Zusätzliche Förderung für Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben

Die KfW hat einen Förderzuschusses im Rahmen des ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredits (380) eingeführt. 

KfW ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit (380/390/391)

Alles Wichtige im Blick

  • Digitalisierung & Innovation
  • Darlehen mit Förderzuschuss
  • bundesweit
  • bis zu 25 Mio. Euro

Die KfW fördert Investitionen und Betriebsmittel für Digitalisierungs- oder Innovationsvorhaben oder den gesamten Finanzierungsbedarf eines innovativen Unternehmens mit zinsgünstigen Krediten bis zu 25 Mio. Euro. Für Digitialisierungs- oder Innovationsvorhaben  gibt es zusätzlich 3 % Förderzuschuss, bis max. 200.000 Euro.

Icon für Inhalt der Förderung

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen in die Digitalisierung und Innovationen wie z.B. der Ausbau innerbetrieblicher Breitbandnetze oder die Aufnahme neuer, technologisch fortschrittlicher Produkte in das Unternehmensportfolio. Darüber hinaus ist eine Antragstellung für Vorhaben innovativer Unternehmen möglich.

Icon für Begünstigten dieser Förderung

Wer wird gefördert?

  • Mittelständische Unternehmen, deren Gruppenumsatz 500 Mio. Euro nicht überschreitet
  • Freiberufler und Einzelunternehmen
  • junge Unternehmen in Gründung
Icon für Art und Weise der Förderung

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens von maximal 25 Mio. Euro pro Vorhaben. Diese wird bei Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben um einen ERP-Förderzuschuss von 3 %, max. 200.000 Euro ergänzt.

Icon für Nützliche Infos zur Förderung

Gut zu wissen

  • In diesem Programm vergibt die KfW Beihilfen in Form von Zinssubventionen und einem Förderzuschuss. Bitte beachten Sie, dass die zulässigen Beihilfeobergrenzen durch Ihr Vorhaben nicht überschritten werden dürfen.
  • Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert.

Der Digitalisierungs- und Innovationskredit im Videoporträt

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