
Was wird gefördert?
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, deren Bauantrag bzw. Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Dazu zählen:
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (z.B. Dämmung von Wänden und Dachflächen, Erneuerung von Außentüren und Fenstern)
- Anlagentechnik (z.B. energieeffiziente raumlufttechnische Anlagen)
- Heizungsanlagen
- Heizungsoptimierung (z.B. hydraulischer Abgleich, Austausch der Wärmepumpe)
- Fachplanung und Baubegleitung für energetische Sanierungen

Wer wird gefördert?
- Private Eigentümer
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Mieter
- Vermieter

Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens von maximal 60.000 Euro pro Wohnung. Zusätzlich gibt es einen Tilgungszuschuss von bis zu 30.000 Euro, der das Darlehen reduziert.

Gut zu wissen
- bis zu 30.000 Euro Tilgungszuschuss pro Wohnung
- der Antrag muss vor Vorhabensbeginn eingereicht werden
- Einbindung eines Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmers (Heizungsförderung) erforderlich
- kombinierbar mit anderen KfW- und Landesförderprodukten
- vorzeitige, vollständige Rückzahlung gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich
Wie geht es nun weiter?
Wie beantrage ich den Kredit "KfW BEG Wohngebäude Kredit - Einzelmaßnahmen"?
Die KfW setzt voraus, dass Sie Ihr Vorhaben gemeinsam mit einem Energieeffizienz-Experten planen und durchführen. Dieser stellt sicher, dass die Förderkriterien der KfW eingehalten werden. Dies bestätigt er auf dem Formular „Bestätigung zum Antrag“, das er Ihnen aushändigt.
Erfahren Sie mehr Wissenswertes zum Thema Energieeffizienz-Experten.
Für einige Maßnahmen wie z.B. den Austausch einer Heizung ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten nicht zwingend notwendig.
Gehen Sie vor dem Beginn der Bauarbeiten oder der Unterzeichnung des Kaufvertrages zu einer Bank Ihrer Wahl. Bitte bringen Sie (falls notwendig) die "Bestätigung zum Antrag" des Energieeffizienz-Experten mit. Die Bank stellt nach Prüfung und positiver Kreditentscheidung dann in Ihrem Namen den Antrag bei der KfW.
Sie schließen den Darlehensvertrag mit Ihrer Bank ab. D.h. Ihre Bank bleibt auch bezüglich der Fördermittel Ihr direkter Ansprechpartner.
Nach Erhalt der Zusage für die Förderung kann mit dem Vorhaben begonnen oder der Kaufvertrag abgeschlossen werden.
Der Energieeffizienz-Experte prüft die Umsetzung. Sie bekommen von ihm das Formular „Bestätigung nach Durchführung“, auf dem er die fachgerechte Durchführung bestätigt. Alternativ bestätigt Ihnen der Fachunternehmer die ordnungsgemäße Umsetzung und stellt Ihnen die Fachunternehmererklärung aus.
Um die Verrechnung des Tilgungszuschusses mit Ihrem Darlehen zu veranlassen, übergeben Sie Ihrer Hausbank die „Bestätigung nach Durchführung“, die diese dann an die KfW übermittelt. Nach einer abschließenden Prüfung durch die KfW erfolgt die Verrechnung.
Häufig gestellte Fragen
Den Förderkredit beantragen Sie über Ihre Hausbank bei der KfW. Eine direkte Antragstellung bei der KfW ist nicht möglich.
Sie können mit Ihrem Vorhaben beginnen, sobald Ihr Antrag bei der KfW eingegangen ist. Als Vorhabensbeginn gilt der Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrages. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden.
Ja, eine vollständige Rückzahlung ist möglich, allerdings wird eine Vorfälligkeitsentschädigung erhoben. Dies ist eine Gebühr für die vorzeitige Ablösung des Kredits. Bei einem Verkauf der Immobilie ist eine vorzeitige vollständige Rückzahlung ohne Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Der Tilgungszuschuss reduziert die Summe, die Sie an die KfW zurückzahlen müssen. Die Höhe des Tilgungszuschusses hängt vom tatsächlichen Energieeffizienz-Niveau des Gebäudes ab.