Mit dem Baukindergeld wurde 2018 ein Förderprogramm ins Leben gerufen, dass Familien die Finanzierung ihres Eigenheims erleichtern sollte. Am 31. März 2021 ist die Förderung ausgelaufen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Beantragung aber noch möglich. Wir erklären, wie Sie auch jetzt noch vom Baukindergeld profitieren können.
Förderung für Familien mit kleinen oder mittleren Einkommen
In Zeiten hoher Immobilien- und Grundstückspreise ist der Bau oder der Kauf eines eigenen Hauses eine große finanzielle Herausforderung – besonders für Familien und Alleinerziehende mit kleinen oder mittleren Einkommen. Bei der Ausgestaltung des Baukindergelds hatte das Innenministerium daher besonders diese Zielgruppe als Empfänger der Fördergelder im Blick. Wer ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von maximal 75.000 Euro zuzüglich 15.000 Euro pro Kind zur Verfügung hat, kann über einen Zeitraum von 10 Jahren einen Zuschuss von jährlich 1.200 Euro pro Kind erhalten. Somit käme eine Familie mit zwei Kindern auf eine Gesamtförderung von 24.000 Euro.
Baukindergeld endet zum 31. März 2021: Was bedeutet das?
Die Frist 31. März 2021 bedeutet nicht, dass nur bis zu diesem Termin eine Beantragung der Förderung möglich war. Sie können weiterhin das Baukindergeld beantragen, sofern Sie mit Ihrem Vorhaben vor dem 31. März 2021 begonnen haben. Konkret bedeutet das:
- Kauf einer Bestandsimmobilie: Sie können das Baukindergeld beantragen, wenn Sie den Kaufvertrag vor dem 31. März 2021 unterzeichnet haben.
- Neubau eines Hauses: Eine Beantragung des Baukindergelds ist möglich, wenn Ihnen die Baugenehmigung vor dem 31. März 2021 erteilt wurde.