Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen von Unternehmen der vor- bzw. nachgelagerten Wertschöpfungskette in Effizienzsteigerung und Modernisierung.
Wer wird gefördert?
Unternehmen der vorgelagerten Wertschöpfungskette wie zum Beispiel Lohnunternehmen oder Landtechnikhersteller und Unternehmen der nachgelagerten Wertschöpfungskette wie Mahl- und Schälmühlen oder Milch- und Fleischverarbeitung.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal jedoch 25 Mio. Euro je Kreditnehmer und Jahr. Der Kredithöchstbetrag und die Beihilfeintensität sind durch beihilferechtliche Vorgaben begrenzt.
Gut zu wissen
- Abhängig vom Antragsteller und Vorhaben bietet die Landwirtschaftliche Rentenbank unterschiedliche Zinskonditionen an.
- Kombination mit anderen Fördermitteln möglich, sofern die Beihilfeobergrenze eingehalten wird.