
Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen und Betriebsmittel im Zusammenhang mit Digitalisierungsvorhaben, z.B. Erwerb und Implementierung von Hard- und Software, IT-Sicherheit, Vernetzung digitaler Systeme oder Einsatz von Zukunftstechnolologien. Es gilt ein dreistufiges Fördermodell (Basis-, LevelUp-, HighEnd-Digitalisierung). Mit Zunahme des Digitalisierungsgrades des jeweiligen Vorhabens verbessert sich die Förderung.

Wer wird gefördert?
- Mittelständische Unternehmen, deren Gruppenumsatz 500 Mio. Euro nicht überschreitet (Ausnahme: Basis-Digitalisierung nur für KMU)
- Freiberufler
- Unternehmen in Gründung

Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens von maximal 15 Mio. Euro pro Vorhaben (7,5 Mio. EUR in Förderstufe 1 Basis-Digitaliserung). Die LfA gewährt zusätlich einen Tilgungszuschuss in Höhe von 1 % des ausgezahlten Kreditbetrags bei Vorhaben der Förderstufe 1 (Basis-Digitalisierung). Die KfW gewährt für LevelUp-Digitalisierungsvorhaben einen Förderzuschuss von 3 % und 5 % bei High-End-Vorhaben. Maximal beträgt der Zuschuss der KfW in allen Stufen 200.000 Euro.

Gut zu wissen
- In diesem Programm vergibt die LfA Beihilfen in Form von Zinssubventionen und Zuschüssen. Bitte beachten Sie, dass die zulässigen Beihilfewerte durch Ihr Vorhaben nicht überschritten werden dürfen.
- Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert.