Was wird gefördert?
Gefördert wird der Kauf von Anlagevermögen, die den allgemeinen Umweltschutzmaßnahmen dienen. Insbesondere werden auch Investitionen gefördert, mit denen bereits die Entstehung von Umweltbelastungen vermieden oder wesentlich vermindert werden.
Wer wird gefördert?
Für Vorhaben in Deutschland sind antragsberechtigt:
- in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
- in- und ausländische Einzelunternehmer oder Freiberufler
- Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung Dienstleistungen für einen Dritten erbringen
Vorhaben im Ausland können ebenfalls gefördert werden. Antragsberechtigt sind:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelunternehmer oder Freiberuflermit Sitz in Deutschland
- Tochtergesellschaften der oben genannten deutschen Unternehmen mit Sitz im Ausland
- Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens von maximal 25 Mio. Euro pro Vorhaben. Für Maßnahmen im Modul „Natürliche Klimaschutzmaßnahmen“ gibt es einen Tilgungszuschuss bis zu 40 % der förderfähigen Kosten, begrenzt auf 1,5 Mio. Euro.
Gut zu wissen
- In diesem Programm vergibt die KfW Beihilfen in Form von Zinssubventionen. Bitte beachten Sie, dass die zulässigen Beihilfeobergrenzen durch Ihr Vorhaben nicht überschritten werden dürfen.
- Unternehmen jeglicher Größenordnung können Anträge stellen.
- Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert.
- Die Mehrwertsteuer kann mitfinanziert werden, sofern die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nicht vorliegt.