![Was wird mit der Eigentumsfinanzierung der L-Bank gefördert? Icon für Inhalt der Förderung](/content/dam/foerderwelt/Icons/200207_Icons_Was.jpg/jcr%3Acontent/renditions/original.transform/resize1920/image.jpg)
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Bau oder Erwerb neuer Immobilien, der Erwerb von gebrauchten Immobilien und die Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung neuen Wohnraums für die Selbstnutzung in Baden-Württemberg unter Einhaltung gewisser Höchstgrenzen bzgl. der Wohnfläche.
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Wer wird gefördert?
Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind, die noch kein angemessenes Eigenheim besitzen;
dazu gehören
- Ehepaare
- Alleinerziehende
- eheähnliche, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften
- Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes
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Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines langfristigen, zinsverbilligten Darlehens. Die Vergabe erfolgt hier direkt über die L-Bank.
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Gut zu wissen
- Sie müssen einen Eigenanteil (i. d. R. mindestens 15 % der Gesamtkosten) einbringen. Dies kann in Form von Bankguthaben, Grundbesitz oder handwerklicher Arbeit erfolgen
- Verfügen Sie nicht über genügend Eigenkapital und können keine handwerklichen Eigenleistungen einbringen, kann ein Teil des Darlehens in einen Zuschuss umgewandelt und als Eigenkapital genutzt werden
- Das Gesamteinkommen des Haushalts darf eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten
- Zinsbindung: bis 15 Jahre
- Zinsverbilligung für 15 Jahre; gegebenenfalls Tilgungszuschuss, wenn weitere Kinder hinzukommen
- Höhere Kreditsumme, verlängerte Zinsverbilligung und Sollzinsbindung sowie höherer Tilgungszuschuss für besonders energieeffiziente Neubauten
- Grundpfandrechtliche Absicherung erforderlich