Neues Förderprogramm und Downloads ab 01.07.2025

Zusätzliche Förderung für Digitalisierungsvorhaben

Die KfW bietet ab 01.07. 2025 eine weiterentwickelte Digitalisierungsförderung mit dem Programmen ERP-Förderkredit Digitalisierung an. Die bisherigen Förderprogramme ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit (380) und ERP-Mezzanine für Innovation (360, 361, 364) werden eingestellt.

KfW ERP-Digitalisierungkredit (511/512)

Alles Wichtige im Blick

  • Digitalisierung
  • Darlehen mit Förderzuschuss
  • bundesweit
  • bis zu 25 Mio. Euro

Die KfW fördert Investitionen und Betriebsmittel für Digitalisierungsvorhaben mit zinsgünstigen Krediten bis zu 25 Mio. EUR. Abhängig vom Digitalisierungsgrad des Vorhabens wird ein noch zu definierender Förderzuschuss gewährt.

Icon für Inhalt der Förderung

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen und Betriebsmittel im Zusammenhang mit Digitalisierungsvorhaben, z.B. Erwerb und Implementierung von Hard- und Software,IT-Sicherheit, Vernetzung digitaler Systeme oder Einsatz von Zukunftstechnolologien. Es gilt ein dreistufiges Fördermodell (Basis-, LevelUp-, HighEnd-Digitalisierung). Mit Zunahme des Digitalisierungsgrades des jeweiligen Vorhabens verbessert sich die Förderung.

Icon für Begünstigten dieser Förderung

Wer wird gefördert?

  • Mittelständische Unternehmen, deren Gruppenumsatz 500 Mio. Euro nicht überschreitet (Ausnahme: Basisdigitalisierung nur für KMU)
  • Freiberufler und Einzelunternehmen
  • junge Unternehmen in Gründung
Icon für Art und Weise der Förderung

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens von maximal 25 Mio. Euro pro Vorhaben. Diese wird bei Level-Up- und HighEnd-Vorhaben um einen noch zu definierenden ERP-Förderzuschuss ergänzt.

Icon für Nützliche Infos zur Förderung

Gut zu wissen

  • In diesem Programm vergibt die KfW Beihilfen in Form von Zinssubventionen und tlw. einem Förderzuschuss. Bitte beachten Sie, dass die zulässigen Beihilfeobergrenzen durch Ihr Vorhaben nicht überschritten werden dürfen.
  • Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert.

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