KfW Klimaschutzoffensive für Unternehmen (293)

Alles Wichtige im Blick

  • Energie & Umwelt
  • Darlehen
  • bundesweit
  • bis zu 25 Mio. Euro

Die KfW fördert Investitionen in Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und Abbau von Treibhausgasemissionen mit einem zinsgünstigen Kredit bis zu 25 Mio. Euro.

Icon für Inhalt der Förderung

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen, die zur Verringerung, Vermeidung und zum Abbau von Treibhausgasemissionen beitragen. Dies umfasst Maßnahmen in

  • die Herstellung klimafreundlicher Technologien
  • klimafreundliche Produktionsverfahren
  • die Erzeugung von Strom, Wärme und Kälte aus Erneuerbaren Energien zur Eigennutzung
  • Stromverteilnetze und die Erzeugung von Strom, Wärme und Kälte aus Abwärme und Gas
  • Verteilnetze zur Abwärmenutzung im Zusammenhang mit Fernwärme/-kälte
  • Energiespeicher
  • die Herstellung von Biomasse, Biogas und Biokraftstoffen
  • Wasser-, Abwasser- und Abfallmanagement
  • Transport/Speicherung von CO2
  • Integrierte Mobilitätsvorhaben
  • Green IT
Icon für Begünstigten dieser Förderung

Wer wird gefördert?

Für Vorhaben in Deutschland sind folgende in-und ausländische Antragsteller antragsberechtigt:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
  • Kommunale Unternehmen
  • Einzelunternehmer oder Freiberufler

Vorhaben innerhalb der Europäischen Union (EU) können ebenfalls gefördert werden. Antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelunternehmer oder Freiberufler mit Sitz in Deutschland,
  • Tochtergesellschaften der oben genannten deutschen Unternehmen mit Sitz in der EU,
  • Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung in der Europäischen Union.
Icon für Art und Weise der Förderung

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens von maximal 25 Mio. Euro pro Vorhaben.

Icon für Nützliche Infos zur Förderung

Gut zu wissen

  • In diesem Programm vergibt die KfW Beihilfen in Form von Zinssubventionen. Bitte beachten Sie, dass die zulässigen Beihilfewerte durch Ihr Vorhaben nicht überschritten werden dürfen.
  • Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert.
  • Die Mehrwertsteuer kann mitfinanziert werden, sofern die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nicht vorliegt.

Wie geht es nun weiter?

Wie beantrage ich den Kredit "Klimaschutzoffensive für Unternehmen"?  

Häufig gestellte Fragen

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