L-Bank Eigentumsfinanzierung

Alles Wichtige im Blick

  • Bauen, Kaufen, Sanieren
  • Darlehen
  • Baden-Württemberg
  • abhängig von Familiengröße; z.B. 300.500 Euro bei einer 4-köpfigen Familie

Die L-Bank fördert den Bau oder Erwerb neuer Immobilien, den Erwerb von gebrauchten Immobilien und die Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung neuen Wohnraums für die Selbstnutzung mit einem zinsgünstigen Kredit.

Icon für Inhalt der Förderung

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Bau oder Erwerb neuer Immobilien, der Erwerb von gebrauchten Immobilien und die Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung neuen Wohnraums für die Selbstnutzung in Baden-Württemberg unter Einhaltung gewisser Höchstgrenzen bzgl. der Wohnfläche.

Icon für Begünstigten dieser Förderung

Wer wird gefördert?

Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind, die noch kein angemessenes Eigenheim besitzen;
dazu gehören
-    Ehepaare
-    Alleinerziehende
-    eheähnliche, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften
-    Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes

Icon für Art und Weise der Förderung

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines langfristigen, zinsverbilligten Darlehens. Die Vergabe erfolgt hier direkt über die L-Bank.

Icon für Nützliche Infos zur Förderung

Gut zu wissen

  • Sie müssen einen Eigenanteil (i. d. R. mindestens 15 % der Gesamtkosten) einbringen. Dies kann in Form von Bankguthaben, Grundbesitz oder handwerklicher Arbeit erfolgen
  • Verfügen Sie nicht über genügend Eigenkapital und können keine handwerklichen Eigenleistungen einbringen, kann ein Teil des Darlehens in einen Zuschuss umgewandelt und als Eigenkapital genutzt werden
  • Das Gesamteinkommen des Haushalts darf eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten
  • Zinsbindung: bis 15 Jahre
  • Zinsverbilligung für 15 Jahre; gegebenenfalls Tilgungszuschuss, wenn weitere Kinder hinzukommen
  • Höhere Kreditsumme, verlängerte Zinsverbilligung und Sollzinsbindung sowie höherer Tilgungszuschuss für besonders energieeffiziente Neubauten
  • Grundpfandrechtliche Absicherung erforderlich

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