
Die KfW hat am 1. Juli 2025 die neuen Programme ERP-Förderkredit Digitalisierung (511/512) und ERP-Förderkredit Innovation (513/514) gestartet. Diese lösen die bisherigen Programme ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit (380) sowie ERP-Mezzanine für Innovation ab. Zusätzlich zu den Krediten wird es weiterhin einen Förderzuschuss geben.
Die neuen KfW-Förderprogramme zielen darauf ab, den digitalen Wandel und die Innovationskraft in Deutschland zu stärken und sind in drei Stufen unterteilt: Basisförderung, LevelUp-Förderung und HighEnd-Förderung. Besonders günstige Konditionen gibt es in der HighEnd-Förderung, die bei überdurchschnittlich großen Vorhaben greift. Diese bietet auch die höchsten Zinsvergünstigungen.
Förderzuschuss bleibt bestehen
Im Februar führte die KfW einen neuen Förderzuschuss für den ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit ein. Dieser kann auch gemeinsam mit den neuen Krediten beantragt werden, hierfür muss eine LevelUp- oder HighEnd-Förderung vorliegen. Die genaue Höhe des Zuschusses wird mit dem Programmstart bekannt gegeben.
Die 3 Stufen im Überblick:
- Basisförderung: Für kleine und mittlere Unternehmen, die grundlegende IT-Infrastruktur und Digitalisierungsschritte durchführen oder Innovationen wie neue Produkte und Dienstleistungen entwickeln, ohne Förderzuschuss.
- LevelUp-Förderung: Für kleine, mittlere und große Unternehmen, die digitale Transformationen und IT-Sicherheitsmaßnahmen oder fortgeschrittene Innovationen umsetzen, mit Förderzuschuss.
- HighEnd-Förderung: Für überdurchschnittlich große Vorhaben oder solche mit Zukunftstechnologien wie künstliche Intelligenz und Big Data, mit erhöhtem Förderzuschuss.
Haftungsfreistellung erleichtert Kreditaufnahme
Erneut ist eine 50 % Haftungsfreistellung verfügbar, die die Kreditaufnahme erleichtert und das Risiko für Ihre Hausbank reduziert. Die KfW verzichtet voraussichtlich ab Oktober 2025 auf die Berechnung einer Bereitstellungsprovision in der Level-Up- und in der High-End-Förderung. In der Basisförderung fällt 6 Monate nach der Zusage eine Bereitstellungsprovision an.
Von klein bis groß: Zahlreiche förderfähige Maßnahmen
Die neuen Programme fördern Investitionen in Digitalisierung und innovative Technologien. Beispiele sind die Einführung von Customer Relationship Management (CRM)-Systemen, Mensch-Maschine-Interaktionen oder Big Data-Infrastrukturen. Auch kleinere Investitionen wie der Kauf mobiler Betriebsgeräte oder die Einrichtung von Onlineshops sind förderfähig. Innovative Unternehmen sind in der Basisförderung ebenfalls antragsberechtigt.
Auch die Landesförderinstitute, wie etwa die LfA in Bayern und die L-Bank in Badem-Württemberg, passen ihre Förderprogramme für Digitalisierung und Innovation an.