LfA Gründungskredit Smart

Alles Wichtige im Blick

  • Gründung & Nachfolge
  • Darlehen
  • Bayern
  • bis zu 150.000 Euro

Die LfA fördert die Gründung oder Übernahme von Unternehmen sowie Festigungsmaßnahmen innerhalb von fünf Jahren nach Geschäftsaufnahme.

Icon für Inhalt der Förderung

Was wird gefördert?

Gefördert werden:

  • Unternehmenskäufe und -übernahmen
  • Investitionen (z. B. Anlagen und Maschinen, Gebäude und Grundstücke, Baukosten, Betriebs- und Geschäftsausstattung)
  • Betriebsmittel (z. B. Vorfinanzierungskosten, Personalkosten, Mieten)
  • Material- und Warenlager
Icon für Begünstigten dieser Förderung

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Definition mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern, die weniger als 5 Jahre am Markt aktiv sind.

Icon für Art und Weise der Förderung

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens von max. 150.000 Euro, für Betriebsmittel und Wiederauffüllung des Warenlagers bis zu 100.000 Euro

Icon für Nützliche Infos zur Förderung

Gut zu wissen

  • In diesem Programm vergibt die LfA Beihilfen in Form von Zinssubventionen. Bitte beachten Sie, dass die zulässigen Beihilfewerte durch Ihr Vorhaben nicht überschritten werden dürfen.
  • Die LfA übernimmt 80 % des Kreditrisikos.
  • Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert.
  • Es ist kein Eigenkapital erforderlich.
  • Die Antragstellung kann personen- oder unternehmensbezogen erfolgen. 

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