher Gebäude, den sogenannten „Worst Performing Buildings“ wird von 5 % auf 10 % angehoben. Außerdem gibt es den erhöhten Tilgungszuschuss künftig auch, wenn Ihr Haus nach der Sanierung die Effizienzhaus-Stufe 70 Erneuerbare Energien (EE) erreicht.
  • Neuer Bonus für die serielle Sanierung von Wohngebäuden: Unter einer seriellen Sanierung versteht man die energetische Sanierung von Gebäuden mit Fassaden- oder Dachelementen, die abseits der Baustelle vorgefertigt wurden. Hierfür winkt künftig ein um 15 % erhöhter Tilgungszuschuss. Der Bonus ist kumulierbar mit den Boni für das Erreichen der „Erneuerbare Energien“-Klasse oder die Sanierung eines Worst Performing Buildings. In Summe kann er bis zu 20 % betragen.
  • Erweiterung der Antragsberechtigung: Die Antragsberechtigung wird auf alle Investoren erweitert. Die bisherige Beschränkung auf Eigentümer, Pächter und Mieter wird aufgehoben.
  • Wegfall der Förderung für Stromversorgungsanlagen: Die Mitförderung von Anlagen, die ausschließlich der Stromversorgung dienen (zum Beispiel Photovoltaik, Windkraftanlagen, Stromspeicher), wird aufgehoben. Konkret heißt das am Beispiel einer Photovoltaikanlage: Wenn Sie im Rahmen einer Sanierung oder eines Neubaus das KfW-Förderprogramm „BEG Wohngebäude Kredit Effizienzhaus (261)“ nutzen wollen, wäre der Kostenanteil einer PV-Anlage nicht über diesen KfW-Kredit finanzierbar. Es gibt jedoch Alternativen: Den zinsgünstigen KfW-Kredit Erneuerbare Energien Standard (270), der nicht zum BEG-Programm gehört, wird es weiterhin geben!

Beantragung der neuen Boni für Worst Performing Buildings und serielles Sanieren ab 23. Februar 2023

Gut zu wissen: Die erhöhten bzw. neuen Boni für Worst Performing Buildings und serielle Sanierungen können Sie erst ab dem 23. Februar 2023 über Ihre Hausbank beantragen. Mit dem Vorhaben können Sie aber bereits ab dem 1. Januar 2023 beginnen, wenn Sie vorab ein Beratungsgespräch mit Ihrer Bank geführt haben und dieses Gespräch auf dem dafür vorgesehenen KfW-Formular "Nachweis eines Beratungsgesprächs" dokumentiert wurde.

Ausblick: Neue Neubauförderung ab 1. März 2023

Eine umfassende Überarbeitung der Förderung von Neubau-Vorhaben war bereits länger angekündigt, inzwischen gibt es auch ein Datum dafür: Am 1. März 2023 startet das Programm "Klimafreundlicher Neubau" des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Das neue Programm wird die BEG-Förderung für Neubauten ablösen. Natürlich werden wir Sie auf der FörderWelt auf dem Laufenden halten, sobald Details zur neuen Neubau-Förderung bekannt sind.

Fördermittel für Sie:

KfW BEG Wohngebäude Kredit Effizienzhaus (261)

  • Kaufen, Sanieren
  • Darlehen mit Tilgungszuschuss
  • bundesweit
  • bis zu 150.000 Euro

Sie möchten Ihr Haus so umfassend sanieren, dass Sie einen KfW-Effizienzhaus-Standard erreichen? Oder ein frisch saniertes Effizienzhaus kaufen? Dann können Sie diesen attraktiven Förderkredit nutzen. Die KfW fördert Sie mit einem zinsgünstigen Kredit und einem attraktiven Tilgungszuschuss.

Ab 2024 nicht mehr für Heizungstausch

BAFA Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen

  • Sanieren
  • Zuschuss
  • bundesweit
  • bis zu 20 % der förderfähigen Investitionskosten

Das BAFA fördert energieeffizienzsteigernde Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden mit einem Investitionszuschuss bis zu 20 % der förderfähigen Investitionskosten. In diesem Zusammenhang werden auch Kosten für die energetische Fachplanung und Baubegleitung gefördert.

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