Innovation: Förderung für Ihr Unternehmen
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Innovationsförderung: Machen Sie Ihr Unternehmen fit für die Zukunft
Mit Innovationen sichern Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit in der Zukunft. Doch die Erneuerung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen erfordert Investitionen. Um möglichst günstige Bedingungen für die Finanzierung von Innovationsvorhaben zu schaffen, stellt der Staat Fördermittel zur Verfügung. Besonders interessant ist der ERP-Förderkredit Innovation der KfW.
Warum ist Innovation so wichtig?
Für Unternehmen jeder Größe und Branche ist es überlebenswichtig, ihre Wettbewerbsfähigkeit nicht nur in der Gegenwart, sondern auch in der Zukunft im Blick zu haben. Wenn Sie Produkte oder Dienstleistungen verkaufen, müssen Sie auf die sich ständig verändernden Wünsche Ihrer Kunden reagieren. Oder noch besser: Sie sind einen Schritt voraus und erschaffen durch innovative Lösungen und Angebote völlig neue Kundenbedürfnisse. Auch die Produktionsprozesse und die Zusammenarbeit im Unternehmen sowie mit Lieferanten müssen laufend erneuert und verbessert werden, zum Beispiel um effizienter oder nachhaltiger zu arbeiten.
Förderung für Innovationsvorhaben
Jede Investition in innovative Projekte ist mit Hemmnissen und Risiken verbunden: Können Sie sich die Finanzierung leisten? Was ist, wenn das neue Produkt auf dem Markt keinen Erfolg hat? Um Anreize für Investitionen zu schaffen, unterstützt der Staat Unternehmer mit Fördermitteln, zum Beispiel in Form von zinsgünstigen Krediten.
Doch welche Innovationen werden gefördert? Die Anforderungen sind geringer als Sie vielleicht denken: Eine förderfähige Innovation muss keine revolutionäre Weltneuheit sein. Bereits eine einfache Produktverbesserung ist in der Basisinnovation zu günstigen Zinsen förderfähig. Sind Sie im Bereich der Forschung aktiv, erhalten Sie in der LevelUp-Innovation einen Zuschuss in Höhe von 3 %. Besonders große LevelUp-Innovationen (Kreditbetrag > 5 % des letzten Jahresumsatzes) oder Forschung und Entwicklung im Bereich der Künstlichen Intelligenz werden in der HighEnd-Innovation mit einem Zuschuss in Höhe von 5 % belohnt.
Flexibel einsetzbare Kredite für innovative Unternehmen
Unabhängig vom Investitionsvorhaben ermöglicht auch der Status als „Innovatives Unternehmen“ den Zugang zur KfW-Förderung. Dafür müssen Sie eines dieser vier Kriterien erfüllen:
- Wachstum: Ihr Unternehmen ist in den letzten drei Jahren im Durchschnitt um mehr als 20 % pro Jahr gewachsen
- Forschung und Entwicklung: Mindestens 10 % Ihrer Betriebskosten in jedem der vergangenen 3 Geschäftsjahre wurden für Forschung und Entwicklung ausgegeben
- Innovationsförderung: Ihr Unternehmen hat in den letzten 36 Monaten Zuschüsse, Kredite oder Bürgschaften aus europäischen oder nationalen Forschungs- und/oder Innovationsprogrammen erhalten
- Wagniskapital: In den letzten 24 Monaten hat ein Venture-Capital-Investor oder ein Business Angel in Ihr Unternehmen investiert
Als innovatives Unternehmen können Sie den Innovationskredit der KfW sehr flexibel einsetzen, nämlich für sämtliche laufende Kosten, aber auch für Investitionen jeglicher Art, die keinen konkreten Bezug zu einem innovativen Vorhaben haben. Sie erhalten einen zinsgünstigen Kredit in der Stufe „Basisinnovation“.
Die 3 Förderstufen im Detail
Das System der KfW unterscheidet bei der Innovationsförderung drei Stufen, die auf unterschiedliche Vorhaben zugeschnitten sind: von der alltäglichen Produktverbesserung bis hin zur Entwicklung von Innovationen im Bereich der künstlichen Intelligenz. Um Ihnen die Orientierung zu erleichtern, haben wir die drei Stufen hier mit konkreten Praxis-Beispielen aufbereitet.Klicken Sie einfach auf die jeweilige Stufe, um zu sehen, welche Art von Vorhaben gefördert wird und wo Sie mit Ihrem Projekt stehen.
Stufe 1: Basisinnovationen
In dieser Stufe wird der Grundstein für Innovationen gefördert. Der Zugang ist auf zwei Wegen möglich: Entweder über eine einfache Produktverbesserung oder ein Verbesserungsprojekt (1a) oder weil Ihr Unternehmen selbst bestimmte Kriterien für Innovationskraft erfüllt (1b). Hier geht es darum, auch etablierten Firmen und jungen, dynamischen Unternehmen den Einstieg in die Förderung zu erleichtern.
Beispiele Basisinnovationen
1a: Projektbasierte Innovation
- Praxis-Beispiel: Neues Brotrezept Eine Bäckerei entwickelt durch Ausprobieren ein neues Gesundheitsbrot. Dies ist eine klassische, förderfähige Produktverbesserung, um neue Kunden zu gewinnen.
- Was hier gefördert wird: Die Kosten für die Entwicklung (Material, Arbeitsstunden) und die anschließende Markteinführung (Marketing, Messeauftritte).
1b: Statusbasierte Innovation
- Praxis-Beispiel: Schnell wachsendes Software-Startup. Das Vorhaben: Ein 5 Jahre altes IT-Unternehmen, das seinen Umsatz jährlich um 30 % steigert, möchte seine Büro- und Server-Infrastruktur erweitern, um das Wachstum zu bewältigen.
- Warum das eine Innovation ist: Hier wird nicht das Projekt bewertet, sondern das Unternehmen selbst gilt aufgrund seines starken Wachstums (3 Jahre > 20 %) als "innovativ". Damit qualifiziert es sich für die Förderung.
- Was hier gefördert wird: Allgemeine Investitionen zur Skalierung des Geschäfts, die nicht direkt an ein einzelnes Innovationsprojekt geknüpft sein müssen.
Stufe 2: LevelUp-Innovationen
Stufe 2 zielt auf die Entwicklung und Umsetzung echter Neuheiten. Gefördert wird hier sowohl die 'Denkfabrik', also die Forschung und Konzeption (2a), als auch die 'Werkbank', also die konkrete Investition zur Realisierung (2b). Projekte dieser Stufe erhalten zusätzlich einen attraktiven Zuschuss von 3 % bis maximal 200.000 Euro.
Beispiele LevelUp-Innovationen
2a: Forschung & Entwicklung (FuE)
- Praxis-Beispiel: Planung einer neuen Produktionsanlage. Ein Unternehmen beauftragt einen externen Spezialisten damit, eine komplett neue, maßgeschneiderte Anlage zu konzipieren, die eine grundlegende Verfahrensumstellung ermöglicht.
- Warum das eine Innovation ist: Die Konzeptions- und Planungsphase, auch als Auftragsforschung, ist eine typische FuE-Maßnahme. Es wird der Weg zur Innovation gefördert.
- Was hier gefördert wird: Die Kosten für den externen Anlagenbauer, der die Konzeption durchführt.
2b: Umsetzung & Investition
- Praxis-Beispiel: Anschaffung der neuen Produktionsanlage. Nach der erfolgreichen Konzeption (siehe Stufe 2a) investiert das Unternehmen nun in den Bau und die Installation der neuen, maßgeschneiderten Anlage.
- Warum das eine Innovation ist: Dies ist die konkrete Umsetzung der zuvor entwickelten Innovation und eine grundlegende Umstellung des gesamten Produktionsprozesses.
- Was hier gefördert wird: Die Investitionskosten für die neue Anlage selbst.
Stufe 3: HighEnd-Innnovationen
Die Königsklasse ist für Vorhaben mit besonderer Bedeutung reserviert und wird mit dem höchsten Zuschuss von 5 % bis maximal 200.000 Euro belohnt. Der Zugang erfolgt entweder über die finanzielle Größe des Projekts (3a) oder über den Einsatz von Spitzentechnologie wie Künstlicher Intelligenz (3b).
Beispiele HighEnd-Innovationen
3a: Große LevelUp-Innovation
- Praxis-Beispiel: Umfangreiche Werkserneuerung. Ein mittelständischer Maschinenbauer (Jahresumsatz: 20 Mio. Euro) investiert 1,5 Mio. € in die komplette Modernisierung seines Maschinenparks, um einen völlig neuen Produktionsprozess zu etablieren.
- Warum das eine Innovation ist: Das Vorhaben wäre eigentlich Stufe 2b, aber da der Kreditbetrag (1,5 Mio. Euro) mehr als 5 % des letzten Jahresumsatzes ausmacht (Grenze hier: 1 Mio. Euro), qualifiziert es sich als "große" Innovation für die höhere Stufe 3.
3b: Künstliche Intelligenz
- Praxis-Beispiel: Eigene KI-Plattform entwickeln. Ein Softwarehaus entwickelt eine eigene, KI-gestützte Technologieplattform mit wiederverwendbaren Modulen, um für seine Kunden hocheffizient individuelle Softwarelösungen zu erstellen.
- Warum das eine Innovation ist: Hier wird nicht nur ein Standard-KI-Tool genutzt, sondern eine eigene KI-Technologiebasis geschaffen. Das ist eine klare KI-Innovation nach den Kriterien der KfW.
- Was hier gefördert wird: Die Personal- und Infrastrukturkosten für die Entwicklung der KI-Module und der Plattform
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Häufig gestellte Fragen
Möglichkeit 1: Alle Kosten, die dem Vorhaben direkt zugerechnet werden können (vorhabenbezogene Betriebsmittel)
Möglichkeit 2: Aus Vereinfachungsgründen können pauschal Kosten i.H.v. maximal 200 % der vorhabenbezogenen Personalkosten angesetzt werden.
Der maximale Kreditbetrag in der Basisinnovation beträgt 7,5 Mio. €, in der LevelUp- und HighEnd-Variante erhalten Sie maximal 25 Mio. €
Als innovative Unternehmen gelten Unternehmen, die bestimmte Innovationskriterien erfüllen. Hierzu zählen zum Beispiel Unternehmen, die besonders schnell wachsen, viel in Forschung und Entwicklung investieren oder in den letzten 36 Monaten bereits eine europäische oder nationale Innovationsförderung erhalten haben.
Gefördert wird der gesamte Finanzierungsbedarf innovativer Unternehmen.
Der Höchstbetrag beträgt 7,5 Mio. € pro Finanzierungsbedarf.