Wo Büros oder Ladenflächen nicht benötigt werden, kann in Zukunft neues Wohnglück entstehen. Die Veränderungen in der Arbeitswelt führen dazu, dass viele gewerbliche Immobilien zunehmend ungenutzt bleiben. Gleichzeitig besteht ein hoher Bedarf an Wohnraum. Die KfW fördert ab 01.07.2026 bundesweit über den attraktiven Zuschuss "Gewerbe zu Wohnen" Eigentümer und Investoren finanziell dabei, ungenutztes Gewerbe in Wohnraum umzuwandeln. Nutzen Sie diese Möglichkeit, von Förderungen zu profitieren und gleichzeitig einen Beitrag zur nachhaltigen Stadtentwicklung zu leisten.
Finanzielle Unterstützung: Die Förderung im Detail
Sie können einen direkten Zuschuss von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 30.000 Euro pro neu geschaffene Wohneinheit erhalten. Dieser wird nach Abschluss der Umbaumaßnahmen ausgezahlt. Die Förderung deckt vielfältige Umbaukosten ab, darunter die Anpassung der Baukonstruktion, Grundrissänderungen, den Innenausbau sowie die Gestaltung von Außenanlagen für eine wohnliche Nutzung, inklusive Entsiegelung.
Effizienzhaus-Standard und Kombinationsmöglichkeiten mit BEG-Sanierung
Ein wichtiger Bestandteil der Förderung ist die Verbindung mit energetischen Standards. Um die Zuschüsse zu erhalten, muss die umgebaute Immobilie mindestens den Effizienzhaus-Standard 85 Erneuerbare Energien (EE) erreichen. Für Baudenkmäler gelten dabei angepasste Anforderungen.
Die erforderlichen energetischen Maßnahmen zur Erreichung des geforderten Effizienzhaus-Standards können über das KfW BEG Wohngebäude Programm 261 mit weiteren attraktiven Tilgungszuschüssen gefördert werden. Dies ermöglicht eine umfassende Finanzierung Ihres Projekts, bei der Sie sowohl die Umbaukosten als auch die energetische Sanierung optimal abdecken können.
Transparenz und Verteilungssicherheit: Der De-minimis Fördertopf
Für die meisten Antragsteller - ausgenommen private Selbstnutzer - wird die Förderung im Rahmen der De-minimis-Verordnung der Europäischen Union abgewickelt. Diese Regelung sorgt für eine transparente Verteilung der Fördermittel. Die Summe der De-minimis-Beihilfen, die ein Unternehmen innerhalb von drei Jahren erhält, ist bei 300.000 Euro gedeckelt. So wird sichergestellt, dass die Fördermittel fair verteilt werden und auch kleinere Investoren von dem Programm profitieren können.
Die Antragstellung muss unbedingt vor dem sogenannten Vorhabenbeginn erfolgen. Als Vorhabenbeginn gilt in der Regel der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages für die Umbaumaßnahmen. Planungs- und Beratungsleistungen können jedoch bereits vor der Antragstellung erbracht werden, ohne den Förderanspruch zu gefährden. Eine Baugenehmigung ist für die Nutzungsänderung in der Regel erforderlich. Das Förderprogramm "Gewerbe zu Wohnen" ist zunächst bis Ende 2026 befristet. Eine frühzeitige Planung und Antragstellung wird empfohlen, um diese Gelegenheit optimal zu nutzen.
Details zum Förderprogramm
Der Zuschuss „Gewerbe zu Wohnen“, auch bekannt unter der KfW-Programmnummer 266, ist ein zentrales Instrument der Bundesregierung, um die Umwandlung von ungenutzten Gewerbeflächen in Wohnraum zu fördern. Details zu dem Förderprogramm finden Sie auf unserer Produktseite.