Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen in
- die Stromerzeugung auf Basis regenerativer Energien
- Speichersysteme für Strom aus regenerativen Energien
- die Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot wie zum Beispiel betriebliches/überbetriebliches Lastmanagement
- die Digitalisierung der Energiewende mit dem Ziel der systemverträglichen Integration von erneuerbaren Energien in das Energiesystem
- die Wasserstofferzeugung auf Basis regenerativer Energien sowie diesbezüglicher Speicher
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind
- Gewerbliche Unternehmen
- Freiberuflerinnen und Freiberufler
- Genossenschaften (z. B. Bürgerenergiegenossenschaften)
- Erwerbswirtschaftlich ausgerichtete Vereine
- Rechtsfähige Stiftungen
- Anstalten des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit
- Kommunale Zweckverbände
- Unternehmen mit mehr als 50 % öffentlicher Beteiligung
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Jahresumsatz (Gruppenumsatz) 500 Mio. Euro nicht übersteigt.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens. Der Darlehenshöchstbetrag liegt bei 40 Mio. Euro. Der Mindestkreditbetrag liegt bei 25.000 Euro.
Gut zu wissen
- Flexible Laufzeiten zwischen 5 und 30 Jahren
- Zinsbindungen bis zu 20 Jahren
- Bis zu 5 tilgungsfreie Jahre
- Photovoltaikanlagen auf Dächern oder an Fassaden sowie entsprechende Batteriespeicher erhalten in der Produktvariante ER6 besonders günstige Konditionen.
- Außerplanmäßige Tilgungen sind ganz oder teilweise gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
- Dank Zinsverbilligung mit Haushaltsmitteln des Freistaats Bayern sowie zinsgünstiger Refinanzierung aus dem KfW-Programm Erneuerbare Energien Standard
- Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert.