KfW Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (295)

Alles Wichtige im Blick

  • Energie & Umwelt
  • Darlehen mit Tilgungszuschuss
  • bundesweit
  • bis zu 100 Mio. Euro

Die KfW fördert Investitionen in Maßnahmen zur Verbesserung der Strom- oder Wärmeeffizienz, die zu einer Senkung des Energieverbrauchs führen sowie Umstellung auf erneuerbare Energien und Strom bei der Wärmeerzeugung, mit einem zinsgünstigen Kredit bis zu 100 Mio. Euro und einem Tilgungszuschuss von bis zu 60 % der förderfähigen Investitionskosten.

Icon für Inhalt der Förderung

Was wird gefördert?

Gefördert werden Vorhaben zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz, zum Einsatz von erneuerbaren Energien und Strom bei der Wärmeerzeungung sowie zum Einsatz erneuerbarer Wärme-Technologien in der Wirtschaft. Das Programm ist in 6 unterschiedliche Module aufgeteilt:

  • Modul 1: Querschnittstechnologien
  • Modul 2: Prozesswärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien
  • Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software
  • Modul 4: Energie- und Ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
  • Modul 5: Transformationsplan
  • Modul 6: Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen
Icon für Begünstigten dieser Förderung

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sind:

  • In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe), die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
  • Kommunale Unternehmen und Landesunternehmen
  • Freiberuflich Tätige
  • Contractoren, die im KfW-Merkblatt genannte Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen
  • Gemeinnützige Antragsteller, sofern diese wirtschaftlich tätig sind

Vorhaben im Ausland sind nicht förderfähig.

Icon für Art und Weise der Förderung

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens von maximal 100 Mio. Euro pro Vorhaben. Zusätzlich gibt es je nach Modul einen Tilgungszuschuss, der das Darlehen reduziert:

 

Modul 1 (nur für kleine und mittlere Unternehmen)

  • bis zu 25% der förderfähigen Kosten- der maximale Tilgungszuschuss liegt bei 200.000 Euro pro Vorhaben

Modul 2

  • bis zu 60 % der förderfähigen Kosten
  • der maximale Tilgungszuschuss liegt bei 20 Mio. Euro pro Vorhaben

Modul 3

  • bis zu 45 % der förderfähigen Kosten
  • der maximale Tilgungszuschuss liegt bei 20 Mio. Euro pro Vorhaben

Modul 4

  • Basisförderung (nur für kleine und mittlere Unternehmen): bis zu 15 % der förderfähigen Kosten
  • Premiumförderung (auch große Unternehmen): bis zu 45% der förderfähigen Kosten
  • der maximale Tilgungszuschuss liegt bei 20 Mio. Euro pro Vorhaben

Modul 5

  • bis zu 60% der beihilfefähigen Kosten
  • der maximale Tilgungszuschuss liegt bei 90.000 Euro pro Vorhaben

Modul 6

  • bis zu 33% der beihilfefähigen Kosten
  • der maximal mögliche Förderzuschuss beträgt 200.000 € pro Vorhaben
Icon für Nützliche Infos zur Förderung

Gut zu wissen

  • In diesem Programm vergibt die KfW Beihilfen in Form von Zinssubventionen und Zuschüssen. Bitte beachten Sie, dass die zulässigen Beihilfewerte durch Ihr Vorhaben nicht überschritten werden dürfen.
  • Unternehmen jeglicher Größenordnung können Anträge stellen. In den Modulen 1 und 4 (Basisförderung) sind nur kleine und mittlere Unternehmen antragsberechtigt. Im Modul 6 nur kleine Unternehmen.
  • Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert.
  • Die Mehrwertsteuer kann mitfinanziert werden, sofern die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nicht vorliegt.

Wie geht es nun weiter?

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Häufig gestellte Fragen

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