
Was wird gefördert?
Gefördert werden alle Investitionsmaßnahmen, die eine Energieeinsparung von mindestens 10 % erzielen, beispielsweise in den Bereichen:
- Maschinen/Anlagen/Prozesstechnik
- Druckluft/Vakuum/Absaugtechnik
- Elektrische Antriebe/Pumpen
- Prozesswärme
- Prozesskälte, Kühlhäuser, Kühlräume
- Wärmerückgewinnung/Abwärmenutzung (für Produktionsprozesse)
- Mess-, Regel- und Steuerungstechnik
- Informations- und Kommunikationstechnik
- Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
Modernisierungsinvestitionen müssen zu einer spezifischen Endenergieeinsparung von mindestens 10 % gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre führen. Bei Änderung der Produktionskapazität muss die Berechnung bezogen auf die Kapazität vor Durchführung der Maßnahme erfolgen. Bei Neuinvestitionen ist eine spezifische Endenergieeinsparung von mindestens 10 % gegenüber dem Branchendurchschnitt zu erreichen.

Wer wird gefördert?
Für Vorhaben in Deutschland sind antragsberechtigt:
- in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
- in- und ausländische Einzelunternehmer oder Freiberufler
- Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung Dienstleistungen für einen Dritten erbringen
Vorhaben im Ausland können ebenfalls gefördert werden. Antragsberechtigt sind:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelunternehmer oder Freiberuflermit Sitz in Deutschland
- Tochtergesellschaften der oben genannten deutschen Unternehmen mit Sitz im Ausland
- Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland.

Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens von maximal 25 Mio. Euro pro Vorhaben.

Gut zu wissen
- In diesem Programm vergibt die KfW Beihilfen in Form von Zinssubventionen. Bitte beachten Sie, dass die zulässigen Beihilfeobergrenzen durch Ihr Vorhaben nicht überschritten werden dürfen.
- Die Berechnung der Einsparung durch die Investitionsmaßnahme kann bei der Antragsstellung durch Sie, beispielsweise über Herstellernachweise und Produktdatenblätter, erfolgen. Ein Energieberater muss nicht eingebunden werden.
- Unternehmen jeglicher Größenordnung können Anträge stellen.
- Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert.
- Die Mehrwertsteuer kann mitfinanziert werden, sofern die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nicht vorliegt.
Wie geht es nun weiter?
Wie beantrage ich das "Energieeffizienzprogramm - Produktionsanlagen/-prozesse"?
Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn bei Ihrer Bank gestellt werden. Die Bank stellt nach Prüfung und positiver Kreditentscheidung dann in Ihrem Namen den Antrag bei der KfW. Für die Beantragung benötigen Sie eine ausgefüllte „gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA)", die Sie online erstellen können.
Sie schließen den Darlehensvertrag mit Ihrer Bank ab. Ihre Bank bleibt damit auch bezüglich der Fördermittel Ihr direkter Ansprechpartner.
Nach Erhalt der Zusage für die Förderung kann mit dem Vorhaben begonnen werden.
Häufig gestellte Fragen
Den Förderkredit beantragen Sie über Ihre Hausbank bei der KfW.
Bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen, müssen Sie ein aktenkundiges Finanzierungsgespräch über den Einsatz der passenden Fördermittel mit Ihrer Bank geführt haben. Nach diesem Gespräch dürfen Sie mit ihrem Vorhaben beginnen, solange der formgerechte Kreditantrag bei der KfW innerhalb von 3 Monaten nach Vorhabensbeginn (taggenau) eingeht. Sind bei Antragseingang in der KfW mehr als 3 Monate nach Vorhabensbeginn vergangen, sind nur in wesentlichen Teilen noch nicht realisierte Vorhaben mit einer Realisierungsquote kleiner 50 % förderfähig.
Als Vorhabenbeginn ist der Beginn der Bauarbeiten zu werten oder die erste rechtsverbindliche Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht (grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrags). Maßgeblich ist der früheste dieser Zeitpunkte.
Ja, eine (Teil-)Rückzahlung ist möglich, allerdings wird eine Vorfälligkeitsentschädigung erhoben.
Die Investitionen werden von der Besitzgesellschaft (Vermieter) durchgeführt. Die zu erwerbenden Investitionsgüter werden an die Betriebsgesellschaft (Mieter) vermietet oder verpachtet und von dieser genutzt. Der Antragsteller ist die Besitzgesellschaft.
Nein. Juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Anstalten, Körperschaften, Stiftungen) sind nicht antragsberechtigt.
Landwirte mit einer gewerblichen Tätigkeit außerhalb ihrer Primärproduktion (Investitionen im Gewerbebetrieb) sind antragsberechtigt.
Eigenleistungen können mit finanziert werden, sofern diese bilanziert werden.
Gebrauchte Anlagen sind als Neu-/Modernisierungsinvestition förderfähig.
Es müssen die spezifischen Endenergieeinsparungen von mindestens zehn Prozent bezogen auf die jeweilige Anlage bzw. Prozess eingehalten werden.
Die Mindestkreditlaufzeit beträgt zwei Jahre.
Der Einsatz der Mittel hat in einer angemessenen Frist (in der Regel 12 Monate nach Vollauszahlung) zu erfolgen.