KfW BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit - Nichtwohngebäude (523)

Alles Wichtige im Blick

  • Energie & Umwelt
  • Darlehen
  • bundesweit
  • bis zu 5 Mio. Euro

Sie haben den KfW-Zuschuss "Heizungsförderung für Unternehmen" oder den BAFA-Zuschuss "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen" beantragt? Dann können Sie Ihren Finanzierungsbedarf für die bezuschussten Vorhaben mit dem zinsgünsten Ergänzungskredit decken. 

Icon für Inhalt der Förderung

Was wird gefördert?

Die KfW fördert den Austausch einer bestehenden, mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizung (zum Beispiel Öl-, Kohle-, Gas- oder Nachtspeicherheizung) gegen eine moderne Heizung, die auf erneuerbaren Energien basiert. Sie können den Kredit auch beantragen, wenn Sie andere energetische Einzelmaßnahmen wie zum Beispiel eine Fassadendämmung oder eine energetische Dachsanierung vornehmen. Wichtige: Um den Kredit beantragen zu können, muss Ihnen bereits ein Zuschuss aus den Programmen "KfW BEG Heizungsförderung für Unternehmen (522)" oder "BAFA Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen" zugesagt worden sein. 

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Wer wird gefördert?

Gefördert werden alle Investoren, die energetische Einzelmaßnahmen oder einen Heizungstausch an Nichtwohngebäuden vornehmen.

Icon für Art und Weise der Förderung

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens.

Icon für Nützliche Infos zur Förderung

Gut zu wissen

  • Sie können das Darlehen nutzen, um den Zuschuss vorzufinanzieren, der erst nach Abschluss des Vorhabens ausgezahlt wird. Der Zuschuss kann als Sondertilgung für den Ergänzungskredit eingesetzt werden 
  • Sondertilgungen können jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung getätigt werden

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