Das Bild zeigt zwei Bauarbeiter, die Baupläne in einem im Bau befindlichen Gebäude betrachten. Sie tragen Schutzhelme, und einer der Männer trägt eine orangefarbene Sicherheitsweste.

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Leerstand als Chance: So verwandeln Sie mit Förderung Gewerbeflächen in Wohnraum

Zuletzt aktualisiert am 26. Juni 2026

Wo Büros oder Ladenflächen nicht benötigt werden, kann in Zukunft neues Wohnglück entstehen. Die Veränderungen in der Arbeitswelt führen dazu, dass viele gewerbliche Immobilien zunehmend ungenutzt bleiben. Gleichzeitig besteht ein hoher Bedarf an Wohnraum. Die KfW fördert ab 01.07.2026 bundesweit über den attraktiven Zuschuss "Gewerbe zu Wohnen" Eigentümer und Investoren finanziell dabei, ungenutztes Gewerbe in Wohnraum umzuwandeln. Nutzen Sie diese Möglichkeit, von Förderungen zu profitieren und gleichzeitig einen Beitrag zur nachhaltigen Stadtentwicklung zu leisten. 

Finanzielle Unterstützung: Die Förderung im Detail

Sie können einen direkten Zuschuss von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 30.000 Euro pro neu geschaffene Wohneinheit erhalten. Dieser wird nach Abschluss der Umbaumaßnahmen ausgezahlt. Die Förderung deckt vielfältige Umbaukosten ab, darunter die Anpassung der Baukonstruktion, Grundrissänderungen, den Innenausbau sowie die Gestaltung von Außenanlagen für eine wohnliche Nutzung, inklusive Entsiegelung. 

Effizienzhaus-Standard und Kombinationsmöglichkeiten mit BEG-Sanierung

Ein wichtiger Bestandteil der Förderung ist die Verbindung mit energetischen Standards. Um die Zuschüsse zu erhalten, muss die umgebaute Immobilie mindestens den Effizienzhaus-Standard 85 Erneuerbare Energien (EE) erreichen. Für Baudenkmäler gelten dabei angepasste Anforderungen.

 

Die erforderlichen energetischen Maßnahmen zur Erreichung des geforderten Effizienzhaus-Standards können über das KfW BEG Wohngebäude Programm 261 mit weiteren attraktiven Tilgungszuschüssen gefördert werden. Dies ermöglicht eine umfassende Finanzierung Ihres Projekts, bei der Sie sowohl die Umbaukosten als auch die energetische Sanierung optimal abdecken können. 

Transparenz und Verteilungssicherheit: Der De-minimis Fördertopf

Für die meisten Antragsteller - ausgenommen private Selbstnutzer - wird die Förderung im Rahmen der De-minimis-Verordnung der Europäischen Union abgewickelt. Diese Regelung sorgt für eine transparente Verteilung der Fördermittel. Die Summe der De-minimis-Beihilfen, die ein Unternehmen innerhalb von drei Jahren erhält, ist bei 300.000 Euro gedeckelt. So wird sichergestellt, dass die Fördermittel fair verteilt werden und auch kleinere Investoren von dem Programm profitieren können. 

Die Antragstellung muss unbedingt vor dem sogenannten Vorhabenbeginn erfolgen. Als Vorhabenbeginn gilt in der Regel der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages für die Umbaumaßnahmen. Planungs- und Beratungsleistungen können jedoch bereits vor der Antragstellung erbracht werden, ohne den Förderanspruch zu gefährden. Eine Baugenehmigung ist für die Nutzungsänderung in der Regel erforderlich. Das Förderprogramm "Gewerbe zu Wohnen" ist zunächst bis Ende 2026 befristet. Eine frühzeitige Planung und Antragstellung wird empfohlen, um diese Gelegenheit optimal zu nutzen. 

Details zum Förderprogramm

Der Zuschuss „Gewerbe zu Wohnen“, auch bekannt unter der KfW-Programmnummer 266, ist ein zentrales Instrument der Bundesregierung, um die Umwandlung von ungenutzten Gewerbeflächen in Wohnraum zu fördern. Details zu dem Förderprogramm finden Sie auf unserer Produktseite.

Zuschuss seit 01.07.2026

KfW Gewerbe zu Wohnen Zuschuss (266)

  • Wachstum & Festigung
  • Investitionszuschuss
  • bundesweit
  • bis zu 30.000 Euro

Die KfW fördert den Umbau von Gewerbe- zu Wohneinheiten mit einem Investitionszuschuss von bis zu 30.000 Euro (30% aus maximal 100.000 Euro förderfähige Kosten) und die anschließende Sanierung zum Effizienzhausstandard zusätzlich über das KfW BEG Sanierung Wohngebäudeprogramm (261).

Beratung zu Ihrem Vorhaben

Wie lassen sich Ihre Wünsche mit Fördermitteln optimal verwirklichen? Die Beraterinnen und Berater der Genossenschaftsbank unterstützen bei Ihren Vorhaben. Finden Sie hier eine Filiale in Ihrer Nähe.


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Fördermittel für Sie

KfW BEG Wohngebäude Kredit Effizienzhaus (261)

  • Kaufen, Sanieren
  • Darlehen mit Tilgungszuschuss
  • bundesweit
  • bis zu 150.000 Euro

Sie möchten Ihr Haus so umfassend sanieren, dass Sie einen KfW-Effizienzhaus-Standard erreichen? Oder ein frisch saniertes Effizienzhaus kaufen? Dann können Sie diesen attraktiven Förderkredit nutzen. Die KfW fördert Sie mit einem zinsgünstigen Kredit und einem attraktiven Tilgungszuschuss.

KfW Klimaschutzoffensive für Unternehmen (293)

  • Energie & Umwelt
  • Darlehen
  • bundesweit
  • bis zu 25 Mio. Euro

Die KfW fördert Investitionen in Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und Abbau von Treibhausgasemissionen mit einem zinsgünstigen Kredit bis zu 25 Mio. Euro.

KfW Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (295)

  • Energie & Umwelt
  • Darlehen mit Tilgungszuschuss
  • bundesweit
  • bis zu 100 Mio. Euro

Die KfW fördert Investitionen in Maßnahmen zur Verbesserung der Strom- oder Wärmeeffizienz, die zu einer Senkung des Energieverbrauchs führen sowie Umstellung auf erneuerbare Energien und Strom bei der Wärmeerzeugung, mit einem zinsgünstigen Kredit bis zu 100 Mio. Euro und einem Tilgungszuschuss von bis zu 60 % der förderfähigen Investitionsko

KfW Energieeffizienzprogramm – Produktionsanlagen/­-prozesse (292)

  • Energie & Umwelt
  • Darlehen
  • bundesweit
  • bis zu 25 Mio. Euro

Die KfW fördert Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen im Bereich der Produktionsanlagen und -prozesse mit einem zinsgünstigen Kredit bis zu 25 Mio. Euro.

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