Was wird gefördert?
Gefördert wird die Schaffung von privatem Wohnraum aus Gewerbe- und anderen Nichtwohngebäuden.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Investoren und private Selbstnutzer.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines Investitionszuschusses in Höhe von 30% von max.100.000 Euro förderfähigen Kosten pro Wohneinheit.
Gut zu wissen
- Für die meisten Antragsteller - ausgenommen private Selbstnutzer - wird die Förderung auf den De-minimis Rahmen angerechnet.
- Mindestens eine Wohneinheit muss neu erschaffen werden.
- Anschließend muss die Sanierung mindestens zum Effizienzhaus 70 EE innerhalb von 54 Monaten erfolgen.
- Die Sanierung kann zusätzlich über das KfW BEG Sanierung Wohngebäudeprogramm (261) gefördert werden.