KfW Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (295)

Alles Wichtige im Blick

  • Energie & Umwelt
  • Darlehen mit Tilgungszuschuss
  • bundesweit
  • bis zu 25 Mio. Euro

Die KfW fördert Investitionen in Maßnahmen zur Verbesserung der Strom- oder Wärmeeffizienz, die zu einer Senkung des Energieverbrauchs führen, mit einem zinsgünstigen Kredit bis zu 25 Mio. Euro und einem Tilgungszuschuss von bis zu 65 % der förderfähigen Investitionskosten.

Icon für Inhalt der Förderung

Was wird gefördert?

Gefördert werden Vorhaben zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zum Einsatz erneuerbarer Wärme-Technologien in der Wirtschaft. Das Programm ist in 6 unterschiedliche Module aufgeteilt:
  • Modul 1: Querschnittstechnologien
  • Modul 2: Prozesswärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien
  • Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software
  • Modul 4: Energie- und Ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
  • Modul 5: Förderung von Transfirmationskonzepten
  • Modul 6: Elektrifizierung von Kleinst- und kleinen Unternehmen
Icon für Begünstigten dieser Förderung

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sind:

  • In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe), die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
  • Kommunale- und Landesunternehmen mit privater Rechtsform
  • Freiberuflich Tätige
  • Contractoren, die in diesem Merkblatt genannte Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen
  • Landwirte (nur in Modul 2 antragsberechtigt)
  • Gemeinnützige Antragsteller, sofern diese wirtschaftlich tätig sind

Vorhaben im Ausland sind nicht förderfähig.

Icon für Art und Weise der Förderung

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens von maximal 25 Mio. Euro pro Vorhaben. Zusätzlich gibt es je nach Modul einen Tilgungszuschuss, der das Darlehen reduziert:


Modul 1

  • bis zu 50 % der förderfähigen Kosten
  • der maximale Tilgungszuschuss liegt bei 200.000 Euro pro Vorhaben

Modul 2

  • bis zu 65 % der förderfähigen Kosten
  • der maximale Tilgungszuschuss liegt bei 15 Mio. Euro pro Vorhaben

Modul 3

  • bis zu 50 % der förderfähigen Kosten
  • der maximale Tilgungszuschuss liegt bei 15 Mio. Euro pro Vorhaben

Modul 4

  • bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, der Tilgungszuschuss beträgt maximal 1.200 Euro pro jährlich eingesparter Tonne Kohlenstoffdioxid
  • umfasst das Vorhaben auch Maßnahmen nach Modul 2, so können die mit diesen Maßnahmen eingesparten Tonnen Kohlenstoffdioxid bei der Ermittlung der maximalen Tilgungszuschusshöhe mit angerechnet werden
  • der maximale Tilgungszuschuss liegt bei 15 Mio. Euro pro Vorhaben

Modul 5

  • bis zu 60% der beihilfefähigen Kosten
  • der maximale Tilgungszuschuss liegt bei 80.000 Euro pro Vorhaben

Modul 6

  • bis zu 33% der beihilfefähigen Kosten
  • der maximal mögliche Förderzuschuss beträgt 200.000 € pro Vorhaben
Icon für Nützliche Infos zur Förderung

Gut zu wissen

  • In diesem Programm vergibt die KfW Beihilfen in Form von Zinssubventionen und Zuschüssen. Bitte beachten Sie, dass die zulässigen Beihilfewerte durch Ihr Vorhaben nicht überschritten werden dürfen.
  • Unternehmen jeglicher Größenordnung können Anträge stellen.
  • Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert.
  • Die Mehrwertsteuer kann mitfinanziert werden, sofern die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nicht vorliegt.

Wie geht es nun weiter?

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Häufig gestellte Fragen

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