![Was wird mit dem Darlehen Wohnen mit Kind der L-Bank gefördert? Icon für Inhalt der Förderung](/content/dam/foerderwelt/Icons/200207_Icons_Was.jpg/jcr%3Acontent/renditions/original.transform/resize1920/image.jpg)
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum in Baden-Württemberg.
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Wer wird gefördert?
Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind; dazu gehören
- Ehepaare
- Alleinerziehende
- Eheähnliche, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften
- Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes
mit einer Summe von positiven Einkünften laut Steuerbescheid von maximal 200.000 Euro bei Familien bzw. 100.000 Euro bei Alleinerziehenden.
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Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens in Höhe von mindestens 15.000 Euro bis maximal 100.000 Euro pro Wohneinheit.
![Nützliche Infos zum Darlehen Wohnen mit Kind der L-Bank Icon für Nützliche Infos zur Förderung](/content/dam/foerderwelt/Icons/200207_Icons_Wissen.jpg/jcr%3Acontent/renditions/original.transform/resize1920/image.jpg)
Gut zu wissen
- Kombinierbar mit anderen Förderprogrammen des Bundes, des Landes Baden-Württemberg oder von Gemeinden außer dem KfW-Wohneigentumsprogramm
- Kreditlaufzeit von 35 Jahren, davon 1-5 Jahre tilgungsfrei möglich
- Der Kredit muss in Höhe der Darlehenssumme mit Grundpfandrechten abgesichert werden
- Günstige Konditionen durch Kooperation mit der KfW und zusätzlicher Zinsverbilligung der L-Bank