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Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen (einschließlich betrieblich genutzter PKW und Kaufpreiszahlungen an die Eltern/ Schwiegereltern), die Anschaffung von Warenlager sowie der allgemeine Betriebsmittelbedarf einschließlich Umschuldung kurzfristiger Verbindlichkeiten
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Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem Jahresumsatz (Konzernumsatz) bis einschließlich 500 Mio. Euro und Angehörige der Freien Berufe.
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Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens von maximal 15 Mio. Euro pro Vorhaben.
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Gut zu wissen
- In diesem Programm vergibt die LfA Beihilfen in Form von Zinssubventionen. Bitte beachten Sie, dass die zulässigen Beihilfewerte durch Ihr Vorhaben nicht überschritten werden dürfen.
- Bei Darlehen bis 4 Mio. Euro kann Ihnen eine 60%ige Risikoentlastung für die Hausbank den Kreditzugang erleichtern.
- Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert.
- Der Mindestkreditbetrag beträgt 25.000 Euro.