Was wird gefördert?
Gefördert wird der Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum in Baden-Württemberg.
Wer wird gefördert?
Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind; dazu gehören
- Ehepaare
- Alleinerziehende
- Eheähnliche, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften
- Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes
mit einer Summe von positiven Einkünften laut Steuerbescheid von maximal 200.000 Euro bei Familien bzw. 100.000 Euro bei Alleinerziehenden.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens in Höhe von mindestens 15.000 Euro bis maximal 100.000 Euro pro Wohneinheit.
Gut zu wissen
- Kombinierbar mit anderen Förderprogrammen des Bundes, des Landes Baden-Württemberg oder von Gemeinden außer dem KfW-Wohneigentumsprogramm
- Kreditlaufzeit von 35 Jahren, davon 1-5 Jahre tilgungsfrei möglich
- Der Kredit muss in Höhe der Darlehenssumme mit Grundpfandrechten abgesichert werden
- Günstige Konditionen durch Kooperation mit der KfW und zusätzlicher Zinsverbilligung der L-Bank