Innovation: Förderung für Ihr Unternehmen
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Innovationsförderung: Machen Sie Ihr Unternehmen fit für die Zukunft
Mit Innovationen sichern Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit in der Zukunft. Doch die Erneuerung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen erfordert Investitionen. Um möglichst günstige Bedingungen für die Finanzierung von Innovationsvorhaben zu schaffen, stellt der Staat Fördermittel zur Verfügung. Besonders interessant ist der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit der KfW.
Warum ist Innovation so wichtig?
Für Unternehmen jeder Größe und Branche ist es überlebenswichtig, ihre Wettbewerbsfähigkeit nicht nur in der Gegenwart, sondern auch in der Zukunft im Blick zu haben. Wenn Sie Produkte oder Dienstleistungen verkaufen, müssen Sie auf die sich ständig verändernden Wünsche Ihrer Kunden reagieren. Oder noch besser: Sie sind einen Schritt voraus und erschaffen durch innovative Lösungen und Angebote völlig neue Kundenbedürfnisse. Auch die Produktionsprozesse und die Zusammenarbeit im Unternehmen sowie mit Lieferanten müssen laufend erneuert und verbessert werden, zum Beispiel um effizienter oder nachhaltiger zu arbeiten.
Förderung für Innovationsvorhaben
Jede Investition in innovative Projekte ist mit Hemmnissen und Risiken verbunden: Können Sie sich die Finanzierung leisten? Was ist, wenn das neue Produkt auf dem Markt keinen Erfolg hat? Um Anreize für Investitionen zu schaffen, unterstützt der Staat Unternehmer mit Fördermitteln, zum Beispiel in Form von zinsgünstigen Krediten.
Doch welche Innovationen werden gefördert? Die Anforderungen sind geringer als Sie vielleicht denken: Eine förderfähige Innovation muss keine revolutionäre Weltneuheit sein. Wenn Sie ein Produkt, eine Dienstleistung oder einen Prozess einführen, die für Ihr Unternehmen neu sind oder substantiell verbessert wurden, ist das gemäß den Vorgaben der staatlichen Förderbank KfW eine Innovation. Zur Finanzierung Ihres Vorhabens kommt dann der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit in Frage. Ihre Vorteile: Günstige Zinsen und ein leichterer Zugang zum Kredit, da die KfW optional einen Anteil des Risikos Ihrer Hausbank übernehmen kann.
Innovation und Digitalisierung
Die beiden Begriffe „Innovation“ und „Digitalisierung“ fallen oft in einem Atemzug. Tatsächlich sind sie eng miteinander verknüpft: Viele neue Produkte, Dienstleistungen und Prozesse basieren heute auf digitalen Technologien. Aus diesem Grund bietet die KfW mit dem Digitalisierungs- und Innovationskredit auch ein gebündeltes Förderprogramm für digitale und innovative Investitionen aus einer Hand.
Erfahren Sie mehr über die Förderung der Digitalisierung auf der FörderWelt.
Flexibel einsetzbare Kredite für innovative Unternehmen
Unabhängig vom Investitionsvorhaben ermöglicht auch der Status als „Innovatives Unternehmen“ den Zugang zur KfW-Förderung. Dafür müssen Sie eines dieser vier Kriterien erfüllen:
- Wachstum: Ihr Unternehmen ist in den letzten drei Jahren im Durchschnitt um mehr als 20 % pro Jahr gewachsen
- Forschung und Entwicklung: Mindestens 10 % Ihrer Betriebskosten in jedem der vergangenen 3 Geschäftsjahre wurden für Forschung und Entwicklung ausgegeben
- Innovationsförderung: Ihr Unternehmen hat in den letzten 36 Monaten Zuschüsse, Kredite oder Bürgschaften aus europäischen oder nationalen Forschungs- und/oder Innovationsprogrammen erhalten
- Wagniskapital: In den letzten 24 Monaten hat ein Venture-Capital-Investor oder ein Business Angel in Ihr Unternehmen investiert
Als innovatives Unternehmen können Sie den Innovationskredit der KfW sehr flexibel einsetzen, nämlich für sämtliche laufende Kosten, aber auch für Investitionen jeglicher Art, die keinen konkreten Bezug zu einem innovativen Vorhaben haben.
Fördermittel für Sie
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Häufig gestellte Fragen
Als Innovationsvorhaben gelten die Einführung und Entwicklung von Produkten, Produktionsverfahren und Dienstleistungen, die für Ihr Unternehmen neu oder technologisch fortschrittlich sind.
Möglichkeit 1: Alle Kosten, die dem Vorhaben direkt zugerechnet werden können (vorhabenbezogene Betriebsmittel)
Möglichkeit 2: Aus Vereinfachungsgründen können pauschal Kosten i.H.v. maximal 200 % der vorhabenbezogenen Personalkosten angesetzt werden.
Der Höchstbetrag beträgt 25 Mio. € pro Vorhaben.
Als innovative Unternehmen gelten Unternehmen, die bestimmte Innovationskriterien erfüllen. Hierzu zählen zum Beispiel Unternehmen, die besonders schnell wachsen, viel in Forschung und Entwicklung investieren oder in den letzten 36 Monaten bereits eine europäische oder nationale Innovationsförderung erhalten haben.
Gefördert wird der gesamte Finanzierungsbedarf innovativer Unternehmen.
Der Höchstbetrag beträgt 7,5 Mio. € pro Finanzierungsbedarf.