Wer glaubt, günstige Förderkredite der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR) kämen nur für Landwirtinnen und Landwirte in Frage, verschenkt womöglich bares Geld. Denn auch Unternehmen rund um die Landwirtschaft – vom Lohnunternehmer bis zur Dorfbäckerei – können von zinsgünstigen Krediten profitieren. Das Beste: Sie müssen sich nicht festlegen. Ob Rentenbank, KfW oder ein Landesförderinstitut – Sie dürfen das für Sie günstigste Angebot wählen.
Wer zählt zu den agrarnahen Unternehmen und was wird finanziert?
Entscheidend für Unternehmen ist die Nähe zur Land-, Forst- und Fischwirtschaft entlang der gesamten Wertschöpfungskette.
Dazu gehören etwa Lohnunternehmer, Pensionspferdehalter, Vermieter von Landmaschinen, Hersteller von Futter- und Düngemitteln sowie die Landtechnik oder der Landhandel. Zu den agrarnahen Betrieben zählen auch die Bereiche Verarbeitung und Vermarktung wie etwa Schlachtereien, Molkereien, Mühlen, Sägewerke oder der Facheinzelhandel mit der klassischen Metzgerei oder Bäckerei.
Finanziert werden übrigens bis zu 100 % der förderfähigen Kosten – etwa für Maschinen, Gebäude, Digitalisierung oder Ressourcenschutz. Auch Betriebsmittel und Übernahmen sind möglich.
Ein Praxisbeispiel: Mähdrescher für den Lohnunternehmer
Ein landwirtschaftlicher Lohnunternehmer (KMU) aus Bayern möchte einen neuen Mähdrescher erwerben. Für diese Investition kann er zwischen verschiedenen Förderinstituten und ihren jeweiligen Förderprogrammen frei wählen:
- Rentenbank: LR-Förderkredit für agrarnahe Unternehmen
- KfW: ERP-Förderkredit KMU
- LfA Förderbank Bayern: Gründungs- und Wachstumskredit GuW
Welches Angebot am besten zu seinem Vorhaben passt und welche Konditionen für ihn am attraktivsten sind, kann sich der Lohnunternehmer ganz in Ruhe ansehen.