Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen im Zusammenhang mit Neuerrichtungen und Einrichtungen von Betrieben, Betriebsübernahmen, tätigen Beteiligungen sowie für die Anschaffung eines ersten Warenlagers im Rahmen von Existenzgründungen. Außerdem werden werden alle Investitionen gefördert, die im Zusammenhang mit betrieblichen Wachstumsvorhaben stehen, zum Beispiel:
- Grunderwerb & Erschließungskosten
- Maschinen & Einrichtungen
- Fahrzeuge
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen und Angehörige freier Berufe mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern
- Natürliche Personen, die eine Voll- oder Nebenerwerbsexistenz in Bayern gründen
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens mit einer besonders langen Zinsbindung von bis zu 20 Jahren.
Gut zu wissen
- In diesem Programm vergibt die LfA Beihilfen in Form von Zinssubventionen. Bitte beachten Sie, dass die zulässigen Beihilfewerte durch Ihr Vorhaben nicht überschritten werden dürfen.
- Bei Darlehen bis 2 Mio. Euro kann Ihnen eine 60%ige Risikoentlastung für die Hausbank den Kreditzugang erleichtern.
- Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert.
- Eine Kombination mit der Regionalförderung der bayerischen Bezirksregierung ist möglich.