L-Bank Innovationsfinanzierung

Alles Wichtige im Blick

  • Digitalisierung & Innovation
  • Darlehen mit Tilgungszuschuss
  • Baden-Württemberg
  • bis zu 25 Mio. Euro

Die L-Bank fördert Investitionen und vorhabensbezogene Betriebsmittel für Innovationsvorhaben mit zinsgünstigen bis zu 25 Mio. EUR (Höhe abhängig vom Vorhaben).

Icon für Inhalt der Förderung

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen und Betriebsmittel im Zusammenhang mit Innovationsvorhaben von der einfachen Produktverbesserung, über die Entwicklung von Innovationen bis zum Einsatz von KI-Innovationen. Es gilt ein dreistufiges Fördermodell (Basis-, LevelUp-, HighEnd-Innovation). Mit Zunahme des Innovationsgrades des jeweiligen Vorhabens verbessert sich die Förderung.

Icon für Begünstigten dieser Förderung

Wer wird gefördert?

  •  Mittelständische Unternehmen, deren Gruppenumsatz 500 Mio. Euro nicht überschreitet
  • Freiberufler
Icon für Art und Weise der Förderung

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens von maximal 25 Mio. Euro pro Vorhaben (genaue Höhe abhängig vom Vorhaben). Die L-Bank gewährt zusätzlich einen Tilgungszuschuss. Ergänzend gewährt die KfW für LevelUp-Innovationssvorhaben einen Förderzuschuss von 3 % und 5 % bei High-End-Vorhaben. Maximal beträgt der Zuschuss der KfW in allen Stufen 200.000 Euro.

Icon für Nützliche Infos zur Förderung

Gut zu wissen

  • In diesem Programm vergibt die LfA Beihilfen in Form von Zinssubventionen und Zuschüssen. Bitte beachten Sie, dass die zulässigen Beihilfewerte durch Ihr Vorhaben nicht überschritten werden dürfen.
  • Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert.

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