
Was wird gefördert?
Die NRW.BANK fördert mit diesem neuen Programm verschiedene Maßnahmen. Hierzu zählen:
- das Umstellen auf Elektromobilität und umweltfreundliche Technologien,
- die Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Produktionsverfahren,
- der Einsatz erneuerbarer Energien und
- der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI).

Wer wird gefördert?
- Unternehmen
- freiberuflich Tätige

Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens von maximal 10 Mio. Euro pro Vorhaben.

Gut zu wissen
- In diesem Programm vergibt die NRW.BANK Beihilfen nach der De-minimis-Verordnung oder nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Bitte beachten Sie, dass die zulässige Beihilfeobergrenze durch Ihr Vorhaben nicht überschritten werden darf.
- Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert.
- Sie können Ihren Kredit ganz oder teilweise außerplanmäßig zurückzahlen – gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung.
- Für kleine und mittlere Unternehmen kann ein Tilgungszuschuss gewährt werden.