Staatliche Beihilfen

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Staatliche Beihilfen für Unternehmen

Zuletzt aktualisiert am 16. Mai 2024

Jedes Jahr werden Gelder in Milliardenhöhe von der EU, dem Bund und den Ländern bereitgestellt, um Unternehmen jeder Größe bei der Umsetzung von Maßnahmen finanziell unter die Arme zu greifen. Wer in die Zukunft seines Betriebes investieren will, steht finanziell also nicht allein da. Neben attraktiven Förderkrediten mit zinsgünstigen Konditionen, winken interessante Beihilfen.

Grundsätzlich gilt in der Europäischen Union ein Subventionsverbot. Es soll verhindern, dass einzelne Unternehmen oder Branchen gegenüber Konkurrenten finanziell begünstigt werden. Staatliche Beihilfen sind daher bei der Europäischen Kommission anzumelden und müssen von ihr genehmigt werden. Beihilfen können unter anderem in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen, Bürgschaften, Steuervergünstigungen oder zinsverbilligten Darlehen gewährt werden. Manche Beihilfen sind jedoch so gering, dass sie sich nicht auf den Wettbewerb auswirken. Sie sind nicht genehmigungspflichtig und können direkt gewährt werden. Allerdings hat die Europäische Kommission das Recht, die Maßnahme zu kontrollieren und die Beihilfe an bestimmte Bedingungen zu knüpfen. 

„De-minimis“ – Beihilfe mit Höchstgrenze

Wer in seinen Betrieb investieren möchte, kann also nicht genehmigungspflichtige Kleinstbeihilfen beantragen. Die sogenannten „De-minimis-Beihilfen“ sind auf einen Höchstbetrag von maximal 300.000 Euro innerhalb von drei Steuerjahren gedeckelt. So soll vermieden werden, dass Nichtbezieher staatlicher Gelder benachteiligt werden.

Förderkredite enthalten Subventionsanteile

Wenn Sie für Investitionen in Ihren Betrieb einen Förderkredit in Anspruch nehmen wollen, sollten Sie vorab den jeweiligen Subventionsanteil des präferierten Kredits prüfen. Denn, jeder Förderkredit beinhaltet einen Subventionsanteil, der auf den Gesamtbeihilfewert von 300.000 Euro angerechnet wird. Mithilfe des Subventionsrechners der KfW ermitteln Sie das Ergebnis unkompliziert und schnell. 

Ein vereinfachtes Beispiel:

Sie planen, neue Maschinen für Ihr Unternehmen zu kaufen und durch einen Förderkredit zu finanzieren. Der Subventionswert Ihres präferierten Kredits liegt bei 25.000 Euro. Sie könnten innerhalb von drei Jahren also weitere 275.000 Euro an staatlichen Zuwendungen erhalten, ohne den Grenzwert von 300.000 Euro nach der „De-minimis“-Regel zu überschreiten.

 

Wichtig: Der vom Rechner ausgewiesene Subventionswert ist immer abhängig von Ihren individuellen Eingaben, wie beispielsweise der Bonitäts- und Besicherungsklasse.

Die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)

Auch die AGVO regelt staatliche Beihilfen in nahezu allen Wirtschaftsbereichen. Sie gilt ebenfalls für Zuschüsse, Darlehen und Bürgschaften sowie rückzahlbare Vorschüsse und Steuererleichterungen. Unter die AGVO fallen beispielsweise regionale Beihilfen, Forschungs- und Entwicklungshilfen oder Umweltschutzbeihilfen. Die unterschiedlichen Beihilfegruppen sind dabei an verschiedene Anforderungen gebunden. 

 

Die AGVO ist eine vorhabenbezogene Beihilfe, die komplexen Regeln unterliegt. In der offiziellen Verordnung der Europäischen Kommission sind alle beihilfeberechtigten Gruppen, Vorhaben und die Förderhöchstgrenzen genau festgelegt. Ein umfangreiches Regelwerk, dass Fachkenntnis braucht, um es vollumfänglich zu verstehen.

 

Aber nicht alle Vorhaben sind förderfähig. Wer beispielsweise in der Fischerei tätig ist, Obst und Gemüse anbaut, verarbeitet und verkauft, erhält keine staatlichen Beihilfen nach der AGVO. Auch Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Regel ausgenommen, sofern sie nicht durch Naturkatastrophen in eine finanzielle Schieflage geraten sind. 

Die Beihilfen im Kurz-Vergleich

Halten wir fest: Bei der AGVO handelt es sich um eine vorhabenbezogene Beihilfe. Die De-minimis Beihilfe ist dagegen zeitbezogen. In beiden Fällen gelten finanzielle Höchstgrenzen, die unterschiedlich ausfallen können.

De-minimis oder AGVO - Welche Beihilfe ist die Richtige für Sie?

Sie planen, Investitionen in Ihr Unternehmen mithilfe staatlicher Gelder zu stemmen? Dann lassen Sie sich von Ihrer Bankberaterin oder Ihrem Bankberater ausführlich zum Thema Beihilfe beraten. Treffen Sie im Anschluss gemeinsam die richtige Entscheidung und lassen Sie sich bei der Beantragung von Fördergeldern optimal unterstützen.


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