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Was wird gefördert?
Gefördert wird die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage nebst Speicher sowie Installations- und Planungskosten an selbstgenutztem Wohneigentum in Baden-Württemberg. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Aufdach-, Fassaden-, Garagen- oder Carport-Photovoltaikanlage handelt. Das Förderdarlehen kann sowohl für Neubauten als auch für Bestandsgebäude beantragt werden.
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Wer wird gefördert?
Haus- oder Wohnungseigentümer, die ihre selbstgenutzte Immobilie mit einer Photovoltaik-Anlage versehen wollen.
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Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines langfristigen, zinsverbilligten Darlehens.
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Gut zu wissen
- Maximaler Kreditbetrag: 100 % der förderfähigen Kosten. Dazu gehören unter anderem die Kosten für die technischen Anlagen, Planung, Installation und Anschluss.
- Kreditlaufzeit: bis zu 30 Jahre
- Zinsbindung: 10 Jahre
- Die Anschaffung von Speichern kann auch solitär gefördert werden.
- Der erzeugte Strom kann sowohl komplett eigengenutzt als auch ganz oder teilweise ins öffentliche Netz eingespeist werden.
- Vorbereitend notwendige Dachsanierungen sind ebenfalls förderfähig.
- PV-Anlagen auf Ferienhäusern und Zweitwohnungen sowie Freiflächen-PV-Anlagen werden nicht gefördert.
- Das geförderte Gebäude darf maximal aus 3 Wohneinheiten bestehen. Eine der Wohneinheiten muss der Antragsteller selbst nutzen.