
Die KfW startet ab dem 1. Juli 2025 mit den neuen Programmen ERP-Förderkredit Digitalisierung (511/512) und ERP-Förderkredit Innovation (513/514). Diese lösen die bisherigen Programme ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit (380) sowie ERP-Mezzanine für Innovation ab. Zusätzlich zu den Krediten wird es weiterhin einen Förderzuschuss geben.
Die neuen KfW-Förderprogramme zielen darauf ab, den digitalen Wandel und die Innovationskraft in Deutschland zu stärken und sind in drei Stufen unterteilt: Basisförderung, LevelUp-Förderung und HighEnd-Förderung. Besonders günstige Konditionen gibt es in der HighEnd-Förderung, die bei überdurchschnittlich großen Vorhaben greift. Diese bietet auch die höchsten Zinsvergünstigungen.
Förderzuschuss bleibt bestehen
Im Februar führte die KfW einen neuen Förderzuschuss für den ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit ein. Dieser kann auch gemeinsam mit den neuen Krediten beantragt werden, hierfür muss eine LevelUp- oder HighEnd-Förderung vorliegen. Die genaue Höhe des Zuschusses wird mit dem Programmstart bekannt gegeben.
Die 3 Stufen im Überblick:
- Basisförderung: Für kleine und mittlere Unternehmen, die grundlegende IT-Infrastruktur und Digitalisierungsschritte durchführen oder Innovationen wie neue Produkte und Dienstleistungen entwickeln, ohne Förderzuschuss.
- LevelUp-Förderung: Für kleine, mittlere und große Unternehmen, die digitale Transformationen und IT-Sicherheitsmaßnahmen oder fortgeschrittene Innovationen umsetzen, mit Förderzuschuss.
- HighEnd-Förderung: Für überdurchschnittlich große Vorhaben oder solche mit Zukunftstechnologien wie künstliche Intelligenz und Big Data, mit erhöhtem Förderzuschuss.
Haftungsfreistellung erleichtert Kreditaufnahme
Erneut ist eine 50 % Haftungsfreistellung verfügbar, die die Kreditaufnahme erleichtert und das Risiko für Ihre Hausbank reduziert. Die KfW verzichtet voraussichtlich ab Oktober 2025 auf die Berechnung einer Bereitstellungsprovision in der Level-Up- und in der High-End-Förderung. In der Basisförderung fällt 6 Monate nach der Zusage eine Bereitstellungsprovision an.
Von klein bis groß: Zahlreiche förderfähige Maßnahmen
Die neuen Programme fördern Investitionen in Digitalisierung und innovative Technologien. Beispiele sind die Einführung von Customer Relationship Management (CRM)-Systemen, Mensch-Maschine-Interaktionen oder Big Data-Infrastrukturen. Auch kleinere Investitionen wie der Kauf mobiler Betriebsgeräte oder die Einrichtung von Onlineshops sind förderfähig. Innovative Unternehmen sind in der Basisförderung ebenfalls antragsberechtigt.